Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1 Allgemeines zur Steuererhebung

Rz. 1 Mit § 36 EStG beginnt der VI. Abschnitt des EStG, d. h., der Abschnitt, in dem die Steuererhebung geregelt ist. Der Abschnitt "Steuererhebung" ist gegliedert in die Unterabschnitte: Erhebung der ESt (§§ 36– 37b EStG), Steuerabzug vom Arbeitslohn (LSt; §§ 38– 42e EStG), Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt; §§ 43– 45e EStG) und Veranlagung von Stpfl. mit steuerabzugspflich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemeines

Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a) soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b) auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.6 Keine Anrechnung bereits erstatteter Kapitalertragsteuer

Rz. 76 Die Anrechnung bzw. die Erstattung von KapESt schließen sich gegenseitig aus. Die durch Steuerabzug erhobene KapESt wird nur angerechnet, soweit nicht ihre Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Wurde einem Stpfl., dem eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilt wurde, für Kapitalerträge, die ihm im Laufe des Vz zugef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.2.1 Antragsveranlagung nach § 25 EStG

Rz. 32 Bezieht der unbeschränkt Stpfl. Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen, und wird er nicht ohnehin zur ESt veranlagt, weil sein zu versteuerndes Einkommen die im Einzelfall anzuwendenden Freibeträge und Pauschbeträge nicht übersteigt, kann er nach § 25 EStG die Veranlagung zur ESt beantragen, um in den Genuss der Anrechnung der Steuerabzugsbeträge zu gelangen. Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.1 Allgemeines

Rz. 47 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhobene ESt (LSt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und soweit nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2 Entstehung und Tilgung der ESt

Rz. 2 § 36 EStG regelt in Abs. 1 den Entstehungszeitpunkt der ESt und in den Abs. 2 bis 5 die für die Tilgung der ESt erforderliche Abrechnung. Rz. 2a Auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt werden nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EStG angerechnet die für den Vz entrichteten ESt-Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug erhobene ESt. Angerechnet werden gem. § 36 Abs. 2 Nr. 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.3 Verschiedene Bestimmungen

Rz. 188 Art. 90–92 MwStSystRL enthalten verschiedene Bestimmungen betreffend nachträglicher Entgeltminderungen, die Umrechnung ausländischer Werte und die Behandlung von Warenumschließungen. Bei Regelungen im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit des Entgelts müssen die Mitgliedstaaten Forderungen auf Geld- und Sachleistungen gleich behandeln.[1] Die Art. 90 Abs. 1 und Art...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3 Anzurechnende Lohnsteuer

Rz. 50 Auf die ESt angerechnet wird die LSt, die insgesamt vom Arbeitslohn einbehalten wurde, der als in dem betreffenden Vz bezogen gilt. Dabei ist es ohne Belang, wann der Arbeitgeber die LSt an das FA abgeführt hat. Rz. 51 Für die Anrechnung auf die ESt des Arbeitnehmers entscheidend ist die Einbehaltung der LSt – nicht deren Abführung durch den Arbeitgeber. Dies ergibt s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 19 § 36 Abs. 1 EStG verweist darauf, dass das EStG noch an anderer Stelle Regelungen zur Entstehung der ESt enthält. Es handelt sich um die jeweiligen Entstehungszeitpunkte bei den besonderen Erhebungsformen der ESt – der ESt-Vorauszahlungen, der LSt, der KapESt und des Steuerabzugs, der bei beschr. Stpfl. vorzunehmen ist. Die ESt-Vorauszahlungen und die Abzugsteuern entst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Steuerabzug auf der zweiten Stufe (§ 50a Abs 4 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 In Mehrstufenfällen kann der Steuerabzug auf einer nachgelagerten Stufe gem § 50a Abs 4 S 1 EStG unterbleiben, wenn auf der vorgelagerten Stufe ein Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen erfolgte. § 50a Abs 4 S 2 EStG enthält eine diesbezügliche Ausnahmevorschrift. Rn. 50 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Hintergrund der Regelung ist, dass ein Steuerab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bei im Ausland ansässigen Aufsichtsräten, Künstlern, Sportlern, Artisten, Schriftstellern, Journalisten, Bildberichterstattern ua wird die > Einkommensteuer durch Steuerabzug an der Quelle erhoben (vgl § 50a EStG; allgemeine Hinweise unter > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Steuerabzug und Abstandnahme bei Kapitalerträgen aus Aktien und Genussscheinen in Sammelverwahrung (§ 44a Abs 10 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 141 – ET: Der § 44a Abs 10 EStG regelt in den S 1–3, unter welchen Bedingungen ein Steuerabzug bei der Auszahlung von KapErtr iSv § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG unterbleiben kann. Dies ist der Fall, wenn entweder eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG, eine Bescheinigung nach § 44a Abs 7 S 2 EStG oder eine Bescheinigung nach § 44a Abs 8 S 2 EStG für de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug

Schrifttum Eisendick, Der Freistellungsauftrag – gesetzliches Niemandsland, FR 1998, 49; Jansen, Freistellungsbescheinigungen nach § 44a Abs 5 EStG für Unternehmen der Finanzbranche, FR 2012, 667; Krauss/Meichelbeck, Zur Freistellung v KapSt-Einbehalt bei Holding-Gesellschaften nach der sog Überzahlerregelung gem § 44a Abs 5 EStG, DStR 2015, 333; Ronig, KapSt-Abzug und Anmeldung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Schrifttum: Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Fälle des Steuerabzugs (§ 50a Abs 1 EStG)

A. Künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (§ 50a Abs 1 Nr 1 EStG) Rn. 5 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 1 Nr 1 EStG ist die ESt bei Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, als auch bei Einkünften aus mit diesen Darbietungen zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten (§ 50a Abs 1 Nr 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 50a Abs 1 Nr 3 EStG bestimmt, dass bei beschränkt StPfl die ESt für Einkünfte auf Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten sowie bei Einkünften, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler über einen begrenzten Zeitraum zu verpflichten, im Wege des Steuerabzugs er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliche Abgeltungswirkung (§ 50 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Regelfall gilt die ESt für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn (§§ 38ff EStG), dem Steuerabzug vom KapErtr (§§ 43ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterworfen sind, bei beschränkt StPfl durch den Steuerabzug (Quellensteuer) als abgegolten. Eine Veranlagung zur ESt erfolgt demnach nicht, was etwa eine Steueranrechnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (§ 50a Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 1 Nr 1 EStG ist die ESt bei Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, als auch bei Einkünften aus mit diesen Darbietungen zusammenhängen anderen Leistungen durch Steuerabzug zu erheben. Rn. 6 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Infolge des ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50a EStG sieht bei beschränkt StPfl für gewisse Einkünfte iSd § 49 EStG einen Steuerabzug vor. Daneben ermöglicht die Norm in bestimmen Fällen dem FA, durch eine spezielle Anordnung den inländischen Steueranspruch sicherzustellen. Der Sinn und Zweck des § 50a EStG besteht darin, für die von der Regelung erfassten Fälle ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sicherungsanordnung (§ 50a Abs 7 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug durchzuführen ist, ist das FA gem § 50a Abs 7 EStG berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die (teilweise) Entrichtung der ESt von beschränkt stpfl Einkünften durch einen Abzug an der Quelle gegenüber dem Vergütungsschuldner für Rechnung des Steuerschuldners anzuordnen. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 33 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 34 Stand: EL 177 – ET: 12/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträglich sich ergebende Einkünfte (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 177 – ET: 12/2024Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 50 Abs 2 S 2 Nr 2 Hs 1 EStG hebt die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs zu Lasten des StPfl für die Fälle auf, in denen nachträglich festgestellt wird, dass zu Unrecht von einer unbeschränkten StPfl ausgegangen wurde, in Wirklichkeit aber beschränkte StPfl vorlag. Unerheblich ist hierbei, ob die Annahme der unbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 46 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Abzug der BA oder WK von der Bemessungsgrundlage beträgt der Abzugsteuersatz nach § 50a Abs 3 S 4 EStG bei einer natürlichen Person als Vergütungsgläubiger 30 % und bei einer Körperschaft als Vergütungsgläubiger 15 %. Rn. 47 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Vergleich zum Grundfall des § 50a Abs 2 EStG erhö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung. Sie soll verhindern, dass Veranlagungen nur zum Zweck der Erstattung von KapSt durchgeführt werden müssen. Für die beschränkte KStPfl iSd § 2 Nr 2 KStG und die partielle KStPfl nach § 5 Abs 2 Nr 1 KStG bewirkt sie das angestrebte Ergebnis – keine oder nur teilweise Belastung trotz prinzipielle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verwertung von Darbietungen (§ 50a Abs 1 Nr 2 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach § 50a Abs 1 Nr 2 EStG ist die ESt bei Einkünften aus der inländischen Verwertung von Darbietungen iSd § 50a Abs 1 Nr 1 EStG im Wege des Steuerabzugs zu erheben. Rn. 14 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Verwertung kann als Ausnutzung einer an einem anderen Ort und/oder zu einer anderen Zeit stattgefundenen Darbi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 52 Abs 1 S 1 EStG enthält die Grundregel, wonach "diese Fassung des EStG" erstmals für den VZ 2024 anzuwenden ist. § 52 Abs 1 S 2 EStG enthält eine Sonderregelung für die Anwendung der jeweiligen Fassung des EStG beim Steuerabzug iRd LSt. § 52 Abs 1 S 3 EStG enthält eine Sonderregelung für die Anwendung der jeweiligen Fassung des EStG beim St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 17 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Möglichkeit der Abstandnahme vom Steuerabzug ist durch das AmtshilfeRLUmsG ab dem VZ 2013 erheblich ausgeweitet worden. Arbeitsaufwändige Erstattungsverfahren können damit sowohl im Interesse der StPfl als auch der FinVerw vermieden werden. Die Sonderregelung für Bezieher geringer Kapitaleinkünfte hat der Gesetzgeber auf Dividenden und G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs scheidet bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG aus, wenn ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet ist und der im Kj insgesamt erzielte Arbeitslohn höher ist als die Summe aus dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a S 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergütungen für die Überwachung der Geschäftsführung (§ 50a Abs 1 Nr 4 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach § 50a Abs 1 Nr 4 EStG ist bei beschränkt StPfl die ESt für aus der Überwachung der Geschäftsführung (zB für Tätigkeiten als Aufsichts- oder Verwaltungsrat) resultierende Einkünfte im Wege des Steuerabzugs zu erheben. Rn. 30 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Steuerabzug greift bei Einkünften von Personen, die mit der Überwachung der Geschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anmeldung und Abführung

Rn. 61 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die innerhalb eines Kalendervierteljahres einzubehaltende Steuer ist gem § 50a Abs 5 S 3 EStG nach Maßgabe des § 73e EStDV innerhalb von zehn Tagen des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats (10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.) vom Vergütungsschuldner beim BZSt anzumelden und an das BZSt abzuführen. Maßgebend ist die tatsächlich einbehaltene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Antragsveranlagung bei Abzugsteuern nach § 50a Abs 1 EStG (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 5 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auf Antrag können beschränkt StPfl entsprechend § 50 Abs 2 S 2 Nr 5 EStG für Einkünfte nach § 50a Abs 1 Nr 1, 2 und 4 EStG zu einer Veranlagung zur ESt optieren und dementsprechend die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs aufheben. Gem § 50 Abs 2 S 7 EStG können allerdings nur solche beschränkt StPfl diese Antragsveranlagung nutzen, die Staats...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bescheinigung

Rn. 73 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Damit der beschränkt StPfl den Einbehalt und die Abführung der Steuer nachweisen kann, ist der Vergütungsschuldner auf Verlangen zum Ausstellen einer Bescheinigung mit festgelegtem Inhalt verpflichtet (§ 50a Abs 5 S 6 EStG). Diese dient dem Nachweis des durchgeführten Steuerabzugs, wenn die Abgeltungswirkung nicht eintritt oder ein Steuerabz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stundung von Lohnsteuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte eines inländischen Betriebs (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abgeltungswirkung der Abzugsteuer tritt nach § 50 Abs 2 S 2 Nr 1 EStG nicht ein, wenn die Einkünfte – besser Einnahmen, die dem Steuerabzug unterliegen – in einem inländischen Betrieb anfallen. IRd dann erfolgenden Veranlagung werden die nach wie vor einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge nach § 36 Abs 2 Nr 2 EStG auf die ESt angerechnet. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 70 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine Abstandnahme kommt bei allen inländischen von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und bei inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Erweitert worden ist die Regelung zur Abstandnahme vom Steuerabzug in dem durch das JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I S 1768 eingefügten S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Inanspruchnahme des Steuerschuldners

Rn. 70 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 5 S 5 EStG kann der Steuerschuldner nur in Anspruch genommen werden, wenn der Vergütungsschuldner den Steuerabzug nicht vorschriftsgemäß vorgenommen hat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist somit, dass die Steuer nicht ordnungsgemäß einbehalten, angemeldet oder abgeführt wurde. Rn. 71 Stand: EL 177 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Sonderregel bei Einschaltung von Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die in § 73f EStDV enthaltene Sonderregelung für den Steuerabzug auf Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten basiert auf der Ermächtigung des § 50a Abs 6 EStG. Rn. 75 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei Urheberrechten zahlt der Vergütungsschuldner oftmals nicht direkt an den jeweiligen Rechteinhaber, sondern an ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abgeltungswirkung greift nach § 50 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG nicht, wenn innerhalb eines Kj ein Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten StPfl bzw umgekehrt stattfindet. Entsprechend § 2 Abs 7 S 3 EStG kommt es in diesen Fällen zu einer einheitlichen Veranlagung zur unbeschränkten StPfl, indem die während der beschränkten StPfl erzielte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 38 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist bzgl der Höhe des Abzugsteuersatzes danach zu differenzieren, welcher genaue Steuerabzugstatbestand vorliegt. In den Fällen des § 50a Abs 1 Nr 1–3 EStG beträgt der Abzugsteuersatz einheitlich 15 % und für die Aufsichtsratssteuer (Fälle des § 50a Abs 1 Nr 4 EStG) 30 %. Der SolZ iHv 5,5 % der Abzugsbeträge ist zusät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einbehaltung

Rn. 58 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Steuerentstehungszeitpunkt (s Rn 57) hat der Vergütungsschuldner nach § 50a Abs 5 S 2 EStG den Steuerabzug für Rechnung des Vergütungsgläubigers (Steuerschuldners) vorzunehmen. Der Vergütungsschuldner muss somit bereits im Zeitpunkt des Abflusses der Vergütung diese entsprechend kürzen. Rn. 59 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Vergütungsschuldner...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausschlussgründe (§ 44a Abs 6 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Vom Steuerabzug darf in den Fällen der KapSt auf Zinsen und Dividenden und dividendenähnliche Erträge aus ausländischen Beteiligungen nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, Anteile an Sammelschuldverschreibungen, Wertrechte, die Einlagen und Guthaben oder sonstigen WG zum Zeitpunkt des Einnahmezuflusses unter ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuersätze

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der reguläre Steuersatz für die LSt wird vom ESt-Tarif abgeleitet (> Lohnsteuertarif). Ein ermäßigter Tarif gilt für > Außerordentliche Einkünfte. Bei > Beschränkte Steuerpflicht wird die Steuer in bestimmten Fällen durch Steuerabzug iHv 15 % oder 30 % der > Einnahmen erhoben (> Beschränkte Steuerpflicht Rz 76; > Ausländische Arbeitnehmer im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn oder Verlust anfällt. Die Art der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indonesien (Hauptstadt: seit 17.08.2024 Nusantara, zuvor Jakarta; Amtssprache: Indonesisch) ist der weltgrößte Inselstaat und liegt in Südostasien. Indonesien grenzt auf der Insel Borneo an > Malaysia, auf der Insel Neuguinea an > Papua-Neuguinea sowie auf der Insel Timor an > Osttimor. Es gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Argentinien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Argentinien (Hauptstadt: Buenos Aires; Amtssprachen: Spanisch sowie regionale indigene Amtssprachen) ist ein am Atlantischen Ozean gelegener Staat im Süden Südamerikas mit Grenzen zu > Chile im Westen, > Bolivien und > Paraguay im Norden sowie > Brasilien und > Uruguay im Nordosten. Es gilt das DBA vom 13.07.1978 nebst Protokoll (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Freistellungsauftrag

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Es handelt sich ungeachtet der Bezeichnung als Auftrag um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auf dem Gebiet des Steuerrechts, für deren Ausführung der Empfänger kein Entgelt verlangen darf; vgl BGH NJW 1997, 2753, Eisendick, FR 1998, 49 Tz 1; Hoffmann in Frotscher/Geurts, § 44a EStG Rz 25a (08/2021); Jachmann-Michel in Brand...mehr