Nach § 35a Abs. 2 EStG kommt für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen eine Ermäßigung der Einkommensteuer in Höhe von 20 %, höchstens aber 600 EUR in Betracht. Der Steuerabzug kommt bei Handwerkerleistungen in Betracht, sofern es sich um
- Renovierungs-,
- Erhaltungs- oder
- Modernisierungsmaßnahmen
handelt.
Auch sog. "Kontrollaufwendungen" wie etwa Schornsteinfegergebühren und insbesondere auch Kosten der Treppenhausreinigung gehören dazu. Bezugsgrundlage der Steuerminderung ist der in Rechnung gestellte Arbeitslohn.
Was ist für den Verwalter zu tun?
Der Verwalter sollte den gesonderten Ausweis der Arbeits- und der Materialkosten in der zu erstellenden Rechnung mit den Dienstleistern sowie Handwerksunternehmen vereinbaren.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistungen durch Beleg des Kreditinstituts nachweist. Der Verwalter hat also den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Dienstleisters oder Handwerkers zu überweisen. Selbstverständlich muss der Verwalter die entsprechenden Kontoauszüge aufbewahren.
Konsequenz der Steuerbegünstigung ist, dass die selbstnutzenden Wohnungseigentümer entweder vom Verwalter die Erstellung einer Jahresabrechnung unter Ausweis der zuvor dargelegten Werklöhne bzw. Dienstleistungen erhalten oder der Verwalter hierüber eine separate Bescheinigung ausstellt.
Bescheinigung des Verwalters über anteilige Lohnaufwendungen
Adresse: | |
Objekt: | _________________________ |
Wohnung Nr.: | _________________________ |
Eigentümer: | _________________________ |
Abrechnungszeitraum: | _________________________ |
Bescheinigung über anteilige Lohnaufwendungen
Im vorstehenden Abrechnungszeitraum entstandene anteilige Lohnkosten:
Kostenart | Lohnkosten gesamt EUR |
Verteiler-schlüssel | Anteil EUR |
---|---|---|---|
1. Beschäftigungsverhältnisse – Geringverdiener (Minijob) | |||
Putzfrau | 5.000 | MEA | 120 |
2. Beschäftigungsverhältnisse – sozialversicherungspflichtig | |||
Hausmeister | 10.000 | MEA | 240 |
3. Dienst- und Handwerksleistungen | |||
a) Instandsetzung | |||
Malermeister Müller | 20.000 | MEA | 480 |
Maurerfirma Meier | 10.000 | MEA | 240 |
b) Wartungsverträge | |||
Tiefgaragentor | 500 | MEA | 12 |
Aufzugswartung | 500 | MEA | 12 |
etc. |
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