Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leistender

Rz. 1350 [Autor/Stand] Eine Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) ist möglich, wenn der Leistende durch unrichtige Angaben eine Freistellungsbescheinigung erwirkt hat, so dass der Leistungsempfänger in der Folge in gutem Glauben keinen Steuerabzug vornimmt. Kindshofer [2] sieht in dem Erschleichen einer Freistellungsbescheinigung durch unric...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Tatbestand

Rz. 1772 [Autor/Stand] Der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO wäre mangels unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben von vornherein nicht erfüllt, wenn man bei einem Leerverkauf um den Dividendenstichtag unter Einbeziehung einer ausländischen Depotbank des Leerverkäufers die Kapitalertragsteuererstattung bzw. -anrechnung des Leerkäufers als objektiv rechtmäßig ans...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.3 Einkunftsarten, die noch der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2], Einkünfte aus Vermi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 623 [Autor/Stand] Bei der Begehungsform des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 211 ff.) muss der Täter wissen und wollen (zur Abgrenzung zur Fahrlässigkeit s. Rz. 610 ff.), dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, diese Angaben steuerlich erhebliche Tatsachen betreffen, er diese Angaben den FinB oder anderen Behörden gegenüber macht, durch seine Handlung Steuern verk...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.1. Grundlagen

Rz. 242 Für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG wird ein Abschlag in Höhe von bis zu 30 % des gemeinen Werts des begünstigten Vermögens gewährt, wenn es sich bei dem begünstigten Vermögen um ein Familienunternehmen i. S. d. § 13a Abs. 9 ErbStG handelt. Die Begünstigung von Familienunternehmen gegenüber anderen Unternehmen, die zwar auch begünstigtes Vermögen i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Einziehung

Rz. 1795 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Problematik wirft auch Fragen im Hinblick auf die Einziehung erlangter Taterträge der Täter und Teilnehmer nach §§ 73 ff. StGB auf.[2] Die Bedeutung dieses Komplexes zeigt sich namentlich auch bei Betrachtung der bereits angeordneten enormen Einziehungshöhen von knapp 200 Mio. EUR.[3] Im Fokus stehen dabei insbesondere die beteiligten jurist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Strafzumessung und Konkurrenzen

Rz. 1353 [Autor/Stand] Im Rahmen der Strafzumessung ist nach neuerer Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 1 StGB handelt, das als vertypter Strafmilderungsgrund eine Strafrah...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.12 Arbeitnehmerbereich

Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen beschränkt sich grundsätzlich auf den Arbeitnehmerbereich. Praxis-Beispiel Beispiel 19 Umsatzsteuer-Voranmeldung[1] Ein Arbeitnehmer lässt in die von ihm vermietete Wohnung von einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmer neue Fenster einbauen. Der Arbeitnehmer bittet seinen Lohnsteuerhilfeverein, ihn bei der Umsatzsteuer-Vora...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen (vgl. AEAO zu § 160 Nr. 1.2 zu "genau"), nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjen...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bußgelder

Bußgelder jeglicher Art sind vom Steuerabzug ausgeschlossen, ebenso Zahlungen aufgrund eines berufsgerichtlichen Verfahrens.[1]mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Depositary Receipts

Als Depositary Receipts werden ausgegebene Aktienzertifikate bezeichnet, die eine bestimmte Anzahl hinterlegter Aktien eines i. d. R. ausländischen Unternehmens verkörpern und an ihrer Stelle am Kapitalmarkt wie Aktien gehandelt werden. Ein Depositary Receipt repräsentiert i. d. R. einen Bruchteil einer Aktie, kann aber auch einer vollen Aktie entsprechen. Die als American, G...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Urlaubsgelder

sowie Entschädigungen für nicht genommenen Urlaub sind stets Arbeitslohn. Von Urlaubs- und Lohnausgleichskassen geleistete Entschädigungen unterliegen nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. Deshalb kommt hier die 410-EUR-Härteregelung nach § 46 Abs. 5 EStG zur Anwendung.[1]mehr

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Steuerermäßigung für energe... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2020 das Einkommensteuergesetz um eine neue Steuerermäßigung, den § 35c, ergänzt (Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019, BGBl 2019 I S. 2886). Mit dieser Vorschrift sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mittels progressionsunabhängigem Steuerabzug st...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.1 Grundsatz: abgeltender Steuerabzug

Erträge, die über inländische Kreditinstitute erzielt werden, unterliegen regelmäßig dem Steuerabzug und müssen daher nicht nach § 32d Abs. 3 EStG erklärt werden. Hierbei gelten aber die nachfolgenden Ausnahmen:mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2.1 Verluste und Steuerabzug

Unterliegen die Einkünfte dem Steuerabzug, verrechnet die auszahlende Stelle (i. d. R. Bank) unter Berücksichtigung der Regelungen zu Aktienveräußerungsverlustenlaufende Kapitalerträge mit negativen Einkünften. Hierzu bildet die Bank sog. Verlustverrechnungstöpfe. Verbleiben am Jahresende in den "Töpfen" Verluste, werden diese auf Ebene der Bank grundsätzlich ins nächste Jah...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.5 Steuerabzug

Alle Erträge aus Investmentfonds, d. h. die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und die Veräußerungsgewinne, unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn die Anteile von einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden.[1] Die Teilfreistellung wird beim Steuerabzug berücksichtigt.[2] Für die Vorabpauschale zieht das inländische Kreditinstitut die Steuerabzugsbeträge von ein...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2 Verhältnis Steuerabzug/Veranlagung

11.2.1 Verluste und Steuerabzug Unterliegen die Einkünfte dem Steuerabzug, verrechnet die auszahlende Stelle (i. d. R. Bank) unter Berücksichtigung der Regelungen zu Aktienveräußerungsverlustenlaufende Kapitalerträge mit negativen Einkünften. Hierzu bildet die Bank sog. Verlustverrechnungstöpfe. Verbleiben am Jahresende in den "Töpfen" Verluste, werden diese auf Ebene der Ban...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.1 Steuerabzug nach den mitgeteilten ELStAM-Daten

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Firmenwagens rechnet, da er Monat für Monat anfällt, zu den laufenden Bezügen. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM-Daten nach der Monatstabelle zu berechnen.mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.10 Fehler beim Steuerabzug

Wurden seitens des inländischen Kreditinstituts ein fehlerhafter Steuerabzug vorgenommen, berichtigt das Institut diesen Fehler grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem der Fehler erkannt wird.[1] Diese Fehlerkorrektur kann auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anleger dem Finanzamt durch eine Bescheinigung der Bank nachweis...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.2 Ersatzbemessungsgrundlage beim Steuerabzug

Praxis-Beispiel Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage311mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1.1 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Soweit die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten, wenn die Erträge nicht einer anderen Einkunftsart (z. B. einem Gewerbebetrieb) zuzurechnen sind bzw. die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG vorliegen.[1] Die Abgeltungswirkung umfasst auch Zuschlagsteuern wie den Solidaritätszuschlag (SolZ) un...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.5 Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen

Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG konnten seit dem VZ 2020 nur mit Einkünften aus Kapita...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.12 Anlage KAP-BET

Ist der Steuerpflichtige an vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Gemeinschaften beteiligt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, werden auf ihn entfallende Werte in der Anlage KAP-BET eingetragen. Anzurechnende Steuern im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten aus der Beteiligung an Personengesellschaften werden ebenfalls in der Anlage KAP-BET aufgenommen...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.5 Zeilen 18–26a

In den Zeilen 18–26a sind die Kapitalerträge einzutragen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.[1] Hinweis Investmentfonds im Auslandsdepot Eine Ausnahme gilt hierbei für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht in den Zeilen 18–26a der Anlage KAP 2025, sondern in den entsprechenden Zeilen der Anlage KAP-INV zu erklären...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.4 Sonstige Erklärungsfälle

Neben ausländischen Konten und Depots ergeben sich weitere Fallgestaltungen, in denen kein Steuerabzug einzubehalten ist. Auch diese Erträge sind erklärungspflichtig (Zeilen 18-26a der Anlage KAP 2025). Praxis-Beispiel Kapitalerträge ohne Steuerabzug Zinsen aus Privatdarlehen[1] Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen (die nicht § 17 EStG unterliegen) Kapitalerträge über Internet-...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2.2 Verluste im Rahmen der Veranlagung

Unterliegen die Kapitaleinkünfte nicht dem Steuerabzug (z. B. ausländische Depots, Verkauf von Lebensversicherungen oder GmbH-Beteiligungen, die nicht unter § 17 EStG fallen) bzw. ist deren Berücksichtung bei Steuerabzug untersagt[1], können die Verluste nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der Verlustverrechnung gibt die Rz. 11...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.9 Überprüfung der Abzugspflicht

Neben den bisher genannten Punkten kann in der Veranlagung auch die Abzugsverpflichtung der Bank überprüft werden. Dies gilt z. B. für beim Steuerabzug nicht berücksichtigte Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen.[1] Aber auch in anderen Fällen kann der Steuerabzug überprüft werden. Wurden z. B. aufgrund von Verwaltungsanweisungen Kapitalerträge angenommen und Steuern einbehal...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.7 Verkauf/Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds waren bis zum Jahr 2017 – wie auch bei inländischen Thesaurierungsfonds – zum Geschäftsjahresende des Fonds zu besteuern. Im Gegensatz zu Inlandsfonds wurde bis zum Jahr 2017 auf diese Erträge allerdings keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Daher waren die thesaurierten Erträge ausländischer Investmentfonds auch in Z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.4 Besonderheiten beim Kapitalertragsteuerabzug

a) Ersatzbemessungsgrundlage Wenn für die Ermittlung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung keine Anschaffungskosten vorliegen, ist nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG eine Ersatzbemessungsgrundlage i. H. v. 30 % des letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreises dem Steuerabzug zugrunde zu legen.[1] In der Veranlagung ist der zutreffende fiktive Veräußerungsgewinn z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.1 Allgemeines

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann eine Erstattung der einbehaltenen Abzugsteuer erfolgen, wenn z. B. die Kapitaleinkünfte geringer sind als beim Steuerabzug angenommen.[1] Der Antrag auf Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz wird über die Zeile 5 der Anlage KAP "gesteuert". Grundlage für die Überprüfung der abzugspflichtigen Erträge sind die Eintragungen in den Zeil...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / Zusammenfassung

Überblick Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) gehören zu den Überschuss­einkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Zum 1.1.2009 wurde mit der Abgeltungsteuer eine umfassende Veräußerungsgewinnbesteuerung mit einem 25-prozentigen Steuersatz zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer eingeführt. Allerdings sind die bis Ende 2008 erworbenen Kapitalanlagen größtenteils von der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.4 Verluste aus Termingeschäften

Verluste aus Termingeschäften konnten seit dem VZ 2021 nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Einkünften aus Stillhalterprämien ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung war beschränkt auf 20.000 EUR. Nicht verrechnete Verluste konnten auf Folgejahre vorgetragen und jeweils i. H. v. 20.000 EUR mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit E...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.3 Fremdwährungen

Bei nicht in EUR getätigten Geschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen.[1] Danach unterliegen alle Fremdwährungsgewinne in Zusammenhang mit Kapitalanlagen der Einkommensteuer. Dies gilt selbst dann, wenn kein Umtausch des in ausländischer Währung erzielten Veräußerungspreises in Euro ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.3 Weitere Erklärungspflicht in Sonderfällen

Erklärungspflichtig sind insbesondere Fälle, in denen die beim Kapitalertragsteuerabzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner ist als die tatsächlich erzielten Erträge. Die Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs tritt nach § 43 Abs. 5 EStG nur insoweit ein, als die Erträge der Höhe nach dem Steuerabzug unterliegen. Für den darüber hinausgehenden Betrag besteht eine...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.2 Sparer-Pauschbetrag

Von den positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen ist der Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (bzw. 2.000 EUR im Falle der Zusammenveranlagung) abzuziehen. Dabei gilt[1]: Der Abzug darf nicht zum Verlust führen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der nicht ausgeschöpfte Betrag bei der Einkunftsermittlung des anderen Ehegatten abgezogen werden. Der Sparer-Pauschbetrag kann...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.1 Überblick

Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen. Diese ist für die Steuererklärung 2025 wie folgt gegliedert: Allgemeine Angaben, Anträge und Erklärungen (Zeilen 1–6). Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15). Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17). Kapitalerträge, die nicht dem...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.8 Zeilen 37-42

Steuerabzugsbeträge und ausländische Steuern, die in Zusammenhang mit Kapitalerträgen i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG abgezogen wurden bzw. angerechnet werden können, werden in den Zeilen 37-42 der Anlage KAP 2025 eingetragen. Das gilt auch für evtl. Steuerabzugsbeträge im Zusammenhang mit erklärten Erträgen auf der Anlage KAP-INV. Inländische Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragste...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.3 Zeilen 7–15

Die in den Zeilen 7–15 in der mittleren Spalte aufzunehmenden Werte ergeben sich aus den Steuerbescheinigungen. Der in der Zeile 7 einzutragende Wert beinhaltet die gesamten Kapitalerträge der jeweiligen Institute lt. Jahressteuerbescheinigung (Muster I der Steuerbescheinigung) bzw. die anzusetzenden Kapitalerträge bei Einzelsteuerbescheinigungen (Muster II der Steuerbeschei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.3.3 Neuverträge (Abschluss nach dem 31.12.2004)

Für Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden, besteht eine generelle Einkommensteuerpflicht.[1] Es wird nicht mehr auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen abgestellt. Der zu versteuernde Betrag ermittelt sich zukünftig aus der Differenz zwischen Ablaufleistung und den gezahlten Beiträgen. Die Erträge müssen grunds...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.7.2 Kontenabruf für steuerliche Zwecke

Unterliegen die Einkünfte der Abgeltungsteuer, besteht seit 2009 grundsätzlich kein Überprüfungsbedürfnis der Finanzverwaltung mehr. Soweit deren Besteuerung durch den Steuerabzug abgegolten ist[1], können die Konteninhaber daher anonym bleiben. Nur in den folgenden gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen ist der Kontenabruf noch zulässig[2]: Eine Einkommensteuerveranlagung...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.7 Kirchensteuerveranlagung

Der Kirchensteuerabzug erfolgt auf Grundlage eines automatisierten Abrufverfahrens gegenüber dem BZSt. Wenn die Kirchensteuer erhoben wurde, entfaltet auch dieser Steuerabzug abgeltende Wirkung.[1] Wurde im Steuerabzugsverfahren keine Kirchensteuer einbehalten, wird eine Veranlagung zur Kirchensteuer durchgeführt. Dazu hat der Steuerpflichtige – so die Gesetzesfassung[2] – (n...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.3.1 Grundsatz: keine Abgeltungswirkung

Werden Kapitalerträge über ausländische Konten oder Depots erzielt, muss die ausländische Bank/das ausländische Institut keine inländische Kapitalertragsteuer einbehalten. Hierzu ist nur ein inländisches Institut verpflichtet. Mangels Steuerabzug kann sich keine Abgeltungswirkung ergeben. § 43 Abs. 5 EStG findet somit keine Anwendung. Die über Auslandskonten oder Auslandsdepo...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.3 Verlustvortrag

Praxis-Beispiel Verlustvortrag Zum 31.12.2024 wurden Verluste aus Aktienveräußerungsgeschäften[2] i. H. v. 10.000 EUR durch das Finanzamt gesondert festgestellt.[3] In 2025 erzielt der Anleger 5.000 EUR Gewinne aus Aktienveräußerungen, die bei der Bank dem Steuerabzug unterworfen wurden. Die Aktienveräußerungsgewinne werden hierfür gesondert in der Steuerbescheinigung ausgewi...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.5 Anrechnung weiterer ausländischer Steuern

Grundsätzlich werden ausländische Steuern bereits in der zutreffenden Höhe vom inländischen Institut berücksichtigt. In bestimmten Fällen können diese aber nicht berücksichtigt werden. Dies gilt z. B., wenn keine oder nur geringe Kapitalertragsteuer aufgrund von Freistellungsaufträgen oder durch eine Verlustverrechnung einzubehalten ist bzw. im Ausland ein Erstattungsanspruch ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.1.2 Einkommensteuerveranlagung – Überblick

Der Kapitalertragsteuerabzug kann nicht in allen Fällen durchgeführt werden. Daher besteht in bestimmten Fällen eine Veranlagungspflicht im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung. Darüber hinaus können Sachverhalte, die beim Steuerabzug keine Berücksichtigung finden konnten, im Rahmen der Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz korrigiert werden bzw. der Anleger kann zu seinen Gu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.1 Steuersatzspreizungen

Obwohl grundsätzlich alle Kapitalerträge der pauschalen Steuer auf Kapitalerträge unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber bestimmte Erträge (partiarische Darlehen, stille Beteiligungen und sonstige Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 7 EStG) hiervon ausgenommen.[2] Mit dem in § 32d Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelten Tatbestand soll ...mehr