Lohnsteuerfreibeträge 2023 können beantragt werden
Lohnsteuerfreibeträge für 2023
Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das monatliche Nettoeinkommen erhöhen. Ein Freibetrag wird gewährt, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) ingesamt 600 EUR im Jahr übersteigen.
Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Werbungskosten zählen allerdings bei der Antragsgrenze nur insoweit mit, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.200 EUR) übersteigen. Auch Verluste oder Kinderfreibeträge können im Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt werden. Das FinMin NRW informiert darüber, dass Anträge ab sofort für 2023 gestellt werden können.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.0795
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.642
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6716
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.574
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.473
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.271
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
873
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
833
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
698
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
646
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Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung
31.12.2025
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2025
30.12.2025
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Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
29.12.2025
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Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
29.12.2025
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025