Lohnsteuerfreibeträge können beantragt werden

Das FinMin NRW weist darauf hin, dass ab sofort Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für den Lohnsteuerabzug 2023 gestellt werden kann.

Lohnsteuerfreibeträge für 2023

Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das monatliche Nettoeinkommen erhöhen. Ein Freibetrag wird gewährt, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) ingesamt 600 EUR im Jahr übersteigen.

Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Werbungskosten zählen allerdings bei der Antragsgrenze nur insoweit mit, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.200 EUR) übersteigen. Auch Verluste oder Kinderfreibeträge können im Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt werden. Das FinMin NRW informiert darüber, dass Anträge ab sofort für 2023 gestellt werden können.

FinMin NRW, Meldung v. 4.10.2022