Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2019 veröffentlicht
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Anmeldungszeiträume ab Januar 2019 wurde nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d EStG bestimmt. Das BMF weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. In den elektronischen Formularen gibt es jedoch kleine Abweichungen zum Vordruckmuster. So sind zusätzlich
- zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorgesehen.
BMF, Bekanntmachung v. 24.8.2018, IV C 5 - S 2533/18/10002, veröffentlicht am 24.8.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
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Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
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Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025