Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2019 veröffentlicht
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Anmeldungszeiträume ab Januar 2019 wurde nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d EStG bestimmt. Das BMF weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. In den elektronischen Formularen gibt es jedoch kleine Abweichungen zum Vordruckmuster. So sind zusätzlich
- zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorgesehen.
BMF, Bekanntmachung v. 24.8.2018, IV C 5 - S 2533/18/10002, veröffentlicht am 24.8.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6535
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.002
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.160
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.093
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27.02.2026
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26.02.2026
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25.02.2026