Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2019 veröffentlicht
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Anmeldungszeiträume ab Januar 2019 wurde nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d EStG bestimmt. Das BMF weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. In den elektronischen Formularen gibt es jedoch kleine Abweichungen zum Vordruckmuster. So sind zusätzlich
- zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorgesehen.
BMF, Bekanntmachung v. 24.8.2018, IV C 5 - S 2533/18/10002, veröffentlicht am 24.8.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4415
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.298
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4336
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.205
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
833
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
778
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
602
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
580
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
544
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4742
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026