
Die Finanzverwaltung hat das geänderte Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2022 bekannt gegeben.
Lohnsteuer-Anmeldung 2022
Das BMF weist darauf hin, dass das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2022 nach § 51 Absatz 4 Nr. 1 Buchstabe d EStG bestimmt worden ist. In dem geänderten Vordruckmuster wird nun die neue Kennzahl 35 für die Energiepreispauschale mitaufgenommen. Diese Kennzahl muss nur in den Lohnsteuer-Anmeldungszeiträumen August 2022, im dritten Quartal 2022 oder in der Jahresanmeldung eingetragen werden.
zuvor: BMF, Bekanntmachung v. 11.8.2021, IV C 5 - S 2533/19/10026 :002
aktuell: BMF, Bekanntmachung v. 18.7.2022, IV C 5 - S 2533/19/10026 :002
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