Neue Vordruckmuster für Anzeigen zu vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen
Das BMF hat die Vordruckmuster
- für Anzeigen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VermBDV (VermB 12) und nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 VermBDV (VermB 13),
- die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 8 Abs. 3 VermBDV) sowie
- die Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
neu bekannt gemacht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Vordrucke spätestens ab 2020 verwendet werden müssen. Spätestens ab 2020 sind auch Datenübermittlungen auf Grundlage der neuen Datensatzbeschreibung durchzuführen.
BMF, Bekanntmachung v. 23.9.2019, IV C 5 - S 2439/19/10002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.6025
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
8.664
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.163
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.026
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9296
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.637
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.207
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.61241
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.335
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.262
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Sonderausgabenabzug von Schulgeld für den Besuch einer Privatschule
11.02.2025
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Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2025
06.02.2025
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BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an
05.02.2025
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Auszahlung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen an Dritte
30.01.2025
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2025
27.01.2025
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkartensystemen
24.01.2025
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Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
24.01.2025
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2025
23.01.2025
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Steuerfreiheit von Stipendien
22.01.2025
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Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
22.01.2025