Neue Vordruckmuster für Anzeigen zu vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen
Das BMF hat die Vordruckmuster
- für Anzeigen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VermBDV (VermB 12) und nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 VermBDV (VermB 13),
- die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 8 Abs. 3 VermBDV) sowie
- die Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
neu bekannt gemacht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Vordrucke spätestens ab 2020 verwendet werden müssen. Spätestens ab 2020 sind auch Datenübermittlungen auf Grundlage der neuen Datensatzbeschreibung durchzuführen.
BMF, Bekanntmachung v. 23.9.2019, IV C 5 - S 2439/19/10002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
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Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
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