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Arbeitnehmer können von staatlichen Zuschüssen für vermögenswirksame Leistungen profitieren.
Die Finanzverwaltung hat neue Vordruckmuster, unter anderem Anzeigen nach § 8 Abs. 1 bis 3 VermBDV und Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage, bekannt gegeben.
Vermögenswirksame Leistungen
Das BMF hat die Vordruckmuster
- für Anzeigen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VermBDV (VermB 12) und nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 VermBDV (VermB 13),
- die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 8 Abs. 3 VermBDV) sowie
- die Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
neu bekannt gemacht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Vordrucke spätestens ab 2020 verwendet werden müssen. Spätestens ab 2020 sind auch Datenübermittlungen auf Grundlage der neuen Datensatzbeschreibung durchzuführen.
BMF, Bekanntmachung v. 23.9.2019, IV C 5 - S 2439/19/10002
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Vermögenswirksame Leistungen, Vordruck