Neue Vordruckmuster für Anzeigen zu vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen
Das BMF hat die Vordruckmuster
- für Anzeigen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VermBDV (VermB 12) und nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 VermBDV (VermB 13),
- die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 8 Abs. 3 VermBDV) sowie
- die Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
neu bekannt gemacht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Vordrucke spätestens ab 2020 verwendet werden müssen. Spätestens ab 2020 sind auch Datenübermittlungen auf Grundlage der neuen Datensatzbeschreibung durchzuführen.
BMF, Bekanntmachung v. 23.9.2019, IV C 5 - S 2439/19/10002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.828
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1636
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.054
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.480
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.157
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.137
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.022
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8492
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
847
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Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025
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Umsätze eines Wohlfahrtsverbands
15.12.2025
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Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
12.12.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
12.12.2025
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Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
11.12.2025
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Auslandsreisepauschalen ab dem 1.1.2026
10.12.2025
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Fragen und Antworten zum Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
10.12.2025
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Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen
10.12.2025
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Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
09.12.2025