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ersicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern.
Die Finanzverwaltung hat die Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer bekannt gegeben.
Anmeldung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer
Die Anmeldung der Versicherungsteuer erfolgt nach § 8 Versicherungsteuergesetz, die Anmeldung der Feuerschutzsteuer nach § 8 Feuerschutzsteuergesetz. Die Neufassungen der Formulare basieren auf die Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3.12.2020.
BMF, Schreiben v. 23.3.2021, III C 4 - S 6532/19/10001 :004
Schlagworte zum Thema:
Versicherungssteuer, Vordruck