BMF

Anmeldevordrucke für Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer

Die Finanzverwaltung hat die Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer bekannt gegeben. 

Drei Feuerloescher haengen an Wand

Anmeldung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer

Die Anmeldung der Versicherungsteuer erfolgt nach § 8 Versicherungsteuergesetz, die Anmeldung der Feuerschutzsteuer nach § 8 Feuerschutzsteuergesetz. Die Neufassungen der Formulare basieren auf die Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3.12.2020.

BMF, Schreiben v. 23.3.2021, III C 4 - S 6532/19/10001 :004


Schlagworte zum Thema:  Versicherungssteuer , Vordruck
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