BMF

Anmeldevordrucke für Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer


Drei Feuerloescher haengen an Wand

Die Finanzverwaltung hat die Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer bekannt gegeben. 

Anmeldung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer

Die Anmeldung der Versicherungsteuer erfolgt nach § 8 Versicherungsteuergesetz, die Anmeldung der Feuerschutzsteuer nach § 8 Feuerschutzsteuergesetz. Die Neufassungen der Formulare basieren auf die Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3.12.2020.

BMF, Schreiben v. 23.3.2021, III C 4 - S 6532/19/10001 :004


Schlagworte zum Thema:  Versicherungssteuer , Vordruck
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion