Nutzungssatz und Holznutzungen in Folge höherer Gewalt: Vordrucke

Die bayerische Finanzverwaltung hat neu Vordrucke für Holznutzungen in Folge höherer Gewalt und Feststellung des Nutzungssatzes veröffentlicht.

Eine neue Regelung zur Tarifermäßigung ermöglicht eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung in aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren. Starken Gewinnschwankungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe kann so auch bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen werden.

Beantragung ab sofort möglich

Die Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz umfasst einen Betrachtungszeitraum von drei Veranlagungsjahren. Eine Beantragung ist ab sofort erstmals für den Zeitraum 2014 bis 2016 möglich. Bei schwankenden Gewinnen kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung im betrachteten Zeitraum führen. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre können so steuerlich untereinander ausgeglichen werden.

Formulare und Anträge

Es wurden unterschiedliche Vordrucke zur Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten bereit gestellt. So sind auf der Homepage Formulare für die nord- und südbayerischen Regierungsbezirke zu finden. Außerdem werden Merkblätter zur Verfügung gestellt. 

Sämtliche Vordrucke sind auf der Homepage des bayerischen LfSt hinterlegt.

Bayerisches LfSt, Meldung v. 30.3.2020

Schlagworte zum Thema:  Land- und Forstwirtschaft, Vordruck