Vereinfachte Veranlagung von Rentnern: Ländervordruck

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben mit Unterstützung des BMF ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Das Vordruckmuster für 2020 wurde bekannt gegeben.

Vordruck für Rentner

Bei der "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" handelt es sich laut BMF um einen zusätzlichen Service, der sich gezielt an Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen richtet, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat (z. B. Renteneinkünfte oder/und Pensionen, Krankenversicherungsbeiträge).

Außerdem können auf dem Vordruck Angaben gemacht werden zu

  • Spenden und Mitgliedsbeiträge,
  • Kirchensteuer
  • außergewöhnliche Belastungen und
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Falls jedoch noch zusätzliche Einkünfte (z.B. aus Vermietung oder Gewerbe) erzielt wurden, kann der Vordruck nicht genutzt werden. Dann müssen die Rentner auf die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke zurückgreifen.

Ländervordrucke 2018, 2019 und 2020

Die Ländervordrucke zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären 2018, 2019 und 2020 sind auf der Homepage des BMF abrufbar.

BMF, Meldung v. 30.10.2020

Schlagworte zum Thema:  Rente, Vordruck, Steuererklärung