Ansässigkeitsbescheinigungen für Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz
Neue Vordrucke ab Kalenderjahr 2024
Nach Art. 15a Abs. 1 Satz 3 DBA-Schweiz darf die Abzugsteuer 4,5 Prozent des Bruttobetrages der Vergütungen nicht übersteigen, wenn die Ansässigkeit durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde des Vertragsstaats, in dem die steuerpflichtige Person ansässig ist, nachgewiesen wird. Die entsprechenden Vordrucke "Gre-1", "Gre-4" und "Gre-5" wurden überarbeitet bzw. neu erstellt. Sie sind ab 1.1.2024 zu verwenden.
BMF, Schreiben v. 7.12.2023, IV B 2 - S 1301-CHE/21/10019 :028
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7405
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.671
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.123
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0806
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.465
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.221
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.073
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
820
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
749
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7232
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Programmablaufpläne zur Lohnsteuer ab 2026
14.11.2025
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Aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere
14.11.2025
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Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
13.11.2025
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Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten
13.11.2025
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Vorsteuerabzug eines Kleinunternehmers
11.11.2025
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Anhörung im Bundestag zum Steueränderungsgesetz 2025
11.11.2025
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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
07.11.2025
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
07.11.2025
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Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter
05.11.2025
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Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
04.11.2025