Ansässigkeitsbescheinigungen für Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz
Neue Vordrucke ab Kalenderjahr 2024
Nach Art. 15a Abs. 1 Satz 3 DBA-Schweiz darf die Abzugsteuer 4,5 Prozent des Bruttobetrages der Vergütungen nicht übersteigen, wenn die Ansässigkeit durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde des Vertragsstaats, in dem die steuerpflichtige Person ansässig ist, nachgewiesen wird. Die entsprechenden Vordrucke "Gre-1", "Gre-4" und "Gre-5" wurden überarbeitet bzw. neu erstellt. Sie sind ab 1.1.2024 zu verwenden.
BMF, Schreiben v. 7.12.2023, IV B 2 - S 1301-CHE/21/10019 :028
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1305
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.468
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.754
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.277
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1836
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.860
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.626
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.22841
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.074
-
Übermittlung von SEPA-Lastschriftmandaten in ELSTER
947
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkartensystemen
24.01.2025
-
Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
24.01.2025
-
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2025
23.01.2025
-
Steuerfreiheit von Stipendien
22.01.2025
-
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
22.01.2025
-
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
22.01.2025
-
Wesentliche Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
21.01.2025
-
Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
21.01.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.01.2025
-
Investmentvermögen i. S. des § 18 Abs. 2a InvStG
17.01.2025