Ansässigkeitsbescheinigungen für Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz
Neue Vordrucke ab Kalenderjahr 2024
Nach Art. 15a Abs. 1 Satz 3 DBA-Schweiz darf die Abzugsteuer 4,5 Prozent des Bruttobetrages der Vergütungen nicht übersteigen, wenn die Ansässigkeit durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde des Vertragsstaats, in dem die steuerpflichtige Person ansässig ist, nachgewiesen wird. Die entsprechenden Vordrucke "Gre-1", "Gre-4" und "Gre-5" wurden überarbeitet bzw. neu erstellt. Sie sind ab 1.1.2024 zu verwenden.
BMF, Schreiben v. 7.12.2023, IV B 2 - S 1301-CHE/21/10019 :028
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
935
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
822
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
307
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026