Ansässigkeitsbescheinigungen für Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz
Neue Vordrucke ab Kalenderjahr 2024
Nach Art. 15a Abs. 1 Satz 3 DBA-Schweiz darf die Abzugsteuer 4,5 Prozent des Bruttobetrages der Vergütungen nicht übersteigen, wenn die Ansässigkeit durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde des Vertragsstaats, in dem die steuerpflichtige Person ansässig ist, nachgewiesen wird. Die entsprechenden Vordrucke "Gre-1", "Gre-4" und "Gre-5" wurden überarbeitet bzw. neu erstellt. Sie sind ab 1.1.2024 zu verwenden.
BMF, Schreiben v. 7.12.2023, IV B 2 - S 1301-CHE/21/10019 :028
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.3065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.869
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2496
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.087
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
816
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6462
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
465
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
446
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
445
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026