Vordrucke für die Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer aktualisiert
Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer
Das BZSt hat darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund von gesetzlichen Neuregelungen durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz die Vordrucke zur Kapitalertragsteuer (Antrag auf Erstattung der deutschen Steuer auf Kapitalerträge und Antrag auf Erstattung unter 15 % Quellensteuer) angepasst wurden.
Aktualisierte Vordrucke sind ab sofort anzuwenden
Grundsätzlich sind diese neuen Vordrucke ab sofort zu verwenden. Allerdings weist das BZSt darauf hin, dass im Ausnahmefall die Antragstellung mittels der bisher gültigen Version bis zum 30.6.2022 (Antragseingang) akzeptiert wird.
BZSt, Meldung v. 7.7.2021
Hinweis: Die Vordrucke und weitere Informationen sind auf der Homepage des BZSt abrufbar.
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