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Das BMF hat Vordruckmuster zur Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG und zur Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG veröffentlicht.
Vordruckmuster veröffentlicht
Die Finanzverwaltung hat sich zur Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) geäußert und folgende Vordruckmuster veröffentlicht:
- Vordruckmuster USt 1 TK - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
- USt 1 TL - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG
BMF, Schreiben v. 28.7.2021, III C 5 - S 7420/19/10002 :014