Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024
Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung
Das Muster gilt für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 und ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die durch Steuererklärungssoftware oder Internetformulare erzeugt werden. In den elektronischen Formularen ist - abweichend vom Vordruckmuster - zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.
Erklärung des Arbeitgebers
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass ab 2024 für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers nach § 19a Abs. 4b EStG eine neue Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen ist: "Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Abs. 4b Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine "1" eintragen)."
Muster und Übersicht zum Download
Das Muster zur Lohnsteuer-Anmeldung, die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024" sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des BMF abrufbar.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.5645
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.683
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.021
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
9886
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
902
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
785
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6432
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
505
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
484
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
477
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026