
Die Finanzverwaltung hat das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024 bekanntgegeben.
Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung
Das Muster gilt für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 und ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die durch Steuererklärungssoftware oder Internetformulare erzeugt werden. In den elektronischen Formularen ist - abweichend vom Vordruckmuster - zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.
Erklärung des Arbeitgebers
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass ab 2024 für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers nach § 19a Abs. 4b EStG eine neue Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen ist: "Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Abs. 4b Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine "1" eintragen)."
Muster und Übersicht zum Download
Das Muster zur Lohnsteuer-Anmeldung, die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024" sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des BMF abrufbar.