
Bild: Michael Bamberger
§ 16 Abs. 5a UStG regelt die Fahrzeugeinzelbesteuerung.
Die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung wurden neu bekannt gegeben.
Vordruckmuster Fahrzeugeinzelbesteuerung
Aufgrund der Maßnahmen durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, vgl. News) hat die Finanzverwaltung die Vordruckmuster für die Fahrzeugeinzelbesteuerung neu bekannt gegeben und erläutert:
- USt 1 B Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Anlage USt 1B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B
BMF, Schreiben v. 1.7.2020, III C 3 - S 7352-a/20/10002 :001