Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2023 veröffentlicht

Lohnsteuer-Anmeldung 2023
Arbeitgeber müssen in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, angeben. Eine entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 41a EStG. Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2023 veröffentlicht.
Vordruckmuster bekannt gemacht
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mithilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass in den elektronischen Formularen, abweichend der Muster, zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen ist.
BMF, Bekanntmachung v. 7.9.2022, IV C 5 - S 2533/19/10026 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.4095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.600
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.222
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.580
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.148
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.526
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.103
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
955
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
870
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Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme
11.07.2025
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Umsatzsteuerliche Änderungen im Wachstumschancengesetz, BEG IV und JStG 2024
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Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
07.07.2025
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Durchführung von Schiedsverfahren nach dem DBA-Japan
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Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
02.07.2025
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Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
02.07.2025
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Entwurfsschreiben zur E-Rechnung seit 1.1.2025
30.06.2025
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
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