Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2023 veröffentlicht
Lohnsteuer-Anmeldung 2023
Arbeitgeber müssen in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, angeben. Eine entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 41a EStG. Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2023 veröffentlicht.
Vordruckmuster bekannt gemacht
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mithilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass in den elektronischen Formularen, abweichend der Muster, zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen ist.
BMF, Bekanntmachung v. 7.9.2022, IV C 5 - S 2533/19/10026 :003
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