Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024

Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4. Eine Abweichung des Ausdrucks vom amtlichen Muster ist möglich, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Die Finanzverwaltung verweist zudem auf die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 9.9.2019.
Ab 2024 zu beachten
Es gelten ab 2024 außerdem folgende Besonderheiten:
- Ab dem Jahr 2023 muss ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal angegeben werden. Es ist nicht mehr zulässig, die eTIN zu verwenden (vgl. § 41b Abs. 2 Satz 1 EStG ).
- Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen, müssen unter Nr. 22 bis 27 des Ausdrucks bescheinigt werden.
- Ist ein Dritter gemäß § 38 Absatz 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, hat er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG).
- Es ist nicht mehr zulässig, das vom Arbeitgeber ausgezahlte Kindergeld in Nr. 33 anzugeben (Aufhebung von § 72 EStG zum 1.1.2024).
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.3325
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.722
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.001
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.907
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.7236
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.220
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.686
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.641
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
1.0242
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.014
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Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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