Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4. Eine Abweichung des Ausdrucks vom amtlichen Muster ist möglich, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Die Finanzverwaltung verweist zudem auf die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 9.9.2019.
Ab 2024 zu beachten
Es gelten ab 2024 außerdem folgende Besonderheiten:
- Ab dem Jahr 2023 muss ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal angegeben werden. Es ist nicht mehr zulässig, die eTIN zu verwenden (vgl. § 41b Abs. 2 Satz 1 EStG ).
- Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen, müssen unter Nr. 22 bis 27 des Ausdrucks bescheinigt werden.
- Ist ein Dritter gemäß § 38 Absatz 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, hat er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG).
- Es ist nicht mehr zulässig, das vom Arbeitgeber ausgezahlte Kindergeld in Nr. 33 anzugeben (Aufhebung von § 72 EStG zum 1.1.2024).
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026