Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2023
Der Ausdruck hat das Format DIN A 4. Der Ausdruck kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Für 2023 ist zu beachten:
- Ab dem Jahr 2023 muss die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal angegeben werden. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.
- Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen und als Sonderausgaben abziehbar sind, werden ebenfalls bescheinigt. Dies erfolgt unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks.
- Ist ein Dritter nach § 38 Abs. 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, muss er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG).
BMF, SChreiben v. 8.9.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :004
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6535
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.002
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.160
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.093
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
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17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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26.02.2026
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26.02.2026