
Bild: Marcus Surges
Die Finanzverwaltung gibt jährlich ein neues Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bekannt.
Die Finanzverwaltung hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023 bekannt gegeben.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2023
Der Ausdruck hat das Format DIN A 4. Der Ausdruck kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Für 2023 ist zu beachten:
- Ab dem Jahr 2023 muss die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal angegeben werden. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.
- Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen und als Sonderausgaben abziehbar sind, werden ebenfalls bescheinigt. Dies erfolgt unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks.
- Ist ein Dritter nach § 38 Abs. 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, muss er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG).
BMF, Bekanntmachung v. 8.9.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :004
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Lohnsteuerbescheinigung