Geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022
Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung 2022
Die Änderung wurde aufgrund der Energiepreispauschale erforderlich. Arbeitgeber müssen hier für die ausgezahlte Energiepreispauschale den Großbuchstaben "E" in der Lohnsteuerbescheinigung angeben.
Das Muster wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass der Ausdruck das Format DIN A4 hat.
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom amtlichen Muster abweicht. Für den Ausdruck sind die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 9.9.2019 zu beachten.
BMF, Bekanntmachung v. 15.7.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :003
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.0815
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.304
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
841
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7736
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
730
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
597
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
396
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
396
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
3682
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026