Geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022
Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung 2022
Die Änderung wurde aufgrund der Energiepreispauschale erforderlich. Arbeitgeber müssen hier für die ausgezahlte Energiepreispauschale den Großbuchstaben "E" in der Lohnsteuerbescheinigung angeben.
Das Muster wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass der Ausdruck das Format DIN A4 hat.
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom amtlichen Muster abweicht. Für den Ausdruck sind die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 9.9.2019 zu beachten.
BMF, Bekanntmachung v. 15.7.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6365
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.590
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.567
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0656
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.047
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.94237
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.697
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.347
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.751
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.091
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Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage
02.10.2024
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Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
30.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
30.09.2024
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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
25.09.2024
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BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
25.09.2024
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024