Elektronische Lohnsteuerbescheinigung: Ausdruck 2022

Die Finanzverwaltung hat das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 bekannt gegeben.

Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung 2022

Die Änderung wurde aufgrund der Energiepreispauschale erforderlich. Arbeitgeber müssen hier für die ausgezahlte Energiepreispauschale den Großbuchstaben "E" in der Lohnsteuerbescheinigung angeben.

Das Muster wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass der Ausdruck das Format DIN A4 hat.

Grundsätzlich ist es möglich, dass der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom amtlichen Muster abweicht. Für den Ausdruck sind die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 9.9.2019 zu beachten.

BMF, Bekanntmachung v. 15.7.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :003

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