Geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022
Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung 2022
Die Änderung wurde aufgrund der Energiepreispauschale erforderlich. Arbeitgeber müssen hier für die ausgezahlte Energiepreispauschale den Großbuchstaben "E" in der Lohnsteuerbescheinigung angeben.
Das Muster wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass der Ausdruck das Format DIN A4 hat.
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom amtlichen Muster abweicht. Für den Ausdruck sind die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 9.9.2019 zu beachten.
BMF, Bekanntmachung v. 15.7.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4565
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.343
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4526
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.227
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
839
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
809
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
585
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
573
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
532
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5072
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026