Geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022
Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung 2022
Die Änderung wurde aufgrund der Energiepreispauschale erforderlich. Arbeitgeber müssen hier für die ausgezahlte Energiepreispauschale den Großbuchstaben "E" in der Lohnsteuerbescheinigung angeben.
Das Muster wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass der Ausdruck das Format DIN A4 hat.
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom amtlichen Muster abweicht. Für den Ausdruck sind die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 9.9.2019 zu beachten.
BMF, Bekanntmachung v. 15.7.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.8945
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.787
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0866
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
991
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
981
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
767
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6382
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
474
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
463
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026