Elektronischer Versand von Gewerbesteuerbescheiden über ELSTER
Bisher war der Versand von Gewerbesteuerbescheiden durch die zuständigen Kommunen aus technischen Gründen nur in Papierform möglich. Und hierbei gibt es bundesweit rund 600 verschiedene Formate. Doch nun bietet die Steuerverwaltung über Elster einen medienbruchfreien Weg, um Gewerbesteuerdaten von den Finanzämtern an die Kommunen zu übermitteln und über den Rückkanal digitale Gewerbesteuerbescheide in das Postfach des ELSTER-Unternehmenskontos bekanntzugeben. Hierüber informiert das Bayerische FinMin. Die Gewerbesteuerbescheide sind sowohl menschen- als auch maschinenlesbar und können somit in die IT-Systeme der steuerpflichtigen Unternehmen und Steuerberater schnell und leicht eingelesen und elektronisch verarbeitet werden.
Tipp: Weitere Informationen gibt es auf Elster
Digitaler Prozess soll entlasten
"ELSTER ist mit bundesweit über 21 Millionen Nutzern die erfolgreichste E-Government Anwendung Deutschlands! Dank ihr können bereits viele steuerliche Verwaltungsleistungen elektronisch bereitgestellt werden und das Serviceangebot wird weiter kontinuierlich ausgebaut: Nun können Kommunen mittels ELSTER auch Gewerbesteuerbescheide elektronisch versenden und bekanntgeben. Die Steuerverwaltung unterstützt damit die Kommunen maßgeblich bei der Digitalisierung. Mit der neuen Funktion sparen wir bei allen Beteiligten Aufwand und Zeit – dies ist ein wichtiger Schritt, gerade auch im Interesse der Unternehmen!", erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. "Wir nutzen das bewährte ELSTER-Verfahren der Steuerverwaltung nun auch für die rund 11.000 Kommunen in Deutschland. Insbesondere bei großen Firmen mit Betriebstätten in mehreren Kommunen führen die neuen digitalen Gewerbesteuerbescheide zu einer wesentlichen Entlastung – bundesweit gibt es rund 4 Millionen gewerbesteuerpflichtige Unternehmen", so Füracker weiter.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
-
Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
-
Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
-
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025