Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen

Einkommensteuererklärungen 2024
Die Finanzämter in Thüringen starten Mitte März 2025 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2024. Erst dann ist bundeseinheitlich eine Software im Einsatz, damit die Steuererklärungen bearbeitet werden können. Zudem mussten zunächst Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Daten an die Steuerverwaltung elektronisch übermitteln.
Frist zur Einreichung der Erklärung
Bürger, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen bestimmte Fristen beachten: Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige bis zum 31.7.2025 Zeit haben, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen bis zum 30.4.2026 die Erklärung einreichen.
Elektronische Übermittlung
Das Thüringer FinMin weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Möglichkeit hin, die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln und gibt an, dass in 2023 bereits rund 78 Prozent der Einkommensteuererklärungen in Thüringen elektronisch abgegeben worden sind.
Die ersten Steuerbescheide für 2024 können voraussichtlich Ende März versendet werden. Die Finanzverwaltung Thüringen bittet außerdem, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.
Thüringer FinMin, Meldung v. 12.3.2025
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.4095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.600
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.222
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.580
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.148
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.526
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.103
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
955
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
870
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Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
07.07.2025
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Durchführung von Schiedsverfahren nach dem DBA-Japan
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Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
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Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
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