
Die Finanzverwaltungen einzelner Bundesländern geben Informationen zum Stand der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2022.
Einkommensteuererklärungen 2022
Die Finanzämter in Brandenburg starten Mitte März 2023 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2022. Dann ist bundeseinheitlich eine Software im Einsatz, damit die Steuererklärungen bearbeitet werden können. Zudem mussten zunächst Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Daten an die Steuerverwaltung elektronisch übermitteln.
Frist zur Einreichung der Erklärung
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige bis zum 2. Oktober 2023 Zeit haben, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen bis zum 31. Juli 2024 die Erklärung einreichen.
Elektronische Übermittlung
Das Hessische FinMin weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Möglichkeit hin, die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln und gibt an, dass in 2022 bereits 80 Prozent der Einkommensteuererklärungen in Hessen elektronisch abgegeben worden sind.
Steuerbescheid rein digital
Das FinMin NRW informiert darüber, dass Bürger den Einkommensteuerbescheid nun auch direkt in Elster zugestellt bekommen können. Die Entscheidung darüber trifft der Bürger selbst durch eine Einwilligung im Online-Portal "Mein Elster" oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber jederzeit nachträglich geändert werden.
Auch die Möglichkeit zur digitalen Bekanntgabe von Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheiden soll im Laufe des Jahres noch kommen.
Längere Bearbeitungszeiten
Die OFD Karlsruhe weist darauf hin, dass aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens in den Finanzämtern und der nach dem Eingangsdatum chronologischen Abarbeitung der Erklärungen mit
längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
OFD Karlsruhe, Meldung v. 4.4.2023, Hessisches FinMin, Meldung v. 8.3.2023, FinMin Brandenburg, Meldung v. 8.3.2023, FinMin NRW, Meldung v. 7.3.2023