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CbC Reporting bei transparenten Personengesellschaften und CbCR-Safe-Harbour


CbC Reporting: Transparente Personengesellschaften

Die Finanzverwaltung gibt Hinweise zur Anwendung des CbC Reportings bei transparenten Personengesellschaften gem. § 138a AO und zum CbCR-Safe-Harbour nach § 84 MinStG.

CbCR und Mindestbesteuerung

Das BMF-Schreiben vom 3.4.2025 gibt Hinweise zur Anwendung des Country-by-Country Reportings (CbC Reporting) bei transparenten Personengesellschaften gemäß § 138a AO sowie zum CbCR-Safe-Harbour nach § 84 MinStG. Es erläutert, wie steuerlich transparente Personengesellschaften (wie etwa inländische oder ausländische Personengesellschaften, die keiner Körperschaftsteuerpflicht unterliegen) im CbCR und im Rahmen der Mindestbesteuerung behandelt werden sollen.

Besonderheiten einzelner Personengesellschaftsstrukturen

Dabei werden die Besonderheiten einzelner Personengesellschaftsstrukturen erläutert und anhand von Beispielen Hinweise gegeben.

BMF, Schreiben v. 3.4.2025,  IV B 5 - S 1331/00010/012/032


Schlagworte zum Thema:  Reporting
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