Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
Die Anlage N-Gre kann grundsätzlich von allen Grenzgängern – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – verwendet werden. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass die Anlage N-Gre vorrangig für die Schweizer Grenzgänger konzipiert wurde.
Schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern
In dieser können passgenaue Angaben für Grenzgänger vorgenommen werden. Die zur Bearbeitung der Fälle benötigten Informationen stehen der Finanzverwaltung dann direkt zur Verfügung. Dadurch können die Fälle durch maschinelle Unterstützung effizienter verarbeitet werden. Zudem werden Nachfragen bei den Steuerpflichtigen reduziert und regelmäßig die Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern verkürzt.
Separate Anlage N-Gre
Bei zusammenveranlagten Personen ist die Anlage N-Gre von jedem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Tätigkeit als Grenzgänger auszufüllen. Wenn der Steuerpflichtige innerhalb eines Veranlagungszeitraums bei mehreren Arbeitgebern als Grenzgänger tätig ist, ist für jedes Arbeitsverhältnis eine separate Anlage N-Gre abzugeben.
Die Anlage N-Gre wird über "Mein ELSTER" sowie das Formular-Management-System des BMF bereitgestellt.
Erhöhte Mitwirkungspflicht zur Sachverhaltsaufklärung
Bei Auslandssachverhalten besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht zur Sachverhaltsaufklärung nach § 90 Abs. 2 AO. Daher empfiehlt die Finanzverwaltung en, Unterlagen, die für die Bearbeitung der Steuererklärungen von Grenzgängern notwendig sind (z. B. der ausländische Lohnausweis samt Anlagen), bereits mit der Steuererklärung einzureichen.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.7215
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.057
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
885
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7176
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
598
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
501
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
374
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
371
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
342
-
Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
-
Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
-
Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026