BMF

Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027


farbiges dreidimensionales Säulendiagramm

Das BMF hat die Betriebs-Größenklassen für für Zwecke der Betriebsprüfung (§ 3 BpO 2000) aktualisiert. Die neuen Werte gelten ab dem 1.1.2027.

Größenklassen i. S. d. § 3 BpO 2000

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) teilt Unternehmen in die Größenklassen Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe ein. Diese Einordnung bestimmt, wie häufig ein Betrieb von der Finanzverwaltung geprüft wird.

Ab 1.1.2027 neue Schwellenwerte für Großbetriebe

Die Abgrenzungsmerkmale werden regelmäßig angepasst. Das BMF hat nun die Schwellenwerte für den 25. Prüfungsturnus festgelegt, der am 1.1.2027 beginnt.

BMF, Schreiben v. 27.4.2026, IV D 2 - S 1450/00014/005/012


Schlagworte zum Thema:  Betriebsprüfung
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