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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar


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Das BZSt hat bekanntgegeben, dass Mindeststeuer-Berichte ab sofort über zwei Übermittlungswege eingereicht werden können. 

Übermittlungswege für den GloBE Information Return (GIR)

Ab sofort können Mindeststeuer-Berichte (GloBE Information Return, GIR) über zwei Wege an das BZSt übermittelt werden:

Hinweis zur Testumgebung

Vor der Übermittlung von Echtdaten wird empfohlen, die Schemavalidität und Regelkonformität in der Testumgebung zu prüfen. Die finale Bereitstellung der Testumgebung erfolgt in Kürze und wird separat bekannt gegeben.

Hinweis zur Massendatenschnittstelle DIP

Bei der Übermittlung von Echtdaten über die Massendatenschnittstelle DIP ist im dip-Header beim Element dip:application code der Wert "PILLAR_II" (nicht "GIR") zu verwenden. Das Kommunikationshandbuch zum GIR wird dahingehend zeitnah aktualisiert.

Quelle: BZSt, Pressemitteilung v. 28.4.2026

Schlagworte zum Thema:  Internationales Steuerrecht
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