Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER

Das neue Verfahren "RABE" erweitert die Möglichkeit, Belege beim Erstellen der Einkommensteuererklärung direkt im ELSTER-Benutzerkonto hochzuladen und den Eingabefeldern zuzuordnen. Diese verknüpften Belege werden dann zusammen mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt.
Belege werden verknüpft
Seit der Belegvorhaltepflicht 2017 müssen Steuerpflichtige Belege nur auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. Mit RABE entfällt der zusätzliche Aufwand, da die Belege bereits im Erstellungsprozess verknüpft sind. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern können dann einfach per Mausklick den entsprechenden Beleg bei Bedarf im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung aus der externen Datenhaltung abrufen. Steuerpflichtige müssen zum Nachweis nicht noch einmal gesondert tätig werden", sagt Finanzministerin Katja Wolf.
Verfahren soll Zeit sparen
Das Verfahren erleichtert die Bearbeitung der Steuererklärung und spart Zeit. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 ist die Nutzung von RABE möglich und wird auch für 2024 genutzt. Steuerpflichtige und Steuerberater können in Mein ELSTER nachvollziehen, ob ihre Belege abgeholt wurden.
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