Was brauchen Ferienjobber für das Finanzamt?
Die Lohnsteuerkarten sind abgeschafft worden. Sie wurden letztmalig 2010 herausgegeben und werden ab 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Die Frage ist nun: was gilt für 2012? Hier werden besondere Regelungen angewandt. So beschreibt Finanzpräsident Dietrich Weilbach in der Pressemeldung:
„Ferienjobber müssen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen, sofern sie keine Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise eine entsprechende Ersatzbescheinigung für das Jahr 2011 besitzen oder diese verloren gegangen ist. Schüler und Studenten, die bereits im Jahr 2011 eine Ersatzbescheinigung erhalten haben, haben die Ersatzbescheinigung von ihrem ehemaligen Arbeitgeber zurückerhalten, um sie im Fall einer neuen Beschäftigung ihrem neuen Arbeitgeber vorlegen zu können.“
Vereinfachungsregelung
Dietrich Weilbach weist außerdem auf eine Vereinfachungsregelung für ledige Auszubildende hin. Demnach kann der Arbeitgeber für ledige Auszubildende, die erstmals eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis beginnen, die Steuerklasse I bei der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde legen. Der Auszubildende muss seinem Arbeitgeber hierzu lediglich seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und seine Religionszugehörigkeit mitteilen sowie schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Schriftliche Bestätigung zum Lohnkonto nehmen
Diese schriftliche Bestätigung muss der Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto nehmen. „Wurde diese Vereinfachungsregelung bereits im Jahr 2011 in Anspruch genommen, kann im Jahr 2012 die Lohnsteuer weiterhin nach der Steuerklasse I ermittelt werden. Hierfür muss der Arbeitnehmer lediglich schriftlich bestätigen, dass es sich weiterhin um sein erstes Dienstverhältnis handelt“, so der Finanzpräsident.
Zur Pressemitteilung: Was benötigen Ferienjobber und Auszubildende fürs Finanzamt
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