Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 2013
Derzeit wird für die bundesweite Einführung ein Konzept für Arbeitgeber, Softwarehersteller und die Finanzverwaltung erarbeitet. Dabei wird besonders berücksichtigt, dass Arbeitgeber ihre Software und ihre betrieblichen Abläufe an das neue Verfahren anpassen müssen.
Die zukünftige Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfachen. Insgesamt sind über 40 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und mehr als 2 Mio. Arbeitgeber von der Umstellung betroffen. Sobald Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzen, können sie die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z.B. die Steuerklasse und Freibeträge, abrufen. Steuerlich bedeutsame Änderungen werden dann nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Die Finanzverwaltung wird rechtzeitig über weitere Details informieren.
OFD Niedersachsen, Pressemitteilung v. 13.7.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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