Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 2013
Derzeit wird für die bundesweite Einführung ein Konzept für Arbeitgeber, Softwarehersteller und die Finanzverwaltung erarbeitet. Dabei wird besonders berücksichtigt, dass Arbeitgeber ihre Software und ihre betrieblichen Abläufe an das neue Verfahren anpassen müssen.
Die zukünftige Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfachen. Insgesamt sind über 40 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und mehr als 2 Mio. Arbeitgeber von der Umstellung betroffen. Sobald Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzen, können sie die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie z.B. die Steuerklasse und Freibeträge, abrufen. Steuerlich bedeutsame Änderungen werden dann nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Die Finanzverwaltung wird rechtzeitig über weitere Details informieren.
OFD Niedersachsen, Pressemitteilung v. 13.7.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
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