
Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018 bekannt gegeben. Zudem weist es in einem umfangreichen Schreiben darauf hin, was bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 zu beachten ist.
In dem Schreiben wird die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2018 geregelt. Dabei wird unter anderem erklärt, welche Großbuchstaben zu bescheinigen sind.
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018
BMF, Schreiben v. 27.9.2017, IV C 5 - S 2378/17/10001