Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2016 bekannt gemacht.
Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 30.7.2015 zu beachten.
BMF, Schreiben v. 3.8.2015, IV C 5 - S-2378 / 15 / 10001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.5445
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.428
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.882
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6136
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.505
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.223
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.694
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.316
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.097
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.044
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Übertragungen, Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter oder Betriebe, Nachversteuerungsfälle
13.05.2025
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Thesaurierungsbegünstigung: Allgemeines
13.05.2025
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Begünstigungsbetrag / Nachversteuerungspflichtiger Betrag
13.05.2025
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Thesaurierungsbegünstigung: Nicht entnommener Gewinn
13.05.2025
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Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
13.05.2025
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Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide rein digital empfangen
12.05.2025
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Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
07.05.2025
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Besteuerungsrecht für Bordpersonal von Schiffen auf hoher See
07.05.2025
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Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2024
06.05.2025
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NRW intensiviert Austausch mit Frankreich zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
30.04.2025