Die Finanzverwaltung hat bereits das Muster der Lohnsteuerbescheinigung für 2024 veröffentlicht. Zunächst ist aber regelmäßig noch die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 vorzunehmen.mehr
Ob in Ferienzeiten oder aus persönlichen Gründen überlegen manche Beschäftigte, über ihren bestehenden Urlaubsanspruch hinaus unbezahlten Urlaub zu nehmen. Hier erhalten Sie einen Überblick, ob und wenn ja, welche lohnsteuerlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.mehr
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Das FG des Saarlandes hat in einem Urteil klar gestellt, dass Fahrtkostenerstattungen nur dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sind, wenn der Arbeitgeber zeitnah Unterlagen erstellt und aufbewahrt hat.mehr
Bisher war es nur empfohlen die sogenannte Digitale LohnSchnittstelle (DLS) zu verwenden. Ab dem 1.1.2018 ist die DLS verpflichtend zu verwenden. Die Finanzverwaltung regelt hierzu ein paar Details.mehr
Die Finanzverwaltung hat das Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2015 bekannt gemacht. Arbeitgeber sollten jetzt prüfen, ob künftige Aufzeichnungen im Lohnkonto angepasst werden müssen.mehr