
Bild: MEV-Verlag, Germany
Die Abzugsbeschränkung ist auf alle nicht ausgeglichenen und nicht abgezogenen negativen Einkünfte anwendbar.
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Anwendung des § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernklausel in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und der Stille-Reserven-Klausel in der Fassung des JStG 2010 veröffentlicht.
Der Entwurf soll künftig das BMF-Schreiben vom 4.7.2008 (BStBl I S. 736) ersetzen und behandelt folgende Punkte:
- Anwendungsbereich
- Schädlicher Beteiligungserwerb
- Erwerber
- Rechtsfolgen
- Anwendungsvorschriften
- Konzernklausel
- Stille-Reserven-Klausel
BMF, Schreiben v. 15.4.2014, IV C 2 - S 2745-a/09/10002 :004 (Entwurf) (Link leider nicht mehr funktionsfähig; 03.06.2014)