Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausschlussgründe (§ 44a Abs 6 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Vom Steuerabzug darf in den Fällen der KapSt auf Zinsen und Dividenden und dividendenähnliche Erträge aus ausländischen Beteiligungen nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, Anteile an Sammelschuldverschreibungen, Wertrechte, die Einlagen und Guthaben oder sonstigen WG zum Zeitpunkt des Einnahmezuflusses unter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 100 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 40 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durch einen besonderen VA, den das Wohnsitz-FA erteilt, kann der Gläubiger der KapErtr eine Abstandnahme auch dann erreichen, wenn das Freistellungsvolumen zwar überschritten wird, aber dennoch kein stpfl Einkommen erzielt wird. Rn. 41 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Gläubiger muss unbeschränkt stpfl sein, und es darf für ihn auch bei einer An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kapitalerträge der Genossenschaftsmitglieder (§ 44a Abs 4b EStG)

Rn. 79a Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durch das SteuervereinfachungsG v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 wurde zur Neuregelung des KapSt-Verfahrens bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder der Abs 4b eingefügt. Damit können Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Genossenschaftsbanken vom KapSt-Abzug Abstand nehmen, wenn das Genossenschaftsmitglied e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 104 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Personenkreis ist durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA nach § 44a Abs 7 S 2 EStG nachzuweisen. Wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen noch nicht festgestellt worden sind (§ 60a AO), wird diese Bescheinigung nicht erteilt. Ein KapSt-Abzug ist dann nicht zu vermeiden, so dass es mangels eines Erst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonderkonstellationen

Rn. 71 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Regelung ist durchaus kritisch zu sehen; zu den verfassungsrechtlichen Bedenken s Rn 5 ff. Zwar gibt die Neuregelung keine zeitliche Grenze für den Verlustvortrag vor, so dass insofern das Nettoprinzip, wonach alle Verluste aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Gewinnen aus der Tätigkeit verrechnet werden können müssen, im Grunde nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, -verlegung und -abwicklung

Rn. 100 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Steuerabzug und Abstandnahme bei Kapitalerträgen aus Aktien und Genussscheinen in Sammelverwahrung (§ 44a Abs 10 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der § 44a Abs 10 EStG regelt in den S 1–3, unter welchen Bedingungen ein Steuerabzug bei der Auszahlung von KapErtr iSv § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG unterbleiben kann. Dies ist der Fall, wenn entweder eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG, eine Bescheinigung nach § 44a Abs 7 S 2 EStG oder eine Bescheinigung nach § 44a Abs 8 S 2 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung. Sie soll verhindern, dass Veranlagungen nur zum Zweck der Erstattung von KapSt durchgeführt werden müssen. Für die beschränkte KStPfl iSd § 2 Nr 2 KStG und die partielle KStPfl nach § 5 Abs 2 Nr 1 KStG bewirkt sie das angestrebte Ergebnis – keine oder nur teilweise Belastung trotz prinzipielle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG (einschließlich ihrer ausländischen Verluste) im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 und 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 19 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Sparer-Pauschbetrag soll sich schon iRd KapSt-Abzugsverfahrens auswirken. Nur so lässt sich die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs flächendeckend umsetzen. Rn. 20 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die freizustellenden KapErtr dürfen nicht zu anderen Einkünften als den Einkünften aus KapVerm gehören, weil nur bei diesen der Sparer-Pauschbetrag a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung (§ 44a Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der jeweilige Gläubiger der KapErtr hat das Original einer Bescheinigung (NV-2) seines Betriebs-FA vorzulegen, die die Zugehörigkeit zu dem Kreis der Begünstigten ausweist. Diese Bescheinigung wird nicht erteilt, wenn die KapErtr im nicht befreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder BgA anfallen; § 44a Abs 4 S 5 EStG. Rn. 77 Stand: EL 190...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenz / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 EntgTranspG gilt das Gesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei der allgemeine Arbeitnehmerbegriff, wie er sich aus § 611a BGB ergibt, zugrunde zu legen ist. Ferner gilt es für die zu ihrer Berufsbildung (§ 26 BBiG) Beschäftigten. Hier ist der sich aus § 26 BBiG ergebende weite Begriff der zur Berufsbildung Beschäftigten zugrunde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Begriff des "Steuerpflichtigen"

Eindeutig ist der Begriff des "Steuerpflichtigen" in § 7g Abs. 1 S. 1 EStG bei natürlichen Personen und bei Körperschaften, die nach § 8 Abs. 1 S. 1 KStG § 7g EStG ebenfalls nutzen können. Beachten Sie: Anders ist dies hingegen bei Personengesellschaften, die für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer nicht als "Steuerpflichtige" zu betrachten sind.[8] Hier hat der Gesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.6.3.1.3 Eigenbeteiligung

Die Regelung in § 10 Abs. 3 Satz 1 schafft zudem die Rechtsgrundlage für eine Kostenbeteiligung des Auszubildenden an den Fahrten zur auswärtigen Berufsschule. Danach greift die Erstattungspflicht des Ausbildenden erst ein, soweit die notwendigen Fahrtkosten monatlich 6 % des Ausbildungsentgelts für das 1. Ausbildungsjahr übersteigen. Die tarifliche Regelung differenziert ni...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.1 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 9 § 7 UmwStG ist auf alle Anteilseigner anzuwenden, die an der Verschmelzung i. S. d. §§ 3–9 UmwStG teilnehmen. Die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft müssen Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Verschmelzung auf eine natürliche Person.[2] Abzustellen ist auf die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der maßgebli...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.2 Übertragende Körperschaft

Rz. 12 § 7 UmwStG findet Anwendung auf alle Körperschaften, die übertragende Körperschaft i. S. d. §§ 3–9 UmwStG sein können.[1] Erfasst werden reine Inlandsumwandlungen, grenzüberschreitende Hinaus- und Hereinverschmelzungen und reine Auslandsumwandlungen.[2] Rz. 13 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter offenen Rücklagen das...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.4 Anteilseigner ohne Übernahmeergebnis

Rz. 30 Anteilseignern, die an der Verschmelzung teilnehmen, für die aber kein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, werden die offenen Rücklagen nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Eine Umqualifizierung nach § 20 Abs. 8 EStG findet nicht statt. Dies gilt für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 23 Da es sich bei den Bezügen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG um Einnahmen aus Kapitalvermögen handelt, unterliegen sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. [1] Zwar setzt der Abzug von KapESt nach § 44 Abs. 1 EStG einen Schuldner und einen Gläubiger der Kapitalerträge voraus. Daran fehlt es mangels einer Forderung des Anteilseigners gegen die übertragende Körperschaft. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.3 Anteilseigner mit Übernahmeergebnis

Rz. 27 Die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft werden den Anteilseignern nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Anteile von Anteilseignern, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen, gehören zum steuerlichen Übertragungsstichtag entweder tatsächlich zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 5 Geschenkempfänger

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst nur Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Geschenke an eigene Arbeitnehmer fallen daher nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. "Arbeitnehmer" sind im Lohnsteuerrecht Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen oder standen und aus diesem (auch früheren) Dienstv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Neu gefasst wurde § 7 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Verschmelzungen von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist.[2] Geän...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Die Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 7 S. 1 UmwStG gelten mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen.[1] Zu versteuern sind sie in dem Vz, in dem das Wirtschaftsjahr endet, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[2] Rz. 22 Für die Besteuerung der fiktiven Gewinnausschüttung i. S. d. § 7 S. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / aa) Einkommensteuer

Arbeitslohnabreden: Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer anstelle des bisherigen Bruttoarbeitslohns einen geringeren Bruttoarbeitslohn, jedoch nun zzgl. weiterer pauschal besteuerbarer Leistungsbestandteile, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO (vgl. BFH v. 1.8.2019 – VI R 32/18, BStBl. II 2020, 106). Dies ist nur konsequent, weil insoweit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 6 UmwStG regelt im Rahmen der §§ 3– 9 UmwStG, die den Vermögensübergang von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person im Wege der Verschmelzung behandeln, das Schicksal des Übernahmefolge- bzw. Konfusionsgewinns mit dem Ziel, die insoweit bestehende ungemilderte Ertragsbesteuerung durch Gewährung einer Rücklagenbildungsmöglichkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.1 Allgemeines

Rz. 14 § 6 Abs. 1 UmwStG enthält zwei Tatbestände, die zur Entstehung eines Übernahmefolgegewinns führen können: Zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger hat eine Forderung oder Verbindlichkeit bestanden, die bei beiden nicht in gleicher Höhe angesetzt wurde. Mit dem Erlöschen infolge Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerschaft im Zuge der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 47 Geht das Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträger über, kann ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 UmwStG bei dem übernehmenden Rechtsträger entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und die wechselseitigen Ford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.4 Entstehung und Verteilung des Übernahmefolgegewinns

Rz. 28 Die Konfusion vollzieht sich eine logische Sekunde nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag.[1] Vor diesem Hintergrund sind Forderungen und Verbindlichkeiten der übertragenden Körperschaft gegen den übernehmenden Rechtsträger noch in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft auszuweisen. Die entsprechenden Ansätze hat der übernehmende Rechtsträge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 25 Wenn einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zugunsten des anderen Rechtsträgers eine Rückstellung ausgewiesen hat, fällt diese durch die Verschmelzung grundsätzlich fort. Der übernehmende Rechtsträger hat die Rückstellung aufzulösen. Hat der andere Rechtsträger keine Forderung in Höhe der Rückstellung ausgewiesen – wegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 52 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft ist die zugunsten des Gesellschafters durch die Kapitalgesellschaft zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung von der Personengesellschaft nicht aufzulösen.[1] Eine Ausnahme gilt in den Fällen des Anwartschaftsverzichts bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag.[2] Die Personengesellschaft füh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.4 Gesellschaftereigenschaft im Zeitpunkt der Eintragung in ein öffentliches Register

Rz. 53 Voraussetzung für die Anwendung von § 6 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 UmwStG, dass im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in ein öffentliches Register eine Beteiligung des Gesellschafters an der übernehmenden Personengesellschaft besteht, wobei allerdings – insoweit liegt eine sprachliche Ungenauigkeit vor – auf den Zeitpunkt der jeweilig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.3 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 62 § 6 Abs. 3 S. 1 UmwStG ist anzuwenden, wenn der übergegangene Betrieb innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Rz. 63 Eine Einbringung liegt vor, wenn der Betrieb gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten übertragen wird. Hinsichtlich des Begriffs der Einbringung ist auf § 20 UmwStG zu verweise...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 13 Neu gefasst wurde § 6 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Verschmelzungen von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist.[2] Geä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuersatz / 8 Kulturelle Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Die Steuerermäßigung gilt für die Eintrittsberechtigung der Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Dienstleistungen ausübender Künstler, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. Begünstigt ist nur der Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Die Ermäßigung erstreckt sich nicht auf andere Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistungsaustausch und wirt... / d) Selbständige "Einrichtung"

Ist eine "Einrichtung" rechtlich selbständig – wie z.B. eine Anstalt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (s. oben III.1.b.) – und übt lediglich eine einzige Tätigkeit aus, dürfte Abschn. 2.3. Abs. 1b Satz 3 Nr. 1 Satz 3 UStAE keinen Anwendungsbereich haben.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 105 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 63 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser Personengesellschaften gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der Person...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Zinsvorträge, Steuergutschriften

Rz. 60 Der Gesetzgeber hat erkennen lassen, dass die Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen auch diesen gleichgestellte andere steuerliche Vorteile umfasst.[1] Der aus der sog. Zinsschranke nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG stammende Zinsvortrag entfaltet ähnliche steuerliche Wirkungen wie der steuerliche Verlustvortrag, sodass dessen Aktivierung bzw. Saldier...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.1 Grundlagen

Rz. 74 Unter einer steuerlichen Organschaft wird die Zusammenfassung des steuerlichen Einkommens der dem Organkreis angehörigen Ges. beim Organträger verstanden (§ 14 Abs. 1 KStG). Für die Berücksichtigung latenter Steuern sind ausschl. ertragsteuerliche Organschaften von Bedeutung; umsatzsteuerliche Organschaften spielen keine Rolle. In Deutschland existieren Regelungen zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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