Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG (Veräußerung/Entnahme von BV-Anteilen

Rn. 1343 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegen nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 1 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelvoraussetzungen bei der Muttergesellschaft (§ 43b Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Muttergesellschaft muss eine "Gesellschaft" iSd Nr 1 der Anlage 2 (zu § 43b EStG) sein. Dabei werden nicht nur KapGes und Genossenschaften aufgeführt, sondern auch bestimmte wirtschaftliche Vereine (VVaG) und mit BgA vergleichbare Institutionen. Rn. 21 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitgehend sind bei den Staaten auch noch Auffangklauseln en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 1 Freibetrag bei Nebentätigkeit

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter werden bis zu einem Jahresbetrag von 3.000 EUR als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Herkunft der Stipendien (§ 3 Nr 44 S 1, 2 EStG)

Rn. 1644 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Stipendien sind nur dann begünstigt, wenn sie von bestimmten Stipendiengebern oder bestimmten Mitteln gewährt werden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 1 Einführung

Arbeitnehmerkammern gibt es nur in Bremen und im Saarland. Sie werden jeweils in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt.mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.5 Steuerfreie Ehrenamtspauschale

Eine Besonderheit ergibt sich für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen. Für ehrenamtlich tätige Vereinsfunktionäre kommt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu jährlich 840 EUR (bis 2020: 720 EUR) zum Ansatz. Die sog. Ehrenamtspauschale kommt für Vergütungen aus all...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 6 Ehrenamtsinhaber

Beschäftigte, die ein Ehrenamt ausüben, können bei ihrem Arbeitgeber beantragen, dass das wegen der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit geminderte Arbeitsentgelt um den Unterschiedsbetrag erhöht wird, der der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt, das ohne die Ausübung des Ehrenamts zustehen würde, erhöht wird. Der Unterschiedsb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Quellensteuer auf Streubesitzdividenden

Rn. 50 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die EU-Kommission war der Meinung, es bestehe aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung, auch bei einer Beteiligung von unter 10 % eine Verpflichtung zur Freistellung ausländischer Muttergesellschaften. Anders als etwa das französische Steuerrecht diskriminiere das deutsche Steuerrecht zwar nicht beim Qu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Legaldefinition

Rn. 2581 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 1 Abs 1 REITG enthält die Legaldefinition der REIT. Deren Rechtsform kann nur die AG sein, dh, soweit das REITG nichts anders bestimmt, gilt das AktG (§ 1 Abs 3 REITG). Eine Mustersatzung bringen Kollmorgen/Hoppe/Feldhaus, BB 2007, 1345. Der Unternehmensgegenstand muss sich auf folgende Punkte beschränken:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Inhalt

Rz. 151 Dieser deckt sich weitgehend mit der Grunddienstbarkeit. Auf das dort Aufgeführte wird verwiesen (vgl. Rdn 111 ff.). Zum positiven Handeln ist der Eigentümer nur im Rahmen einer Nebenpflicht verpflichtet.[537] Im Übrigen sind alle drei Belastungsarten zulässig, auch der dritte Tatbestand des § 1018 BGB.[538] Die einzelnen Arten können miteinander verbunden werden. Es...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die vom Teileinkünfteverfahren erfassten Vorgänge ab VZ 2009

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Vorteil

Rz. 150 Vorteilhaft muss auch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit sein. Im Gegensatz zu § 1019 BGB bindet § 1091 BGB die Beteiligten nicht; sie sind berechtigt, von diesem Rahmen abzuweichen.[530] Es genügt jeder erlaubte und rechtsschutzwürdige Zweck, der sich mit privatrechtlichen Mitteln verfolgen lässt.[531] Auch fremde Bedürfnisse genügen.[532] Die Förderung öffen...mehr

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Handwerker / 2 Handwerksinnung

Die Handwerksinnung ist ein Zusammenschluss von selbstständigen Handwerkern des gleichen Handwerks oder solchen Handwerkern, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen, zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks.[1] Sie ist mit der Genehmigung ihrer Satzung durch die Handwerkskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts.[2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) StPfl inländischen Gesellschafter (§ 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1540 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 sah Folgendes vor: Waren unbeschränkt StPfl (§ 7 Abs 2, 3 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse iSd KStG, die weder Geschäftsleitung (§ 10 AO) noch Sitz (§ 11 AO) im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatte und die nicht gemäß § 3 Abs 1 KStG vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Wiederkaufsrecht für das Siedlungsunternehmen (§ 20 RSG)

Rz. 231 Gesetzlicher Inhalt (§ 20 Abs. 1 RSG): Ausgeschlossen ist das Recht bei Verkauf an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, an Ehegatten oder nahe Verwandte i.S. §§ 20, 4 Abs. 2 RSG. Vom Wiederkaufsrecht betroffener Grundbesitz ist nicht nur das hinzuerworbene Grundstück, sondern die ganze, durch den Neuerwerb gestaltete Siedlerstelle.[843] Die Zeitdauer muss verein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) § 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG (Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 EStG

Rn. 1360 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt fernermehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Steuerfreiheit bei nebenberuflicher Ausbildungstätigkeit

Erfolgt die Ausbildungs- oder Lehrtätigkeit nebenberuflich, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung vorliegen, die bis zu einem Betrag von 3.000 EUR im Jahr steuerfrei bleibt.[1] Entscheidend ist zunächst die pädagogische Ausrichtung der Tätigkeit als solche. Für die Steuerfreiheit ist weiter erforderlich, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) § 3 Nr 40 S 1 Buchst i EStG (Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 1420 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die 40 %ige Steuerbefreiung des Teileinkünfteverfahrens erstreckt sich auch auf Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 2 EStG, soweit diese von einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Ähnliches stammen. Zu Bezügen iSd § 22 Nr 1 S 2 EStG s § 22 Rn 30ff (Mues). Rn. 1421 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG gelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Tochtergesellschaft

Rn. 17 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die KapErtr müssen von einer unbeschränkt stpfl Körperschaft iSd Anlage 2 (zu § 43b EStG) stammen. Keine KapGes iSd Anlage 2 Nr 3 zu § 43b EStG ist die Optionsgesellschaft iSd § 1a KStG (BMF BStBl I 2021, 2212 Rz 52 und 73). Ungeachtet der weiten Fassung mit Aufnahme des VVaG, des BgA und aller anderen nach deutschem Recht gegründeten Gesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Mittel einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 375 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach H 3.11 EStH 2021 "öffentliche Stiftung" liegt eine "öffentliche Stiftung" unter folgenden drei alternativen Voraussetzungen vor (glA FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): die Stiftung ist selbst juristische Person des öffentlichen Rechts; das Stiftungsvermögen steht im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; die Sti...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 1 Freibetrag bei bestimmten Nebentätigkeiten

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen werden bis zu 3.000 EUR jährlich [1] (bis 2020: 2.400 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt, w...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Begriff der öffentlichen Last

Rz. 4 Der Begriff der öffentlichen Last ist gesetzlich nicht definiert, jedoch ist allgemein anerkannt, dass die durch § 436 BGB aufgestellte und zu § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG entwickelte[6] Definition der öffentlichen Last als eine auf öffentlichem Recht beruhende, auf einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen gerichtete Abgabeverpflichtung, für die das Grundstück dinglich ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Ende der Steuerfreiheit (§ 18 REITG)

Rn. 2585 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 REITG enthält Tatbestände, die zum Verlust der Steuerfreiheit führen. Dazu folgender Überblick:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaftsteuer

Rn. 20 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 8 Abs 1 KStG verweist für die Frage, was für Körperschaften als Einkommen gilt und wie dieses zu ermitteln ist, auf die Vorschriften des EStG. Damit wäre an sich auch § 3 EStG mit allen seinen Nummern gemeint. Vom Sinn und Zweck her passen jedoch nach Ansicht der FinVerw nur folgende Vorschriften auf Körperschaften (R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2...mehr

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Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.2 Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes

Krankenversicherungsfrei sind auch Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr, sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes (ebenso Zweckverbandes – Entscheidung des Bundessozialgerichts[1]), einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder von Verbänden öffentlich-rechtlicher Körper...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Fritz, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – steuerliche Änderungen für gemeinnützige Körperschaften und deren Förderer, BB 2007, 2546; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F 2, 9439; Hüttemann, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkei...mehr

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Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.4 Geistliche, Kirchenbeamte und Prediger

Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Beamte[1] krankenversicherungsfrei. Geistliche sind Personen, die dem geistlichen Stand angehören. Nicht erforderlich ist, dass eine geistliche oder seelsorgerische Tätigkeit ausgeübt wird; es können auch weltliche Aufgaben übertragen worden ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sondervorschriften für den Nachweis der Verfügungsberechtigung

Rz. 9 In Abs. 1 Nr. 6 finden sich Regeln über den Nachweis (besser: Nichtnachweis) der Verfügungs-(Bewilligungs-)berechtigung bezüglich beschränkter dinglicher Rechte, die für bestimmte Rechtsinhaber eingetragen sind. Die Regelung ist also nicht anwendbar für Verfügungen über das Eigentum. Sie ist zeitlich beschränkt bis zum 31.12.2030.[2] Rz. 10 Der Kern der Regelung in Nr. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 36 Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden für die Frage des Auflassungserfordernisses wie Kapitalgesellschaften (siehe Rdn 31 f.) behandelt (zum Eigentumsübergang durch Gesetz vgl. Rdn 40; für buchungsfreie Grundstücke siehe Rdn 42). Rz. 37 Auflassung erforderlich bei: Eigentumsübertragung von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auf eine andere,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge

Rz. 2 Das BGB wendet das Immobiliarsachenrecht auch auf Schiffe und Schiffsbauwerke an, wenn diese im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe und Schiffsbauwerke, zu denen auch Schwimmdocks gehören,[1] können in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister eingetragen werden. Das Verfahrensrecht ist in der Schiffsregisterordnung geregelt (SchRegO, in der v. 25.12.199...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Einzelfälle

Rz. 130 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind alle diejenigen, welchen die Gesetzgebung diese Befugnis ausdrücklich übertragen hat; es sind dies neben den Notaren (§§ 20 ff. BNotO):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt diese Verordnung mit folgenden Maßgaben:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 1 Lohnsteuerabzug

Zahlt der Arbeitgeber steuerpflichtige Versorgungsbezüge[1] aus, muss er vor der Lohnsteuerermittlung den Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag als steuerfreie Teile berücksichtigen.[2] Begünstigte Versorgungsbezüge sind z. B. Werksrenten an Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr, Werksrenten bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr, Ruhegehälter im...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag von 3.000 EUR

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.000 EUR j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bezüge bzw Bezügeempfänger iSd § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 434 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Von § 3 Nr 12 S 1 EStG erfasste Bezüge bzw Empfänger solcher Bezüge (s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 8): Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister (vgl § 12 Abs 3, 5 BminG vom 27.07.1971, BGBl I 1971, 1166), Landesminister, Bundesratsmitglieder (zB deren Aufwandsentschädigung iHv EUR 60 täglich, s OFD Han vom 06.08.2007, D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Behördenbegriff – Einzelfälle

Rz. 105 Im Einzelnen gehören hierher alle Bundes- und Landesbehörden, die Selbstverwaltungskörper der politischen Gemeinden, Kreis- und Landkreise, der Bezirksverbände und Ämter und der Zweckverbände. Zu den Bundesbehörden gehören auch die öffentlich-rechtlichen Dienststellen der Bundeswasserstraßen und Bundesautobahn, die Bundesbank und die Landeszentralbanken sowie die Deut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 265b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 8 S 1 EStG für Körperschaften s Rn 20.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 396 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 11 S 1 und 3 EStG für Körperschaften s Rn 20.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 2597 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 70 EStG für Körperschaften s Rn 20.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Analoge Anwendung der Vorschrift

Rz. 171 Der Erbfolge nach einer Person wird der Fall gleich behandelt, dass ein Verein oder eine Stiftung aufgelöst wird[332] oder die Rechtsfähigkeit verliert und das Vermögen aufgrund gesetzlicher Vorschrift (§ 45 Abs. 3 BGB) oder der Stiftungsverfassung (§ 87c BGB) anfällt oder nach dem Landesrecht an näher bestimmte Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / Zusammenfassung

Begriff Der Solidaritätszuschlag ist als Ergänzungsabgabe eine selbstständige, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Sein Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben ist sowie sämtliche einkommensteuerpflichtige Personen (und Körpersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Emser, Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und ehrenamtlich Tätige im Bereich des Steuerrechts, NWB 13/2013, 908; Tegelkamp/Krüger, Ein Sieg für das Ehrenamt? – kritische Betrachtung zu BFH FR 2013, 517, FR 2013, 490. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 (Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit – Anwendungsschreiben zu § 3 Nr 26...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1533 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG betraf natürliche Personen, per Verweis aufgrund § 8 Abs 1 KStG auch Körperschaften (R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022; offen gelassen von BFH I R 84/15, FR 2017, 1142; aA für die Sieben-Jahres-Frist (s Rn 1562) Schönfeld, DStR 2006, 1216). Auch s Rn 20. Das in § 8b Abs 5 S 1 KStG geregelte pauschale BA-Abzugsverbot betrifft auch Gew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / n) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 1525 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 40a EStG für Körperschaften s Rn 20. Rn. 1526–1529 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gba) Hilfsbedürftigkeit

Rn. 380 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Hilfsbedürftig" sind die in § 53 AO genannten Personen unter den dortigen Tatbestandsvoraussetzungen, dh (BFH vom 19.04.2021, VI R 8/19, BStBl II 2021, 909), die Person muss infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sein oder ihre Bezüge dürfen nicht höher sein als das 4-fache des Regelsa...mehr