Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 7.1 Allgemeines

Rz. 65 Gehören Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, so richten sich die Rechtsfolgen bei Beginn oder bei Ende einer Steuerbefreiung ausschließlich nach den Abs. 1–5. Gehören Wirtschaftsgüter nicht zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, sind Sonderregelungen entbehrlich, w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.1 Bewertung mit dem Teilwert in Regelfällen

Rz. 31 Nach § 13 Abs. 3 S. 1 KStG sind die Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 ("Entstrickungsbilanz") und in der Anfangsbilanz i. S. d. Abs. 2 ("Verstrickungsbilanz") mit dem Teilwert anzusetzen. Der Ansatz des Teilwerts beim Ende oder Beginn der Steuerpflicht bewirkt die Abgrenzung des Gewinns, der während der Zeit der Steuerpflicht begründet worden ist ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.2.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 31 Stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kj. überein, ist eine besondere Regelung für die zeitliche Zuordnung des Einkommens nicht erforderlich, weil sich Bemessungs- und Ermittlungszeitraum entsprechen. Das Einkommen ist in dem Kj. als Bemessungszeitraum zu versteuern, das dem Wirtschaftsjahr entspricht. Anders ist es bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr; hier ist eine Zu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.2 Beginn einer teilweisen Steuerbefreiung

Rz. 58 Eine teilweise Steuerbefreiung tritt ein, wenn die Körperschaft steuerbefreit wird, neben dem steuerbefreiten Bereich aber eine steuerpflichtige Tätigkeit unterhält, z. B. einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der die Steuerbefreiung im übrigen Bereich nicht ausschließt. Dann ist Abs. 1 auf den steuerbefreiten Bereich anzuwenden, d. h., insoweit sind die Teilwerte ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Stpfl., die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen würden (ein ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Nach § 13 Abs. 2 KStG hat eine von der KSt befreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die steuerpflichtig wird, auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht beginnt, eine Anfangsbilanz aufzustellen, in der die Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert zu bewerten sind. Hierdurch werden die stillen Reserven, die zzt. der Steuerbefreiung gebildet worden sind...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Nach Abs. 1 hat eine steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die von der KSt befreit wird, auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht endet, eine Schlussbilanz aufzustellen. Dies gilt für alle Fälle des Eintritts in die Steuerbefreiung, auch für nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaften. Unterschiede gibt es lediglich bei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.3 Teilweises Ende einer Steuerbefreiung

Rz. 63 Abs. 2–4 gelten auch, wenn eine Steuerbefreiung teilweise endet. Das kann der Fall sein, wenn eine steuerbefreite Körperschaft einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gründet oder wenn ein Zweckbetrieb diese Eigenschaft verliert und zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Dann ist für den steuerpflichtig werdenden Bereich e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.3 Schema der Einkommensermittlung

Rz. 7 Aus der Systematik der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich ein Schema zur Einkommensermittlung.[1] Dieses Schema hat für zwei Fragen materielle Bedeutung, nämlich für die Frage, welcher Betrag als "Gewinn aus Gewerbebetrieb" der GewSt zugrunde zu legen ist, und ob die abzugsfähigen Spenden einen vortragsfähigen Verlust erhöhen. Dabei besteht die Prob...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.2 Zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichtete Steuerpflichtige

Rz. 16 Die wichtigste Gruppe der zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichteten Stpfl. wird von den Körperschaften gebildet, die aufgrund ihrer Rechtsform Formkaufleute und nach § 6 i. V. m. § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet sind, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht (vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.). Dies sind die AG einschließlich der S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 7.3 Erlöschen einer Steuerbefreiung (Abs. 6 S. 3)

Rz. 70 Erlischt eine Steuerbefreiung, stellt Abs. 6 S. 3 die Fiktion auf, dass die wesentliche Beteiligung im Zeitpunkt des Beginns der Steuerpflicht zum gemeinen Wert angeschafft wird. Liegt der gemeine Wert über den Anschaffungskosten, wird auf diese Art und Weise sichergestellt, dass die während der Zeit der Steuerbefreiung entstandenen stillen Reserven nicht der Besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.3.1 Schlussbilanz

Rz. 15 Die in die Befreiung eintretende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht endet, eine Schlussbilanz aufzustellen. Das Ende der Steuerpflicht bedeutet nach dem Sinnzusammenhang nicht etwa das Ende der subjektiven KSt-Pflicht, sondern das aufgrund der Befreiung eintretende Ende der durch § 1 Abs. 2 KStG umriss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 31.8.1976[1] als Teil des KStG 1977 eingeführt. Seitdem wurde sie durch folgende Gesetze geändert: Durch Gesetz v. 13.12.1990[2] wurde der Buchwertansatz bei Beginn der Steuerbefreiung in Abs. 4 über Körperschaften, die wissenschaftliche Zwecke und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung verfolgen, hinaus auch Körper...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 55 § 13 Abs. 5 KStG regelt die Fälle, in denen die Steuerbefreiung nur teilweise beginnt oder erlischt. In diesen Fällen sollen die Vorschriften über die Gewinnermittlung nach den Abs. 1–4 nur für den entsprechenden Teil des Betriebsvermögens gelten. Praktische Bedeutung hat die Vorschrift für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe[1] von Berufsverbänden[2], politischen Part...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Nach § 141 AO sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, bei denen eine Buchführungspflicht nach Handelsrecht nicht besteht, verpflichtet, für steuerliche Zwecke Bücher zu führen, wenn eine der folgenden Grenzen überschritten wird: Für Steuerpflichtige, bei denen die Buchführungspflicht nur auf § 141 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 34 Für Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gilt aufgrund der in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweisung § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG und Abs. 2 Nr. 1 EStG (vgl. Rz. 24). Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die KSt ist die ESt der KSt-Subjekte (s. Vor § 1 KStG Rz. 2). Darum baut der Zweite Teil des KStG (§§ 7ff. KStG) auf dem EStG auf. § 7 KStG schlägt durch die Definition der "Grundlagen der Besteuerung" von Körperschaften die Brücke zur ESt. Die Vorschrift leitet den zweiten Teil des Gesetzes[1] ein, der die Ermittlung des Einkommens zum Gegenstand hat. Sie enthält im E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.2 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 4 Abs. 2 definiert das zu versteuernde Einkommen, das als Bemessungsgrundlage der KSt der Grundbegriff der §§ 7-22 KStG ist. Bei der Definition der Bemessungsgrundlage geht das Gesetz nicht "progressiv" vom untersten Begriff aus und entwickelt darauf aufbauend den Begriff des zu versteuernden Einkommens als den Betrag, auf den die Tarifvorschriften anzuwenden sind. Vielm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.3 Änderung, Beendigung, Erneuerung, Heimfall

Wird ein eingetragenes, noch nicht erloschenes Erbbaurecht auch in seinem gesetzlichen Inhalt (z. B. Erbbauzeit) abgeändert, bedarf es zur Grundbucheintragung nicht erst der Aufhebung des bestehenden Erbbaurechts mit anschließender Neubestellung.[1] Das Erbbaurecht endet durch Aufhebung des Vertrags mit Zustimmung des Grundstückseigentümers[2], durch Zeitablauf[3], durch Verjäh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 1.1 Zu Wohnzwecken benötigt

Damit Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt werden. Ein Benötigen zu anderen, z. B. gewerblichen oder beruflichen Zwecken, stellt keinen Eigenbedarf dar. Einem Eigenbedarf steht jedoch nicht entgegen, wenn der Vermieter in einem gekündigten Einfamilienhaus nur ein Zimmer beruflich nutzen will.[1] Durch die Formulierung "i...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.3 Festlegung des Arbeitgebers

Rz. 5a Ergänzt wird die Vorschrift durch Abs. 3, der bestimmt, wer als Arbeitgeber für die Beitragszahlung nach Abs. 2 gilt. Für die selbständigen Seelotsen sind dies die Lotsenbrüderschaften (Abs. 3 Nr. 1). Eine Lotsenbrüderschaft wird gemäß § 27 des Gesetzes über das Seelotswesen durch die für ein Seelotsrevier bestallten Seelotsen gebildet; sie ist eine Körperschaft des ö...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.3 Pflicht zur Inobhutnahme

Rz. 29 Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ist das Jugendamt nach Abs. 2 Satz 2 ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zur Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet, wenn die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann. Voraussetzung ist somit, dass eine Beeinträchtigung des Kindeswohls entweder bereits eingetreten ist oder mit hoh...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.1 Gesetzgeberische Zielsetzung

Rz. 2 Die Vorschrift soll eine sinnvolle, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßige Zusammenarbeit öffentlicher und privater Jugendhilfe gewährleisten. Damit soll ein plurales Angebot geschaffen und so das in § 5 normierte Wunsch- und Wahlrecht verwirklicht werden. Damit werden zugleich verfassungsrechtliche Anforderungen in der durch das BVerfG gegebenen Inter...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 3 Abs. 1 erlegt der Bundesregierung eine Berichtspflicht auf und regelt, dass die Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten hat. Rz. 4 Abs. 2 erlegt den Ländern eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit über Art und Umfang der fi...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.1 Berichtspflicht der Bundesregierung (Abs. 1)

Rz. 11 Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes ab 2029 im Abstand von 4 Jahren über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland; Abs. 1. Rz. 12 Durch Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) wurde in § 10 Abs. 1...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / g) Ausnahmen vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG in den Fällen des § 32d Abs. 2 EStG

Die Pflicht zur Erklärung von Kapitaleinkünften liegt über die o.g. Fallvarianten hinaus vor, wenn die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs und die Anwendung des Tarifs nach § 32d Abs. 1 EStG aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32d Abs. 2 EStG verbindlich vorgeschrieben nicht in Betracht kommt. Hiervon sind folgende Konstellationen betroffen: § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a EStG: Na...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.5 Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag

Rz. 13 Die Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag ist deshalb erforderlich, weil die Verwaltung in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden ist (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Art. 20 Abs. 3 GG). Auch für den Rechtsweg ist die Abgrenzung von Bedeutung. Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Verträgen gehören vor die Verwaltungs- oder Sozialgerichte (§ 40 Abs. 1 VwG...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.2 Logisch-systematische Interpretation

Rz. 13 Die logisch-systematische Interpretation berücksichtigt den Bedeutungszusammenhang, in dem ein Begriff verwendet wird, also den gesetzlichen Kontext. Dabei gilt das Postulat der Einheit der Rechtsordnung: Jede Norm muss sich widerspruchsfrei in die Rechtsordnung einfügen lassen. Rechtsvorschriften sind so auszulegen, dass keine andere Bestimmung überflüssig wird; tats...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerkammern / 1 Einführung

Arbeitnehmerkammern gibt es nur in Bremen und im Saarland. Sie werden jeweils in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.8 Ansatz der vGA als Beteiligungsertrag beim Gesellschafter

Hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen, ist die vGA im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Beim Gesellschafter unterliegen vGA der Abgeltungssteuer i. H. v. 25 %. Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer von 25 % unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden im Rahmen der Veranlagung nachversteuert....mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 4 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Nichtselbstständige Arbeit ist als Liebhaberei zu qualifizieren, wenn ein Arbeitnehmer unter Inkaufnahme von Verlusten, aus reinem Interesse an der Arbeit tätig wird, sie aus Geltungsbedürfnis ausübt, sich als Rentner noch beschäftigen möchte, seinen langjährigen, in Not geratenen Arbeitgeber durch die Arbeit unterstützen möchte oder eine gemeinnützige Körperschaft als Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Behörden und Körperschaften des Saarlands zu unterstützen und zu beraten hat. Mitglieder der Kammer sind die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildu...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 1 Einführung

Rz. 1 Die handels- und steuerrechtliche Gewinnermittlung beruht im Wesentlichen auf einem Vergleich des Eigenkapitals bzw. Betriebsvermögens an 2 Stichtagen (§ 242 HGB, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG ggf. i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 7 Satz 1 GewStG). Weil u. a. aus Gläubigergesichtspunkten, aber auch aus fiskalischen Gründen mit der Gewinnermittlung nicht bis zur – meist...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.5 Verjährung

Rz. 49 Zum 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Dieses wirkt sich auch auf die arbeitsrechtlich bedeutsamen Verjährungsvorschriften des BGB aus. Die §§ 196, 197 BGB a. F. sind abgeschafft. Stattdessen gilt nunmehr eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), deren Beginn vom Entstehungszeitpunkt der Forderung sowie der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, eine stpfl Kö oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö wäre für den gemeinnützigen eV, wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Aber: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine praktische Bedeutung haben, da sie zur rückwirkenden vollen StPflicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung auf eine andere stpfl Kö – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö – ist für gGmbH grds möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kap-Ges oder eine Gen in Betracht (nicht dagegen auf einen eV; s § 99 Abs 2 UmwG). Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aber: Verschmelzungen au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 19 UmwStG (SEStEG) Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, Gesetz zur Fortsetzung der UntStRef: Änderung des UmwStG, DB 1997, 2144; Haritz, Überraschende Änderung des UmwStG, GmbHR 1997, 783; Thiel/Eversberg/van Lishaut/Neumann, Der UmwSt-Erl 1998, GmbHR 1998, 397; Wienands, Gewstliche Behandlung von Umw – Änderungen der §§ 18, 19 UmwStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, GmbHR 1999, 462; Hierstätter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Verschmelzung auf eine ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 76 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung eines gemeinnützigen eV kann durch Aufnahme oder durch Neugründung erfolgen (s Tz 28). Als übernehmender Rechtsträger kommen die gGmbH oder der gemeinnützige eV sowie die gemeinnützige Gen in Betracht. Mögliche Kö nach der Verschmelzung sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst: Die Verschmelzung auf eine gemeinnützige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Verschmelzung auf eine ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 33 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung einer gGmbH kann durch Aufnahme oder durch Neugründung erfolgen. Als Fälle einer Verschmelzung durch Aufnahme dürften vor allem die folgenden "gemeinnützigen Konzernfälle" praktische Bedeutung haben: Verschmelzung einer gemeinnützigen TG auf die gemeinnützige MG (sog Up-stream-merger): Verschmelzung einer gemeinnützigen MG auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 ... nachgeordneter Körperschaften der übertragenden Körperschaft

Tz. 13 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zu einem Untergang von gewstlichen Fehlbeträgen kann es seit der UntStRef 2008 auch für Kö kommen, an denen die übertragende Kö beteiligt ist. Bei ihr kann die übertragende Umw der AE-Kö ggf zu einem sog schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c Abs 1 KStG führen. Umwandlungen stellen unabhängig davon, ob der Vermögensübergang zu Bw, zu Zwisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 ... der übertragenden Körperschaft

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 19 Abs 2 UmwStG gelten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG für die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Kö entspr. § 19 Abs 2 UmwStG ist durch das SEStEG an die geänderten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG angepasst worden. Diese Vorschriften, die vorher für Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Kö, bei denen die Anmeldung zur E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wegen der Besteuerung der AE der übertragenden Kö weist § 19 auf § 13 UmwStG hin. Bei den AE ist ein gewstpfl Gewinn infolge der Verschmelzung nur denkbar, wenn sie ihre Beteiligung an der übertragenden Kö in einem gew BV halten. Die Veräußerung von Anteilen im PV unterliegt nicht der GewSt (s R 7.1 Abs 3 S 1 Nr 2 GewStR 2009). Wegen der in §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmende Körperschaft

Tz. 6 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 19 Abs 1 S 1 iVm § 12 Abs 2 UmwStG bleibt ein Übernahmegewinn/-verlust auch für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz. Das gilt allerdings nicht für den gem § 12 Abs 2 S 2 UmwStG iVm § 8b KStG sich aus der 5 %-Pauschalierung der nabzb Ausgaben sich ergebenden Gewinn im Fall der Aufwärtsverschmelzung (s § 12 UmwStG Tz 59...mehr