Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.6 Hausgewerbetreibende (Satz 1 Nr. 6)

Rz. 64 Satz 1 Nr. 6 bestimmt die Versicherungspflicht von Hausgewerbetreibenden. Der Begriff, der für einen Personenkreis steht, der zwischen den unselbstständigen Arbeitnehmern und den selbstständig Tätigen anzusiedeln ist, wird in § 12 Abs. 1 SGB IV definiert. Es sind selbstständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag oder für Rechnung von Gewerbetreibenden, gem...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Übermittlungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 4 § 24a Abs. 1 ist eine Ermächtigung an das Statistische Bundesamt. Dieses wird ermächtigt, Daten aus seinen Erhebungen für die Entwicklung und den Betrieb von Mikrosimulationsmodellen an das fachlich zuständige Bundesministerium zu übermitteln. Die Übermittlung von statistischem Material wird gestattet, auch wenn es sich um Einzelangaben handelt. Das Statistische Bundes...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einerseits Übermittlungsbefugnisse der Bundesagentur für Arbeit insbesondere an statistische Ämter (Abs. 1 bis Abs. 2b), aber auch an die obersten Bundes- und Landesbehörden (Abs. 4) und andererseits Übermittlungsbefugnisse statistischer Ämter an die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 3). Damit wird insbesondere bezweckt, die für die Aufgaben nach § 2...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Latente Steuern

Latente Steuern sind im Regelfall nur für Handelsbilanzen mittelgroßer und großer GmbHs von Bedeutung. Die Bilanzierung latenter Steuern kommt immer dann in Betracht, wenn der Gewinn laut Handelsbilanz von dem laut Steuerbilanz abweicht, weil die steuer- und handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten voneinander ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Rz. 12 Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit ihren Leistungen nach § 4 Nr. 15c UStG ohne weitere (subjektive) Voraussetzungen begünstigt. Hierunter fallen insbesondere die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.2 Rechtsentwicklung und Inkrafttreten

Rz. 32 § 5b EStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2008[1] eingeführt. Gem. § 52 Abs. 15a EStG sollte die Vorschrift erstmals für Wj. gelten, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Rz. 33 Bei der Umsetzung zeigten sich sehr bald große praktische Probleme, u. a. bei der Erstellung der sog. Taxonomie durch die Finanzverwaltung. Die Taxonomie ist ein Schema mit Positionen für einen Dat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gemeinnützige GmbH / 1 Gemeinnützige Gesellschaftszwecke

Eine als gemeinnützig anerkannte GmbH ist weitgehend steuerbefreit. Daneben ergeben sich Vergünstigungen im Bereich der Erbschaft-, Grundstück-, und Umsatzsteuer. Von besonderer Bedeutung ist auch der Spendenabzug für Dritte gemäß § 10b EStG. Um Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss eine GmbH steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen. Dort heißt es...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.4 Wirtschaftsprüferkammer- Pflichtmitgliedschaft und freiwillige Mitgliedschaft

Die Wirtschaftsprüferkammer ist eine Institution der beruflichen Selbstverwaltung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Es besteht Pflichtmitgliedschaft. Pflichtmitglieder sind die bestellten Wirtschaftsprüfer, die Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, nach dem Partnerschaftsgesellsch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.2 Steuerberaterkammern – Pflichtmitgliedschaft

Die Steuerberaterkammer ist die örtlich zuständige Berufsvereinigung für Steuerberater. Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In Deutschland existieren 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden. Aufgabe der Steuerberaterkammer ist die Kontrolle der Steuerberater. Im Fall des Vermögensverfalls muss sie die Zulassung ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.3 Rechtsanwaltskammern – Pflichtmitgliedschaft

Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie dienen der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft. Ziel ist die Sicherung der Anwaltschaft von staatlicher Einflussnahme. Neben der Bundesrechtsanwaltskammer bestehen 28 regionale Rechtsanwaltskammern einschließlich der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. An jedem Sitz eines Oberlandesgerichts gibt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.7 Industrie- und Handelskammer – wann die Pflichtmitgliedschaft entsteht

Die Industrie- und Handelskammern sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen und Freiberufler, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, gehören ihnen per Gesetz an. Die Pflichtzugehörigkeit tritt für Unternehmen ein, wenn sie zur Gewerbes...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.1 Geltungsbereich des Standards und Begriffsdefinitionen

Rz. 61 Sachlich umfasst IAS 20 die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) beim Zuwendungsempfänger sowie die damit verbundenen Angabepflichten. Zudem sind Vorschriften zu Anhangangaben bilanziell nicht erfassbarer staatlicher Beihilfen (government assistance) enthalten.[1] Explizit vom Anwendungsbereich des IAS 20 ausgeschlossen sind:...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.2.2 GmbH-Anteil

Der Gesellschafterwechsel ohne Entgelt führt dazu, dass der neue Gesellschafter in die Fußstapfen des alten Gesellschafters tritt und ihm die Anschaffungskosten zugerechnet werden (bei späterem Verkauf führt das zur Minderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG). Der neue Gesellschafter hat (wie vorher sein Rechtsvorgänger) bei einer Gewinnausschüttung Einkünfte au...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.3.2 Missbräuchliche Aufspaltung der Körperschaft

Rz. 25 Abs. 4 enthält das Verbot, zum Zweck der mehrfachen Inanspruchnahme der Besteuerungsgrenze des Abs. 3 die Körperschaft in mehrere selbstständige Körperschaften aufzuteilen. Diese Aufteilung wird als Rechtsmissbrauch i. S. d. § 42 AO betrachtet; für Zwecke der Besteuerung wird die aufgeteilte Körperschaft weiterhin als einheitliche Körperschaft behandelt. Abs. 4 trifft ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Zuständigkeit bei Erwerb durch Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen sowie bei ausländischem Erblasser oder Schenker (§ 35 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 10 In den Fällen des § 35 Abs. 2 ErbStG bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erwerbers, bei Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG) nach den Verhältnissen des Beschwerten. Ist der Erwerber eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, so ist für die örtliche Zuständigkeit in erster Linie der Sitz der Geschäftsleitung maßgebend.[1] Sofer...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Rz. 1 § 61 Abs. 1 AO dehnt die Buchnachweisfunktion der Satzung entsprechend § 60 Abs. 1 AO auf den Grundsatz der Vermögensbindung[1] aus[2]: allein anhand der Satzung muss die Prüfung ergeben, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckfortfall zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet werden wird (sog. formelle Vermögensbindung). Der Grundsatz der satzungsmäßig...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 56 Ausschließlichkeit

Rz. 1 Der Grundsatz der Ausschließlichkeit bedeutet, dass die Körperschaft nur ihre in der Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen darf. Eine Aufteilung der Körperschaft in Teilbereiche mit gemeinnütziger Zwecksetzung und solche mit nicht-gemeinnütziger Zwecksetzung[1] ist unzulässig und führt zur Nichtanerkennung als steuerbegünstigt im Ganzen. Die Körpersch...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 §§ 64–68 AO befassen sich mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben[1] von gemeinnützigen Körperschaften. §§ 65–68 AO regeln, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Betätigungen als steuerbegünstigte Tätigkeiten zur Erreichung der Satzungszwecke – Zweckbetriebe – einzustufen sind; § 64 AO legt die steuerlichen Folgen fest für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 3 Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 3 AO)

Rz. 4 Den Nachweis der der Satzung entsprechenden Geschäftsführung hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Körperschaft trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung.[1] Die vorläufige Anerkennung der Körperschaft durch das FA führt nicht zu einer Umkehr der Fest...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 5 Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (§ 63 Abs. 5 AO)

Rz. 7 § 63 Abs. 5 AO ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.2013[1] neu eingefügt worden und regelt die Berechtigung der steuerbegünstigten Körperschaften zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen i. S. d. § 50 Abs. 1 EStDV. Zweck der Vorschrift ist die Herbeiführung von Rechtssicherheit sowohl für die Körperschaft als Ausstellerin als auch für den Empfänger der S...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneinkü...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 2.4 Wettbewerbsklausel (Nr. 3)

Rz. 8 § 65 Nr. 3 AO verlangt, dass der von dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgehende Wettbewerb auf das zur Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbare Maß begrenzt sein muss. Ein Wettbewerb liegt vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die gleichen oder gleichartige Leistungen unter vergleichbaren sonstigen Bedingungen (Entgelte usw.) anbietet wie ei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.4 Wahlrecht zwischen Abs. 1 und Abs. 3

Rz. 21 Abs. 2 gewährt dem Verein ein Wahlrecht, ob die sportlichen Veranstaltungen nach Abs. 1 oder nach Abs. 3 beurteilt werden sollen. Gesetzestechnisch ist die Regelung des Abs. 1 der Normalfall; äußert sich die Körperschaft nicht, wird die Zweckbetriebseigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nach Abs. 1 beurteilt. Soll Abs. 3 zur Anwendung kommen, muss die Körperscha...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 4 Fristsetzung zur Mittelverwendung (§ 63 Abs. 4 AO)

Rz. 5 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[1] Sammelt eine Körperschaft Mittel an, ohne dass die Voraussetzungen zur Rücklagenbildung nach § 62 AO erfüllt sind, liegt an sich ein Verstoß gegen das Gebot der satzungsmäßigen Geschäftsführung vor. § 63 Abs. 4...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.3.1 Bemessung der Besteuerungsgrenze

Rz. 19 Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] ist ab 1.1.1990 ist die Besteuerungsgrenze in Abs. 3 eingeführt worden. Danach unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur der KSt und GewSt, wenn die Einnahmen einschließlich der USt 45.000 EUR im Jahr übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Körperschaf...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 §§ 65–68 AO regeln, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe als steuerbegünstigte Tätigkeiten zur Erreichung der Satzungszwecke – Zweckbetriebe – einzustufen sind; sie statuieren eine Rückausnahme von der partiellen Steuerpflicht wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe.[1] Die Rechtsfigur des Zweckbetriebs leitet sich ab aus der Rechtsprechung des RFH...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 3 Steuerliche Behandlung des Zweckbetriebs, Rechtsbehelfe

Rz. 10 Der Zweckbetrieb ist dem steuerbegünstigten Bereich der gemeinnützigen Körperschaft zuzuordnen. Die laufenden Gewinne sowie Veräußerungs- und Aufgabegewinne sind ertragsteuerfrei. Die Umsätze der Zweckbetriebe unterliegen regelmäßig dem ermäßigten Steuersatz von 7 %[1], während das Recht zum vollen Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Versagt das FA der gemeinnützigen Körpe...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 1 Einführung und Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 67a AO enthält Sonderregelungen für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins. Die Vorschrift ist steuerliche Begünstigungsnorm für Sportvereine zum Erhalt ihrer Gemeinnützigkeit unter dem Blickwinkel der Selbstlosigkeit nach § 55 AO.[1] Diese sportlichen Veranstaltungen sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn sie auf die Erzielung von Einnahmen gerichte...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.4.2 Zwecknahe steuerpflichtige Geschäftsbetriebe (Abs. 6)

Rz. 29 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 v. 20.12.2000[1] eingefügt worden. Die Regelung hat den Zweck, eine Überbesteuerung zu vermeiden, die sich als Konsequenz aus dem BFH-Urteil vom 27.3.1991 zur steuerlichen Nichtberücksichtigung von gemischt veranlassten Aufwendungen ergab.[2] Hiernach waren Aufwendungen, die bei gleic...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.1 Begriff

Rz. 4 Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist zwar für die Einordnung einer Betätigung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht erforderlich[1], aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht aber grundsätzlich gebote...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 4 Bedeutsame Fallgruppen

Rz. 11 In der Praxis sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung: Beförderung von kranken, behinderten oder verletzten Personen Der Krankentransport von Personen, für die während der Fahrt eine fachliche bzw. eine ärztlich verordnete persönliche Betreuung oder der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder erforderlic...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.2 Zusammenfassung mehrerer Geschäftsbetriebe (Abs. 2)

Rz. 17 Unterhält eine Körperschaft mehrere Veranstaltungen und Einrichtungen, die den Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfüllen, bilden diese Veranstaltungen und Einrichtungen zusammen nach Abs. 2 einen ("den") wirtschaftlichen ­Geschäftsbetrieb. Diese Vorschrift, die durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] mit Wirkung ab 1.1.1990 eingefügt worden is...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 66 Woh... / 2 Einrichtung der Wohlfahrtspflege

Rz. 3 Einrichtung der Wohlfahrtspflege kann jede Institution sein, die wohlfahrtspflegerische Aufgaben i. S. d. Abs. 2 ausübt. Zu den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zählen vor allem die in § 23 UStDV erschöpfend aufgezählten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege[1], ihre Unterorganisationen und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Für...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 2.2 Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Nr. 1 muss der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke dienen, er muss also in seiner ganzen Ausgestaltung auf die Verwirklichung dieser Zwecke ausgerichtet sein. Der Zweckbetrieb ist selbst Teil der auf die Erreichung der begünstigten Zwecke gerichteten Tätigkeit; die Steuerfreiheit des Zweckbetriebs, trotz der damit verbundenen ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 67 Kra... / 4 Begünstigte Tätigkeiten

Rz. 10 Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i. S. d. § 67 AO begründen. Sonstige Hilfsbetriebe (z. B. Selbstversorgungseinrichtungen), die dem Krankenhaus dienen, fallen nicht in den Bereich des Begriffs Krankenhaus. Die Frage nach der steuerlichen Behandlung stellt sich jedoch nicht, wenn die Hilfsbetriebe unselbstst...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 66 Woh... / 3 Begünstigter Personenkreis

Rz. 6 Die Leistungen der Einrichtung müssen in besonderem Maß hilfsbedürftigen Personen nach § 53 AO zugute kommen. Das bedeutet, dass die wohlfahrtspflegerischen Leistungen nicht in vollem Umfang auf die Förderung des in § 53 AO genannten Personenkreises gerichtet sein müssen; es genügt, wenn diesen Personen 2/3 der Leistungen zugute kommen.[1] Der in § 53 AO genannte Perso...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 4 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Sportvereins

Rz. 28 Allgemein zu steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben vgl. § 64 AO Rz. 5 ff. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Sportvereins sind ab 1.1.1990 insbesondere: sportliche Veranstaltungen, die nach Abs. 1 besteuert werden, wenn die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 EUR überschritten ist; der Wechsel vom steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zum Z...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ein wirtschaftliche Betätigung, die nicht in unmittelbarer Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke unternommen wird und die Zweckbetriebsvoraussetzungen der §§ 65 bis 68 AO nicht erfüllt. Kennzeichnend für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist, dass dieser die Funktion einer Hilfs...mehr