Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Genussrechte

Rn. 1244 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Im Vergleich zu Anteilen an Körperschaften, die mitgliedschaftliche Rechte beinhalten, lösen Genussrechte an Körperschaften lediglich schuldrechtliche Ansprüche aus. Genussrechte sind aber dann mitgliedschaftsähnlich und fallen unter den Veräußerungstatbestand des § 20 Abs 2 Nr 1 EStG, wenn das Genussrecht eine Beteiligung am Gewinn sowie ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abteilungen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach AO (s. § 51 Satz 3 AO, Anhang 1b) gelten funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften nicht als selbständige Steuersubjekte. Großvereine können aus den genannten Gründen ihre Abteilungen nicht verselbständigen, um die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR gem. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), die Zweckbetriebsgrenze "Sport" von 45 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundzüge des Halb-/Teileinkünfteverfahrens

Rn. 21 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ab dem VZ 2002 wurde das Anrechnungsverfahren bei Anteilseignern zugunsten eines sog Halbeinkünfteverfahrens abgeschafft. Die Besteuerung der Ausschüttungen bei einem Gesellschafter wurde völlig von der Besteuerung des Gewinns bei der Körperschaft losgelöst. Der KSt-Satz wurde generell, dh unabhängig von der Ausschüttung, auf seinerzeit 25 %...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Stiftungsbegriff

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung ist ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher die in einem Stiftungsgeschäft festgelegten Zwecke mit Hilfe eines dieser Zwecke gewidmeten Vermögens dauerhaft verfolgt (BVerwG 12.02.1998, 3 C 55/96, NJW 1998, 2545, 2546). Es handelt sich um eine verselbstständigte Vermögensmasse ohne Ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die Schenkung unterliegt bei der Stiftung grundsätzlich der E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 11 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen) Zwecken dienen (§§ 51–68 AO, Anhang 1b), sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeiner Begriff

Rn. 282 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Diese Regelung wurde durch das StRefG 1990 neu eingefügt. Der Begriff der vGA ist weder im EStG noch im KStG definiert. Vielmehr ergeben sich die Tatbestandsvoraussetzungen aus der bis heute umfangreichen Rspr. Aufgrund der unveränderten gesetzlichen Formulierung in §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausschüttende Person iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG

Rn. 729 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG kommen als ausschüttende Personen Rechtssubjekte iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG, also Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG), sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG) sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen

Rn. 742 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Zusatz in § 20 Abs 1 Nr 9 EStG, dass die Leistungen "Gewinnausschüttungen iSd Nr 1 wirtschaftlich vergleichbar" sein müssen, ist erst durch das UntStFG vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) eingeführt worden. Die ursprüngliche Fassung durch das StSenkG vom 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) sah diese Einschränkung noch nicht vor. Nach der Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Rn. 730 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als Rechtsformen für Versicherungsunternehmen kommen AG, SE, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) in Betracht (§ 8 Abs 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), BGBl I 2015, 434). Ein VVaG ist ein Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ehrenamtlich Tätige

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes sind neben ihrer Berufsausbildung Beschäftigte "ehrenamtlich tätige Personen" in Verbänden und Vereinen (s. § 22 Abs. 3 MiloG). Bei der Beurteilung, ob eine entgeltliche Tätigkeit für steuerbegünstigte Körperschaften als ehrenamtliche Tätigkeit somit nicht erfasst ist, können die Grenze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtssubjekte iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG

aa) Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG) Rn. 730 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als Rechtsformen für Versicherungsunternehmen kommen AG, SE, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) in Betracht (§ 8 Abs 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), BGBl I 2015, 434). Ein VVaG ist ein V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einzelfälle

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zu Fragen der vGA in Zusammenhang mit der Vereinsführung ergingen einige Entscheidungen: Die verbilligte Überlassung von Eintrittskarten an Mitglieder von Vereinen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen weder eine vGA noch ein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit i. S. v. § 55 AO (Anhang 1b), wenn im Kalenderjahr der Erm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Besteuerungsgegenstand

a) Einnahmen aus Leistungen (§ 20 Abs 1 Nr 9 S 1 Hs 1 EStG) Rn. 740 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einnahmen müssen aus Leistungen der oben genannten Rechtssubjekte herrühren, die Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind und nicht bereits zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören. aa) Einnahme aus Leistungen Rn. 741 Stand: EL 171 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendung für die AbgSt

Rn. 721 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ab dem 01.01.2009 zufließende stpfl KapErtr werden mit dem AbgSt-Satz besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG)

Rn. 910 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Gewinnbegriff wird durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG erweitert. Hiernach ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG in der am 12.12.2006 geltenden Fassung für Anteile, die einbringungsgeborenen Anteile in der am 12.12.2006 geltenden Fassung des § 21 UmwStG weiter anzuwenden. § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG (idF am 12.12.2006) verw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Sachlicher Anwendungsbereich des § 20 EStG sind Erträge aus der Nutzung privaten Geldvermögens in bestimmten Anlageformen. Darüber hinaus werden seit dem VZ 2009 auch die Einnahmen aus Stillhaltergeschäften, die realisierten Erlöse aus einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung sowie sonstiger, verbriefter oder verbriefter Kapitalforderungen u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Systematik und Regelungsfunktion

Rn. 276 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der rechtsdogmatische Gehalt des Einlagebegriffs erschließt sich wie der des Entnahmebegriffs (s Rn 200) aus dem dualen Einkünfteermittlungsprinzip des EStG. Einlagen sind Bestandteil des Vermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 S 1 EStG dar (s Rn 5). Sie führen zwar zu einer Erhöhung des BV, dürfen sich aber auf den Gewinn nicht auswirken, da di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Anhang 7) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist, sich auf den Bilanzgewinn ausgewirkt hat und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (ständige Rechtsprechu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Entsprechende Besteuerungssubjekte iSv § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG

Rn. 755 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG, der auf die unbeschränkt stpfl Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 EStG verweist, ist die Vorschrift nur auf inländische Rechtssubjekte anzuwenden. Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1768) wurden durch Hinzufügung von S 2 auch vergleichbare Rechtssubjekte, die weder i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Anwartschaften

Rn. 1246 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Anwartschaften iSv § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG sind alle dinglichen oder schuldrechtlichen Rechte zum Erwerb eines Anteils einer Körperschaft iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu verstehen. Hierzu gehören Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalerhöhung nach § 186 AktG. Hiernach muss jedem Aktionär auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisheri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gleitschirmfliegen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Vereine, deren Satzungszweck das Gleitschirmfliegen als "körperliche Ertüchtigung" ist, fördern den (Luft-)"Sport" i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) und können, wenn die übrigen Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllt sind, als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Mitgliedsbeiträge,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Befreiung von der KSt

Rn. 733 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG müssen von "einem nicht von der KSt befreiten" Rechtssubjekt stammen. Der Gesetzgeber wollte auf der Ebene der Leistungsempfänger nur dann eine Nachbesteuerung vornehmen, wenn das Rechtssubjekt selber körperschaftsteuerpflichtig ist, oder umgekehrt eben keine Nachbesteuerung auf Ebene des Leistungsemp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Einnahme aus Leistungen

Rn. 741 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Merkmal Leistung ist wie in § 22 Nr 3 EStG, also als ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Somit fallen alle Arten von Vermögentransfers unter dem Leistungsbegriff, somit sowohl Geldleistungen als auch Sach- und Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen. Dabei muss die Leistung zurückzuführen sein auf das Verhältnis des Leistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Keine Veräußerung des Stammrechts

Rn. 1266 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG ist nur dann einschlägig, wenn die dazu gehörigen Aktien oder sonstige Anteile nicht mitveräußert werden. Die Veräußerung des Stammrechts zusammen mit dem Dividendenschein oder sonstigen Anspruchs wird somit nicht von dieser Regelung erfasst. Diese durch den Gesetzgeber vorgenommene Einschränkung ist s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Körperschaftsteuer

Rn. 270 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Mit BMF vom 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 39–Rz 42 hat die FinVerw zu den Auswirkungen der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage auf die KSt Stellung genommen. Danach gilt das Folgende:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

Rn. 731 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als sonstige juristische Personen des privaten Rechts kommen insbesondere in Betracht: der nicht wirtschaftlicher (sogenannte ideeller) Verein, der wirtschaftliche Verein, die Stiftung sowie die rechtsfähige Anstalt. Der nicht wirtschaftliche Verein, geregelt in §§ 21ff BGB, ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb gerichtet und dient i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Keine Einnahme iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Rn. 743 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist gegenüber § 20 Abs 1 Nr 1 EStG subsidiär. § 20 Abs 1 Nr 9 EStG gelangt daher nur dann zur Anwendung, wenn die Leistung, die wirtschaftlich einer Gewinnausschüttung vergleichbar ist, nicht schon direkt unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu subsumieren ist.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die "Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken" (Bundesverband) mit Sitz in Berlin ist ein bundesweit tätiger unabhängiger Jugend- und Erziehungsverband. Zweck des Verbandes ist es, die demokratische Erziehung und Bildung junger Menschen auf sozialistischer Grundlage zu fördern. Er führt Maßnahmen i. S. d. § 11 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.1 Begriff und Rechtsstellung

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung wird als kommunale Stiftung bezeichnet, wenn sie ihren Tätigkeitsbereich auf die Erfüllung von überwiegend öffentlicher Zwecke innerhalb einer kommunalen Gebietskörperschaft richtet. Sie wird grundsätzlich von einer kommunalen Körperschaft verwaltet. Der Begriff der Kommunalstiftung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 2 EStG (Liquidation)

Rn. 751 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch die Verweisung auf § 20 Abs 1 Nr 2 EStG zählen auch Einnahmen, die nach der Auflösung oder Kapitalherabsetzung anfallen, zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG. Rn. 752–754 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) KapSt-Einbehalt und Besteuerungsgrundsätze

Rn. 722 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG wird eine 25 %ige KapSt erhoben (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG iVm § 43a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), soweit es sich um inländische KapErtr handelt. Eine Freistellung von der AbgSt scheitert am klaren Wortlaut des § 44a Abs 1 EStG, der sich nicht auf § 43 Abs 1 S 1 Nr 7a EStG bezieht. Der Einbehalt der KapESt hat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nahestehende Personen

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist auch gegeben, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Körperschaft zugunsten einer nahestehenden Person erfolgt (R 8.5 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Zur Begründung des Nahestehens reicht jede Beziehung des Mitglieds oder Gesellschafters zu einer anderen Person au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Ertragssteuern

Tz. 64 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überträgt der aufgrund des Stiftungsgeschäfts Privatvermögen (z. B. Barvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke) auf die Stiftung, ist dies grundsätzlich nicht ertragssteuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Übertragung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG. Tz. 65 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Besonderheite...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Go

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Mit Go-Spielen wird kein Sport gefördert. Vereine, die derartige Spiele durchführen, können nicht als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Nach Auffassung der Verwaltung soll es am wesentlichen Element des Sports "körperliche Ertüchtigung" mangeln (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2 und s. BFH vom 17.02...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei einem Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG (Anhang 7) beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind (R 2.5. (1) GewStR). Bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7) beginnt die Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (Einlagenrückgewähr)

Rn. 746 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu den Einnahmen. Aus dieser Regelung ist zu folgen, dass die unter § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG fallenden und nicht von der KSt befr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Rn. 732 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der nichtrechtsfähige Verein unterscheidet sich vom rechtsfähigen Verein, dass dieser weder in das Vereinsregister eingetragen ist noch eine Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung erlangt hat. Der nichtrechtsfähigen Stiftung fehlt es an der staatlichen Anerkennung iSv § 80 Abs 1 BGB. Der Stifter überträgt im Rahmen einer Schenkung, durc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einnahmen aus Leistungen (§ 20 Abs 1 Nr 9 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 740 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einnahmen müssen aus Leistungen der oben genannten Rechtssubjekte herrühren, die Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind und nicht bereits zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören. aa) Einnahme aus Leistungen Rn. 741 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Merkmal Leistung ist wie in § 22 Nr 3 EStG, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erweiterung des Besteuerungsgegenstandes (§ 20 Abs 1 Nr 9 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 744 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Um eine steuerliche Gleichbehandlung mit Anteilseigner einer KapGes iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG herzustellen, ordnet § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 Hs 2 EStG an, dass die Vorschriften über die vGA (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG), die Einlagerückgewähr (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG) sowie die Liquidation (§ 20 Abs 1 Nr 2 EStG) entsprechend Anwendung finden. ba) Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1239 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht ist § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1 EStG auf Veräußerungen von Anteilen an einer Körperschaft iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG anzuwenden. Der Anwendungsbereich wird durch § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 2 EStG erweitert auf Genussrechte iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften. ba) Anteile an Körperschaften Rn. 1240...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wachter, Stiftungen, Zivil- und StR in der Praxis 2000; Orth, Stiftungen und Unternehmenssteuerreform, DStR 2001, 325; Schaumburg/Rödder, Unternehmenssteuerreform 2001; Wassermeyer, Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen, DStR 2006, 1733; Spanke/Müller, Zahlungen einer Familienstiftung an Destinatäre als Einkünfte aus KapVerm, BB 2011, 932; Orth, Nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Rückzahlung von Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 415 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören Bezüge nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG als verwendet gelten. Der Begriff "Bezüge" umfasst als Oberbegriff die Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstigen Bezüge, also sowohl offene als auch vGA. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe

Rn. 1389 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG spricht nicht von Veräußerungen, sondern von Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften. Hiermit sind somit insbesondere ein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter dieser Körperschaften bzw eine Übertragung der Stellung als Mitglied od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / [Ohne Titel]

Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.02.2016, BStBl I 2016, 200 (Steuerbefreite Körperschaften, Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe – Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG); BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 (Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der KapErtr). Rn. 850 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.6 Einzug der Insolvenzgeldumlage

Tz. 83 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wurde diese Umlage letztmalig 2009 für 2008 durchgeführt. Der Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume 2009 wurde den Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übertragen. Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 36 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 EStG gilt zunächst unmittelbar für natürliche Personen, die unbeschränkt StPfl sind, soweit sich ihr KapVerm im PV befindet. Bei beschränkt StPfl reduziert sich der sachliche Anwendungsbereich auf die inländischen Einkünfte nach § 1 Abs 4 EStG iVm § 49 Abs 1 Nr 5 EStG. Da Körperschaften iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG nach § 8 Abs 2 KStG gewe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben (§ 1 GewStG, Anhang 7). Hierbei müssen si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr