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Forst- und Waldarbeit / 5 Wichtiges Instrument im forstlichen Arbeitsschutz: Zertifizierungen

Dr. Joerg Hensiek
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Auch im Wald greifen einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung sowie das Regelwerk der Unfallversicherungsträger zur sicheren Waldarbeit. Wer im Wald beschäftigt ist oder als Dienstleister Waldarbeiten ausführt, ist i. d. R. über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, oder die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) gesetzlich versichert. Dabei unterliegen diese Personen auch dem Regelwerk, welches Arbeitsschutz-Standards auf hohem Niveau setzt. Hierzu zählt die Qualifizierung genauso wie die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die durch die Arbeitgeber geschaffen werden müssen.

Darüber hinaus gibt es in der Forstwirtschaft, wie oben erwähnt, weitere (nicht-staatliche) Akteure, die sich um die Verbesserung des Arbeitsschutzes bemühen. Sowohl die Unfallversicherer als auch diese Akteure setzen bei der Verbesserung der Arbeitsschutzstandards vor allem auch auf das Instrument der Zertifizierung, wobei damit sowohl die Zertifizierung von Produkten für Arbeitsschutzmaßnahmen als auch die Zertifizierung von ganzen Waldflächen gemeint sein kann. In Bezug auf die Produktzertifizierung ist die Gesetzliche Unfallversicherung bereits seit 1965 aktiv. Bei den Waldzertifizierungen sind es neben den Unfallversicherern vor allem die einschlägigen internationalen Waldschutzorganisationen PEFC und FSC, die neben hohen ökologischen auch soziale Standards wie zur Arbeitssicherheit und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte fordern, damit Waldbesitzer das Zertifikat erhalten können.

Die Wald-Zertifizierungssysteme enthalten daher eindeutige Bes...

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