Mitgliedsbeiträge können als Spenden zum Abzug gebracht werden, wenn es sich um Beiträge an gemeinnützige Körperschaften handelt, deren Zweck als besonders förderungswürdig i. S. d. Spendenrechts gilt.[1]
Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften können Werbungskosten darstellen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen