Real Estate Investment Trusts (REITs) sind börsennotierte Immobiliengesellschaften. Sie müssen bis zu 90 % ihrer Erträge ausschütten und sind auf Ebene der Gesellschaft steuerbefreit. Mit dem REITG wurden REITs auch in Deutschland eingeführt.[1] Die Dividenden sind bei Kapitalanlegern in voller Höhe steuerpflichtig.

Die Veräußerung der REIT-Aktien führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen.[2] Für vor 2009 erworbene Anteile gilt der Bestandsschutz.[3]

REIT-Aktiengesellschaften nach § 1 Abs. 1 des REIT-Gesetzes und andere REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen nach § 19 Abs. 5 des REIT-Gesetzes fallen nicht in den Anwendungsbereich des InvStG[4], womit die Einkünfte hieraus auch nicht der Teilfreistellung[5] unterliegen.

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