Vermietung und Verpachtung






























Betrug
Betrug
BFH-Kommentierung – Vermietung

Betrugsschaden als Werbungskosten abziehbar

Der BFH hatte die Entscheidung darüber zu treffen, ob Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Vermietung und Verpachtung auch dann in Betracht kommen, wenn es nicht zur Durchführung des Anschaffungsgeschäfts kommt. Dies kann, so der BFH, in Ausnahmefällen durchaus der Fall sein, nämlich wenn er einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler würde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen.











Blume vor Strommast auf dem Land
Blume vor Strommast auf dem Land
FG Kommentierung

Entschädigung für die Überspannung mit einer Hochspannungsleitung

Besteht die Leistung des Steuerpflichtigen darin, einem Netzbetreiber einen Teil des Luftraums über seinem Grundstück für den Betrieb einer Hochspannungsleitung zur Nutzung zu überlassen und der Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zuzustimmen, liegt nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung eine Nutzungsüberlassung gegen Entgelt und damit eine Einnahme i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor.