Swapzinsen nach Ablösung von Immobiliendarlehen
Zinsswapgeschäfte im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen
Vor dem FG Münster klagte eine Immobilien-GbR. die zunächst unabhängig von einem konkreten Projekt ein Zinsswapgeschäft abgeschlossen hatte. Es handelte sich hierbei um eine Zinswette, bei der Geldbeträge in Abhängigkeit von einem Referenzzinssatz ausgetauscht werden. Zwei Jahre später finanzierte die GbR ein Bauprojekt mit Darlehen. Für dieses Projekt wurden Zinssätze in Anlehnung an die Zinsswapgeschäfte vereinbart. Nachdem das Bauprojekt fertig gestellt wurde, vermietete die GbR das Objekt zunächst und veräußerte es später. Das Darlehen tilgte sie aus dem Veräußerungserlös. Die Klägerin setzte die Swapzinsen, die in den beiden auf die Veräußerung folgenden Jahren anfielen, als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung an. Das Finanzamt lehnte jedoch den Werbungskostenabzug ab. Auch die Klage vor dem FG Münster blieb ohne Erfolg.
FG Münster: Kein Werbungskostenabzug
Das FG Münster hat entschieden, dass von Swapvereinbarungen geleistete Zinsausgleichszahlungen nicht als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anzuerkennen sind, wenn das Mietobjekt veräußert und das Immobiliendarlehen abgelöst wurde.
FG Rheinland-Pfalz: Werbungskostenabzug im Falle eines weiterhin vermieteten Objekts
Ein anderer Fall lag dem FG Rheinland-Pfalz vor. Hier entschied das Gericht (Urteil v. 9.4.2019, 4 K 1734/17), dass Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches) Darlehen abgeschlossen wurde und die Immobilie nach Beendigung des Vertrages weiterhin vermietet wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
FG Münster, Urteil v. 20.2.2019, 7 K 1746/16 F, veröffentlicht am 15.4.2019 und FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 9.4.2019, 4 K 1734/17, veröffentlicht am 24.4.2019
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
342
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
154
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
125
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
94
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG
78
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
72
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
70
-
Zuordnung von verpachteten Ackerflächen zum Verwaltungsvermögen
11.09.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
11.09.2026
-
Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände durch ein Krematorium
10.09.2026
-
Finanzbehörde muss nicht eidesstattlich versichern
10.09.2026
-
Alle am 10.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
10.09.2026
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
09.09.2026
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
09.09.2026
-
Doppelte Haushaltsführung mit einem Wohnmobil
08.09.2026
-
Niederländische Altersrente mit Besteuerungsanteil anzusetzen
08.09.2026
-
Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren
07.09.2026