Vermietung und Verpachtung















Tractor spreading fertilizer in field
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BFH Kommentierung

Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt.


















Strandkorb Rügen
Strandkorb Rügen
BFH Kommentierung

Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. Dabei kann das FG auf Vergleichsdaten eines Statistikamtes auch dann zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden. Die Bettenauslastung kann Rückschlüsse auf die ortsübliche Vermietungszeit zulassen.









Wohnungsbau Baustelle Kräne
Wohnungsbau Baustelle Kräne
BFH Kommentierung

Herstellung eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll

Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstellungskosten des künftig vermieteten Gebäudeteils liegt nur vor, wenn die Herstellungskosten des vermieteten und des veräußerten Gebäudeteils getrennt ermittelt und ausgewiesen werden und mit den Darlehen tatsächlich die Aufwendungen beglichen werden, die der Herstellung des zur Vermietung bestimmten Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind.


Baustelle von Mehrfamilienhaus mit Gerüst und 2 Kränen
Baustelle von Mehrfamilienhaus mit Gerüst und 2 Kränen
BFH Kommentierung

Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden, liegt eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen nicht bereits deshalb vor, weil die darauf entfallenden Aufwendungen nicht herausgerechnet werden, sondern in die Herstellungskosten des Gebäudes eingehen.


Tractor spreading fertilizer in field
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BFH Kommentierung

Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Ein vom Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (12 Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs einbezogen wird.