Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerbefreiung f... / a) Bestandsimmobilien und unbebaute Grundstücke

Steuerfreie Grundstückslieferung auch bei Mitübertragung von nicht der GrESt unterliegenden Gegenständen: Die Lieferung eines Grundstücks mit Bestandsimmobilie bzw. eines unbebauten Grundstücks, das kein Baugrundstück ist, ist insgesamt steuerfrei. Aufgrund der Definition des Grundstücksbegriffs nach der Mehrwertsteuerdurchführungsverordnung gehören auch Maschinen und Betrie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unterlassene Auswertung ein... / Hintergrund

Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und reichte 2015 ihre Feststellungserklärung ein. 2016 führte das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch und schloss sie Ende 2016 ab; der Betriebsprüfungsbericht lag vor. Dennoch erließ das Finanzamt im Juni 2017 den ersten Feststellungsbescheid, ohne die Ergebnisse der Betriebsprüfung zu...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtungen-ABC / Golfplätze

nicht unmittelbar als Schutzvorrichtung dienende Einfriedungen, allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Klub-, Aufenthalts-, Umkleide- und Wirtschaftsräume, Büros und Caddy-Räume, Bäder und Toilettenräume, Verkaufsräume, Lager- und Werkstatträume: nein; besonders hergerichtete Abschläge, Spielbahnen, Roughs und Greens, Spielbefest...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.3 Dauerschuldverhältnisse

Dauerschuldverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich fortlaufend in einem Zeitraum verwirklichen, wie Vermietung, Verpachtung, Lizenzvergabe u. Ä. Die Gewinne oder Verluste werden laufend zeitanteilig realisiert.[1] Hinsichtlich der Gewinnrealisierung ist danach zu unterscheiden, ob die Dauerhaftigkeit der Leistung selbst anhaftet oder nur den zeitlichen Rahmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.2 Zusammenrechnung mehrerer Einkommen (§ 850e Nr. 2 ZPO)

Rz. 33 § 850e Nr. 2 ZPO bestimmt, dass für die Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens mehrere Arbeitseinkommen, die aus einem oder mehreren Arbeits- oder Dienstverhältnissen bei einem oder mehreren Arbeitgebern stammen, zusammenzurechnen sind. Nicht berücksichtigt werden allerdings Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mietereinbauten / 2.1 Scheinbestandteile

Ein Scheinbestandteil entsteht, wenn durch die Baumaßnahmen des Mieters Sachen "zu einem vorübergehenden Zweck" in das Gebäude eingefügt werden.[1] Sie sind zwar körperlich Bestandteil des Grundstücks, bürgerlich-rechtlich behalten sie jedoch ihre rechtliche Selbständigkeit und stellen selbständige, bewegliche Vermögensgegenstände dar, wenn sie nicht selbst Gebäude sind. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.7 § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiungen)

• 2021 Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Grundstücksveräußerungen / Vorsorgliche Option bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen / Widerruf der Option / § 9 UStG Bei Grundstücksumsätzen i.S.d. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG nur im ursprünglichen notariellen Kaufvertrag erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn zivilrechtlich die fehl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.37 § 24 EStG (Entschädigungen)

• 2026 Entgeltlicher Verzicht auf einen Vorbehaltsnießbrauch bei einem vermieteten Grundstück / § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG i.V.m. § 21 Abs. 1 S.1 Nr. 1 EStG Der BFH hat mit Urteil v. 10.10.2025, IX R 4/24 entschieden, dass der entgeltliche Verzicht auf die Ausübung des Vorbehaltsnießbrauchs an einem sich im steuerlichen Privatvermögen befindlichen Grundstück zu einer steuerbar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuntes Gesetz zur Änderung... / 1 Neuregelung der Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen

Die Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt, um ein systematischeres Regelungsgefüge herzustellen. Das Steuerberatungsgesetz unterscheidet zwischen der unbeschränkten und der beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Während die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.1 § 2 GewStG (Steuergegenstand)

• 2022 Anpassung des Gewerbesteuerrechts an die europäischen Sekundärrechtsakte / § 2 GewStG Die Erhebung der GewSt ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Bei der Ausgestaltung der GewSt hat der Gesetzgeber die Grundverkehrsfreiheiten zu beachten. Fraglich ist, ob der Gesetzgeber das GewStG auch an die europäischen Sekundärrechtsakte anzupassen hat. Hierzu gehören die Mutter-Toch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.17 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.5 Gesellschafterdarlehen an rein vermögensverwaltende Personengesellschaft

Fraglich war, ob eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinsen für ein Darlehen, das ihr von ihrem Gesellschafter gewährt worden ist, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann. Praxis-Beispiel Darlehensgewährung an – vermögensverwaltend – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende GmbH & Co. KG Gesellschafter der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1 Entgeltliche Leistungen

Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere entgeltliche Rechtsgeschäfte (Dienst-/Werkleistungen, Vermietung, Darlehen). Es sind nach Auffassung des BFH keine zureichenden Gründe dafür erkennbar, entgeltliche Verträge zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und einem Gesellschafter, die Leistungen zum Gegenstand haben, grundsätzlich anders zu beurteilen als entgeltli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.1 Erfassung als Sondervergütungen

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt voraus, dass der Gesellschafter der Gesellschaft ein Wirtschaftsgut überlässt. Unter den Begriff "Überlassung von Wirtschaftsgütern" ist die Überlassung zur Nutzung auf Zeit zu verstehen (also Miete oder Pacht) oder die Überlassung aufgrund eines dinglichen Rechts (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch). Die Nutzungsüberlassung k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.1 Grundlagen

Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.1 Gesetzliche Regelung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die "Gewinnanteile" des Gesellschafters[1] und die "Vergütungen", die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Gewinnanteil ist der Anteil des Gesellschafters am S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.2 Umsatzabhängige Tantiemen

Wenn eine Umsatztantieme gewählt wird, empfiehlt es sich ebenfalls, die Bemessungsgrundlage eindeutig zu definieren. Dabei kann von der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ausgegangen werden. Ausgangspunkt sind dann die Umsatzerlöse nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren, wobei klargestellt werden muss, ob gegebenenfalls auch sonstige betriebliche Erträge und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.1 Entgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 69 Durch die Rechtsprechung des BFH ist die steuerliche Behandlung des entgeltlichen Nutzungsrechts sowohl bei dinglicher Bestellung wie bei lediglich schuldrechtlicher Einräumung identisch. Der Nutzungsberechtigte wird quasi wie ein Mieter behandelt, während der Eigentümer als Quasi-Vermieter den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllt.[1] Wenn der Nutzungsberech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.3.1 Zugewendete obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 96 Für die Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung spielt es keine Rolle, ob das Nutzungsrecht dinglich oder obligatorisch bestellt ist. Auch bei schuldrechtlichen Nutzungsrechten richtet sich die Einkünftezurechnung zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigtem allein nach der Tatbestandsverwirklichung, d. h. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.2 Dinglicher Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 81 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Diesem steht der Vorbehaltsnießbrauch als ein sich aus dem bisherigen Eigentum ergebendes und damit nicht von Rechtspositionen Dritter abgeleitetes Nutzungsrecht gegenüber. Rz. 82 Na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.4 Ablösung von entgeltlichen Zuwendungsnutzungsrechten

Rz. 180 Zahlungen zur Ablösung eines entgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauchs sind beim Eigentümer im Jahre der Zahlung als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Ist das für die Bestellung des Nießbrauchs gezahlte Entgelt nach § 11 Abs. 1 S. 3 EStG auf mehrere Jahre verteilt worden, ist der noch nicht versteuerte Restbetrag ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.2 Unentgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 73 Behandlung beim Nutzungsberechtigten Auch für den unentgeltlich bestellten Nießbrauch ist die Tatbestandsverwirklichung für die Einkünftezurechnung das entscheidende Kriterium. Im Falle der Tatbestandsverwirklichung erzielt der Nießbraucher im Falle der Vermietung also Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dass der Nießbraucher an einem vermieteten Grundstück grundsät...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.1 Grundlagen

Rz. 65a Die Rechtsauffassung und Auslegung von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Entgelt für die Bestellung eines zeitlich begrenzten Nießbrauchs an einer Eigentumswohnung sei als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern[1], begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Auch wenn der Steuerta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.4.1 Rechte und Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 9 Der Nießbrauch umfasst eine Reihe von Befugnissen. So ist der Nießbraucher zum Besitz berechtigt.[1] Dieses Besitzrecht gewährleistet dem Nießbraucher, die Nutzungen in ihrer Gesamtheit ziehen zu können. Das Nutzungsrecht ist als absolutes Recht umfassend. Es ergreift die natürlichen Früchte, insbesondere die Erzeugnisse eines landwirtschaftlichen Grundstücks, wie auc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.1.1 Entgeltliche Bestellung

Rz. 128 Die entgeltliche Nießbrauchsbestellung an einem Betriebsgrundstück führt in der Regel nicht zu einer Entnahme des Grundstücks, da es an der Übertragung zivil- und wirtschaftlichen Eigentums zugunsten des Nießbrauchsberechtigten mangelt (s. dazu im Allgemeinen. Tz. 2.5). Ebenso geht der betriebliche Veranlassungszusammenhang nicht verloren, sodass das Betriebsgrundstü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.1 Allgemeines

Rz. 173 Der Erlass der Finanzverwaltung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterscheidet zwischen der Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs, Zuwendungsnießbrauchs, Vermächtnisnießbrauchs, des dinglichen Wohnrechts und des obligatorischen Nutzungsrechts. Für die Behandlung von Ablösun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.3 Erwerb eines mit Nießbrauch belasteten Grundstücks

Rz. 149 Wird ein bereits mit einem Nießbrauch zugunsten eines Dritten belastetes Grundstück erworben, sind die Erträge aus dem Nießbrauch beim Berechtigten und nicht beim Eigentümer zu versteuern. Der Nießbraucher verwirklicht hier den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung.[1] Erwirbt ein freiberuflicher oder gewerblicher Unternehmer das Grundstück, ist es handels- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Investor aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.6.1 § 42 AO

Rz. 31g Die Bestellung eines Nießbrauchs kann zu einer Einkünfteverlagerung zwischen Eigentümer und Nießbraucher führen. Infolgedessen kann unter Berücksichtigung beider Parteien eine Minderung der steuerlichen Belastung erreicht werden. Hierin ist jedoch dem Grunde nach kein Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO anzunehmen, insbesondere das Motiv zur Steuerersparnis ist ni...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3 Anerkennung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung

Rz. 28 Nießbrauchsgestaltungen sind vom BFH in ständiger Rechtsprechung anerkannt worden. Bahnbrechend und bis heute maßgebend sind die Urteile des BFH vom 29.11.1983 (VIII R 215/79, BStBl II 1984, 366; VIII R 184/83, BStBl II 1984, 371 sowie vom 23.10.1984, IX R 48/80, BStBl II 1985, 453). In dieser Urteilskette hat der BFH — abweichend von seiner früheren Rechtsprechung un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.4 Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 29 Die Finanzverwaltung äußerte sich zum Bearbeitungsstand zuletzt mit BMF-Schreiben v. 28.10.2025 [1] zur unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch. Mit BMF-Schreiben v. 14.5.2025 [2] wurden insbesondere Aussagen zur Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 5 EStG getroffen. Bis zur Neuveröffentl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.2 Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 174 Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Ablösungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge (Vermögensübergabe) und Ablösungen im Zusammenhang mit sonstigen Vermögensübertragungen. Zur Abgrenzung der Vermögensübergabe von sonstigen Vermögensübertragungen verweist das BMF-Schreiben v. 30.9.2013 auf die Rz. 2, 3, 5 und 57 des BMF-Schreibens v. 11.3.2010[...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.3 Ablösung von unentgeltlichen Zuwendungsnutzungsrechten

Rz. 179 Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich als Zuwendungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG zu beurteilen sein. Sie sollen daher beim Nießbraucher nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören. Der Eigentümer soll sie weder als Werbungskosten abziehen können noch sol...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Vermietung und Verpachtung

2.1.4.1 Begriff, Wesen und Gegenstand Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Begriffe Vermietung und Verpachtung sind als eigenständige unionsrechtliche Begriffe unter Berücksichtigung der EUGH-Rechtsprechung unionsrechtskonform auszulegen (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Entscheidend für eine Vermietung ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks. Der ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 6 Abs. 1 Z 16 öUStG; § 4 Z 12 dUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (i. S. v. Art 13b der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 i. d. F. der VO (EU) Nr. 1042/2013) zu Geschäftszwecken (z. B. Geschäftsräume) unterliegt grundsätzlich einer unechten Steuerbefreiung. Allerdings steht auch bei dieser Befreiung dem vermietenden Unternehmer eine Option zur Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Von der Steuerfreiheit ausgenommen ist schließlich auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen). Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtung wesentlicher Bestandteil des Gebäudes bzw. Grundstücks (vgl. Rz. 10) ist. Wird ein Gebäude ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.3 Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Frage, ob die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen eine selbstständige Leistung oder eine unselbstständige Nebenleistung zur Grundstücksvermietung ist. Ist die Vermietung eines Stellplatzes eine selbstständige Leistung, so ist sie nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG unabhängig von der Dauer der Nutzungsüberlas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr