Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 13 S 3 AO ist Vermögensverwaltung idR gegeben, wenn Vermögen genutzt, zB KapV verzinslich angelegt wird. Anders als zB § 14 AO, der bei der Definition eines stpfl wG die Vermögensverwaltung ausdrücklich ausklammert, enthält § 4 KStG keine entspr Regelung. Das Absehen von der Besteuerung der Vermögensverwaltung der jur Pers d öff Recht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Betriebsverpachtung im Ganzen durch Personen- bzw Erbengemeinschaft, DStR 1975, 604; Wendt, Veräußerung, Verpachtung und Aufgabe des Betriebs im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht, StKongRep 1976, 173; Gamm, Betriebsaufgabe bei Verpachtung – Besteuerung des Geschäftswerts?, DStR 1982, 623; Anzler, Einkommensteuerliche Folgen der Übertragung eines verpachteten Betriebs, FR ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 179 [Autor/Stand] Funktionale Betrachtungsweise und Nr. 2. Aus Gründen der funktionalen Betrachtungsweise (vgl. Rz. 121 ff.) umfasst die produzierende Tätigkeit im Rahmen von § 8 Abs. 1 Nr. 2 vor allem die sich anschließende Veräußerung der hergestellten Produkte.[2] Der Vertriebsgewinn wird also nicht gesondert dem § 8 Abs. 1 Nr. 4 zugeordnet (s.a. Rz. 176). Werden die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den für die Annahme ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beginn des Versuchs mit Abgabe unrichtiger Erklärungen?

Rz. 705 [Autor/Stand] Dafür, dass der Versuch der Steuerhinterziehung durch aktives Tun mit Einreichung der Steuererklärung oder sonstigen Angaben beginnt, spricht, dass der Täter dann seinerseits i.d.R. alles getan hat, was aus seiner Sicht zur Tatbestandserfüllung notwendig ist, und das Geschehen aus der Hand gegeben hat.[2] Das ist nur dann anders, wenn er davon ausgeht, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4 Zuordnung des Besteuerungsrechts

Das DBA ordnet das Besteuerungsrecht für eine bestimmte Einkunftsart einem bestimmten Vertragsstaat zu, z. B. dem Ansässigkeitsstaat, dem Tätigkeitsstaat oder dem Quellen- bzw. Kassenstaat.[1] Hinweis Begriffe zur Zuordnung des Besteuerungsrechts Der Tätigkeitsstaat ist der Staat, in dem die jeweilige Tätigkeit ausgeübt wird. Der Quellen- bzw. Kassenstaat, ist der Staat, aus de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Energieerzeugung

Rz. 176.2 [Autor/Stand] Erzeugung von Energie. Energie stellt zivilrechtlich keine Sache dar, weshalb der Begriff in § 8 Abs. 1 Nr. 2 gesondert aufgezählt wird.[2] Unter Erzeugung von Energie ist die Produktion von Energie durch die herkömmlichen Energieträger zu verstehen. Aktiv ist deshalb die Tätigkeit der Kernkraft-, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke oder im Bereich d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Tz. 27 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG unterwirft die Vermietung der in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz, nachdem § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG deren Lieferung bereits dem ermäßigten Steuersatz unterwirft. Der maßgebliche Begriff in Nr. 2 ist derjenige der "Vermietung", der sich nach dem zivilrechtlichen Vermietungsbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 1235 [Autor/Stand] Der Verdacht eines nur zum Schein, aber nicht tatsächlich durchgeführten Rechtsverhältnisses kann insbesondere bei Rechtsverhältnissen zwischen Angehörigen entstehen, da im Familienverbund ein "natürlicher" Interessengegensatz der Vertragsparteien fehlt und somit zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu steuerlichen Zwecken missbraucht werden können...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Tetzlaff, Aktuelle Entwicklungen in der BFH-Rspr zur Betriebsunterbrechung – Zugleich Besprechung des BFH-Urteils vom 21.12.2021, IV R 13/19, NWB 2022, 2026. Rn. 143 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 S H 16 Abs 2 EStH 2022 "Betriebsunterbrechung" und H 16 Abs 5 EStH 2022. Schon Geschwendter, DStR 1999, 1168 zu BFH vom 11.05.1999, BStBl II 2002, 722 hat auf die steuerlichen Vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 6 Nachträgliche Minderung der Bemessungsgrundlage

Mindert sich die Bemessungsgrundlage in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Jahr aufgrund der Bewilligung eines Zuschusses, bleiben die AfA-Sätze nach § 7 Abs. 5 EStG weiterhin maßgebend. Infolge der "zu hohen" AfA in den Jahren vor der Bewilligung des Zuschusses kann sich der Abschreibungszeitraum auf weniger als 25 bzw. 40 Jahre verkürzen. Hinweis...mehr

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Degressive Gebäudeabschreibung / 1 Befristete Wiedereinführung einer degressiven Afa für Wohngebäude nach § 7 Abs. 5a EStG n. F.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG wurde für Wohngebäude, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, zwischenzeitlich abgeschafft. Die Regelung zur degressiven Abschreibung bei Mietwohngebäuden konnte allerdings im bisherigen Umfang noch in Anspruch genommen werden, wenn in Herstellungsfällen der Bauantra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Konstitutives Wahlrecht zur Betriebsaufgabe durch Aufgabeerklärung bei Betriebsunterbrechung iwS oder ieS

Rn. 144 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der StPfl hat, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsunterbrechung iwS oder ieS vorliegen (s Rn 141–143 sowie R 16 Abs 5 EStR 2012 und H 16 Abs 2 EStH 2022), sein konstitutives Wahlrecht zur Betriebsaufgabe (s Rn 142) durch ausdrückliche, dh eindeutige und unmissverständliche, Erklärung gegenüber dem FA auszuüben (§ 16 Abs 3b EStG lt StVer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt v 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 288...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] § 8 Einkünfte als Zwischengesellschaft Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die sie nicht aus werbender Tätigkeit bezieht, wenn diese Einkünftemehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mehrere Falschangaben im zeitlich gestreckten Verfahren

Rz. 873 [Autor/Stand] Eine Tat (eine Gesetzesverletzung) liegt auch dann vor, wenn der Täter einen noch nicht fehlgeschlagenen Versuch der Steuerhinterziehung vom Festsetzungs- über das Einspruchs- ggf. bis zum finanzgerichtlichen Verfahren mit dem Ziel fortsetzt, dieselbe Steuer zu verkürzen, und zwar auch dann, wenn die späteren Täuschungshandlungen auf einem neuen Entschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 623 [Autor/Stand] Bei der Begehungsform des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 211 ff.) muss der Täter wissen und wollen (zur Abgrenzung zur Fahrlässigkeit s. Rz. 610 ff.), dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, diese Angaben steuerlich erhebliche Tatsachen betreffen, er diese Angaben den FinB oder anderen Behörden gegenüber macht, durch seine Handlung Steuern verk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Herstellung

Rz. 167 [Autor/Stand] Herstellungsbegriff. Unter dem Begriff "Herstellung von Sachen" ist der Vorgang zu verstehen, durch den eine vorher nicht vorhandene Sache entsteht.[2] Auf die Art und Weise, wie die Sache hergestellt wird, kommt es nicht an. Damit fällt unter den Begriff der gesamte Bereich der Urproduktion (Selbsterzeugung) sowohl im industriellen als auch im handwerk...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragsteuerrecht, D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Zivilrecht

Rn. 141a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Betriebsverpachtung im Ganzen ist handelsrechtlich in § 22 Abs 2 HGB angesprochen, aber nicht umfassend geregelt (wegen der str Eintragungspflicht in das HR s Nelissen, DB 2007, 786). Die Verpachtung eines zuvor in Eigenregie geführten oder unentgeltlich erworbenen (s Rn 146) Gewerbebetriebs ist an sich keine gewerbliche Betätigung (st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Betriebsverpachtung im Ganzen: Betriebsunterbrechung iwS

Rn. 141 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hierzu auch s Rn 144 ff. Ferner s Rn 381 wegen Bilanzierung bei Verpachtung mit Substanzerhaltungsverpflichtung. caa) Zivilrecht Rn. 141a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Betriebsverpachtung im Ganzen ist handelsrechtlich in § 22 Abs 2 HGB angesprochen, aber nicht umfassend geregelt (wegen der str Eintragungspflicht in das HR s Nelissen, DB 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerliche Rechtsgrundlage

Rn. 303 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die "Betriebsaufspaltung" ist ein auf Richterrecht (s zB RFH RStBl 1945, 34; zur historischen Entwicklung der Rspr und deren Begründung ausführlich s Wacker, FR 2021, 544 zu III.) beruhendes "Rechtsinstitut" des Ertragsteuerrechts zur Abwehr einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens durch ESt- und GewSt-Vermeidung (so zB BFH v 29....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.3 Fälle einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung:

Tz. 122 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine enge wechselseitige technisch-wirtsch Verflechtung hat der BFH zB in folgenden Fällen angenommen: Der Überdruck in einem Heizkraftwerk wird durch Erwärmung des Wassers in einem Badebetrieb ausgeglichen (s Beschl des BFH v 16.01.1967, BStBl III 1967, 240). Ein Wasserturm dient dem doppelten Zweck, das aus der Quellfassung kommende Wasser ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.5 Fälle, in denen nach der Rechtsprechung eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung nicht vorliegt

Tz. 129 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH hat das Vorliegen einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung zwischen dem BgA "Kur- und Verkehrsverwaltung" und dem BgA "Ratskellerverpachtung" abgelehnt (s Urt des BFH v 12.07.1967, BStBl III 1967, 679). Nach einem weiteren Urt (s Urt des BFH v 24.10.1961, BStBl III 1961, 552) können – mangels des erforderlichen Zus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Versteuerung der stillen Reserven bei Betriebsaufgabe bzw Veräußerung des Betriebs

Rn. 149 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wählt der StPfl die Betriebsaufgabe durch Erklärung gegenüber dem FA oder wird dem FA erstmals die Tatsache erkennbar, dass die Voraussetzungen für die Annahme von fortgeführtem BV fehlen (s § 16 Abs 3b EStG idF StVereinfG 2011; s Rn 142 und BFH BStBl II 1987, 113), so entsteht ein Aufgabegewinn. Bei der Überlegung, ob bei Verpachtung eine B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Rechtswirkungen der Annahme einer Betriebsfortführung

Rn. 148 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wählt der Verpächter bei Betriebsverpachtung im Ganzen das Fortbestehen des Betriebs, so gelten für ihn weiterhin alle Vorschriften und Grundsätze so, als sei die Verpachtung nicht eingetreten, mit Ausnahme der ab Verpachtungsbeginn entfallenden GewSt auf die Pachteinnahmen (R 2.2 GewStR 2009; wegen § 35 EStG – GewSt-Anrechnung – idR von ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Wahlrechtsübergang bei Erwerb eines verpachteten Betriebs

Rn. 146 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Rein begrifflich folgt aus der These der Betriebsfortführung bei Betriebsverpachtung, dass der Verpächter zur Wahlrechtsausübung auf Fortführung des BV zuvor den Betrieb selbst geführt haben muss. Diese Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn nach Liquidation einer PersGes ein Gesellschafter sein die einzige wesentliche Betriebsgrundlage ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Bewachungskosten

Werbungskosten bilden Aufwendungen für einen Wach- und Schließdienst bei einer zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilie sind als Werbungskosten abzugsfähig.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Arbeitszimmer

Bei einem Raum, von dem aus ausschließlich die Verwaltung eines oder mehrerer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Gebäudes/Gebäuden betrieben wird, ist wie folgt zu differenzieren. Handelt es sich bei diesem Raum um ein häusliches Arbeitszimmer und erzielt der Steuerpflichtige nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, d. h. das Arbeitszim...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Vorab entstandene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten[1] abgezogen werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände fes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Zweitwohnungsteuer

Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungsteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung und Verpachtung – ABC

Zusammenfassung Überblick Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch diese veranlasst sind. Sie müssen (objektiv) mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und (subjektiv) zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Schadensgutachten

Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter verursachten Untergrund- und Boden-Verunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, soweit sie mit dieser Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen; dies setzt voraus, dass das Darlehen zur Erzielung von Vermietungseinkünften aufgenommen und auch tatsächlich hierfür verwendet worden ist. Das ist der Fall, wenn mit dem Darlehen, für das die Schuldzins...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Kursverluste

Nach der Rechtsprechung sind Mehraufwendungen infolge von Kursverlusten bei Fremdwährungsdarlehen (Sondertilgungen) keine Schuldzinsen und führen deshalb nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch diese veranlasst sind. Sie müssen (objektiv) mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und (subjektiv) zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Swapzinsen

Laufende Zahlungen im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps sind als Werbungskosten (Schuldzinsen) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, soweit sie auf den Unterschiedsbetrag zwischen den getauschten Zinssätzen entfallen und damit das Zinsänderungsrisiko absichern. Zahlungen, mit denen in der Folge eines Zins-Währungs-Swaps eingetretene Kursverlust...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Kanalisation

Sog. Ergänzungsbeiträge, die Eigentümer von bereits an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücken für den Bau einer neuen biologischen Kläranlage aufgrund einer Ortssatzung an die Gemeinde entrichten müssen, sind wie Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Bauherrenhaftpflicht

Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gehören im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu den sofort abziehbaren Werbungskosten.[1]mehr