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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ferienhaus

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Rz. 1

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Überlässt der > Arbeitgeber seinem > Arbeitnehmer ein Haus oder eine Wohnung unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung während der Ferien, führt dies zu stpfl > Arbeitslohn (BFH 183, 124 = BStBl 1997 II, 539; > Sachbezüge Rz 70 Ferienwohnung ). Ergänzend > Arbeitslohn Rz 94. Zur Bewertung des geldwerten Vorteils > Erholung Rz 5. Wird ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung einem ArbN zur ständigen Nutzung überlassen, ist ein geldwerter Vorteil iHd ortsüblichen Miete anzusetzen (> R 8.1 Abs 6 LStR). Kürzungen, weil die Wohnung selten genutzt wird, sind nicht zulässig; maßgebend für den Ansatz der vollen Miete ist die ständige Verfügbarkeit (> Dienstwohnung Rz 10). Die Anwendung des Bewertungsabschlags nach § 8 Abs 2 Satz 12 EStG (> Dienstwohnung Rz 54 ff) kommt uE nicht in Betracht, da es sich bei einer Nutzung als Ferienwohnung nicht um eine Überlassung "zu eigenen Wohnzwecken" iSd der Regelung handeln dürfte (siehe auch BR-Drs 356/19 S 118).

 

Rz. 2

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Dient der Aufenthalt der Ausheilung einer Krankheit, kann der Vorteil nach Maßgabe des > R 3.11 Abs 2 LStR steuerfrei bleiben (> Erholung Rz 3). Vorteile, die wie die Nutzung eines Ferienhauses unmittelbar der Erholung des ArbN dienen, sind uE Erholungsbeihilfen iSv § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 3 EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 146 ff).

 

Rz. 3

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Zu einem eigenen Ferienhaus des ArbN > Lebensführung, > Liebhaberei, > Vermietung und Verpachtung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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