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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lebensführung

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1

 

Auf einen Blick:

Das persönliche > Existenzminimum wird mit dem > Grundfreibetrag und durch den Familienleistungsausgleich steuerfrei gestellt. Alle Aufwendungen für die private Lebensführung sind damit abgegolten, soweit sie keine SA oder AgB sind (§ 12 EStG). Privat und beruflich veranlasste ("gemischte") Aufwendungen werden grundsätzlich in nicht abziehbar und abziehbar aufgeteilt. Ist keine Aufteilung möglich, bleibt weiterhin auch der WK-Anteil nicht abziehbar.

A. Grundsätzliches

I. Abgeltung des Existenzminimums durch Grundfreibetrag und Familienleistungsausgleich

 

Rz. 1

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Der lebensnotwendige Aufwand eines Stpfl für die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung wird typisierend durch den > Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG abgegolten (vgl BFH 161, 109 = BStBl 1990 II, 969 mwN; ergänzend > Existenzminimum Rz 3). Zu den mit dem Grundfreibetrag abgegoltenen Aufwendungen zählen vor allem die Kosten für Wohnung, Ernährung, Kleidung, Allgemeinbildung und Freizeitgestaltung sowie idR auch für Pflege und Gesundheit (Tipke, StuW 1979, 193; vgl BMF vom 06.07.2010, Rz 4, BStBl 2010 I, 614 zu weiterem Bedarf); die zusätzliche Belastung der Eltern durch ihre Kinder wird durch den > Familienleistungsausgleich (vgl § 31 EStG), also durch das > Kindergeld oder die Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG (> Kinderfreibeträge) abgegolten; uE gehört auch der > Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG systematisch hierher. Die Abgeltung ist unabhängig vom individuellen Lebensstandard des Stpfl und gilt ebenso für bescheidene wie für luxuriöse Lebensverhältnisse. Deshalb darf der Stpfl grundsätzlich weder bei den einzelnen Einkunftsarten (> Einkünfte Rz 1) noch vom GdE (> Einkünfte Rz 2) abziehen, was er für seinen Haushalt und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufwendet (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung, ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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