Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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Mieteinnahmen-ABC / Baukostenzuschuss durch Mieter

Vereinbaren die Parteien eines Mietverhältnisses eine Beteiligung des Mieters an den Kosten der Herstellung des Gebäudes oder der Mieträume oder lässt der Mieter die Mieträume auf seine Kosten wieder herrichten und einigt er sich mit dem Vermieter, dass die Kosten ganz oder teilweise verrechnet werden, entsteht dem Mieter ein Rückzahlungsanspruch, der i. d. R. durch Anrechnu...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Darlehen

Bildet die Zinslosigkeit eines Darlehens das Entgelt für die Nutzung einer Wohnung, ist der Zinsvorteil im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang als Einnahme anzusetzen, in dem der Darlehensnehmer üblicherweise hätte Zinsen zahlen müssen; wird dieses Darlehen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingeset...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Kiosk

Einnahmen aus der Vermietung von Grund und Boden und/oder Gebäudeflächen für die Aufstellung von Kiosken oder Verkaufsständen gehören zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Automaten

Einnahmen aus der Vermietung von Grund und Boden und/oder Gebäudeflächen für die Anbringung von Automaten gehören zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Fördermittel

Öffentliche Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die ein Bauherr im Rahmen des sog. Dritten Förderungsweges für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, führen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Werden Vorauszahlungsmittel i. S. d. § 43 Abs. 3 StBauFG, die nach den öffentlich-rechtlichen Subventionsvorgaben zunächst ausdrücklich als Darlehe...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Kautionen

Mieterkautionen sind steuerrechtlich dem Mieter zuzurechnen und führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beim Vermieter. Die Einbehaltung einer Mieterkaution zur Beseitigung von Mieterschäden führt allerdings zu Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, denen dann aber Werbungskosten in Form von Reparaturaufwendungen zur Behebung der S...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Abstandszahlung

Die Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags ist als Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu beurteilen und gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.[1] Dies gilt auch bei Entlassung aus einem Vormietvertrag.[2] Der entgeltliche Verzicht auf ein ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietzinsen

Alle Zahlungen, die ein Mieter an den Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis leistet, sind bei dem Vermieter grundsätzlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen. Zu den zu erfassenden Einnahmen gehören die im Veranlagungszeitraum vereinnahmten laufenden Mieten, vorausgezahlten Mieten (s. aber "Zuschüsse") sowie die im Veranlagungszeitraum vereinna...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Restitution nach § 7 Abs. 7 Vermögensgesetz (VermG)

Im Rahmen von Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz hat der Restitutionsberechtigte einen Anspruch auf Herausgabe der bis zur Rückübertragung des Eigentums vom Verfügungsberechtigten erwirtschafteten Entgelte aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis. Der Verfügungsberechtigte kann mit bestimmten, ihm im gleichen Zeitraum entstandenen Kosten aufrechn...mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.2 Aufteilung der Aufwendungen

Um eine korrekte Zuordnung der Aufwendungen zu erreichen, sind zunächst jene Aufwendungen auszuscheiden, die ausschließlich durch die Fremdvermietung veranlasst sind. Diese Kosten sind in voller Höhe Werbungskosten. Hierzu zählen insbesondere Reinigungskosten, Entgelte für die Aufnahme in ein Gastgeberverzeichnis, Prospektkosten oder sonstige Kosten der Werbung und Akquirier...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Schadensersatzleistungen

Leistet ein Mieter oder Pächter dafür, dass er seine Vertragspflicht zum sachgemäßen Unterhalt des Miet- oder Pachtgegenstands nicht erfüllt hat, an den Vermieter oder Verpächter eine Entschädigung, gehört diese beim Vermieter/Verpächter zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hat der Mieter die Mietsache schuldhaft beschädigt oder zerstört und muss er dem Vermiete...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Reklameflächen

Einnahmen aus der Vermietung von Reklameflächen, z. B. an einer Hauswand, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.1 Überschusserzielungsabsicht

Wird eine Ferienwohnung zeitweise vermietet und zeitweise auch selbst genutzt (unter die Selbstnutzung fällt auch die unentgeltliche Überlassung an Dritte), ist diese Art der Nutzung ein Beweisanzeichen für eine auch private, nicht mit der Einkunftserzielung zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen. In diesen Fällen ist die Einkunftserzielungsabsicht stets zu prüfen.[1...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Dauervermietung von Flächen

Die Dauervermietung von Flächen, z. B. für Verkaufsstände oder zum Abstellen von Kraftfahrzeugen von Berufspendlern, stellt eine Vermögensverwaltung dar; die Miete führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Werden neben der Überlassung von Flächen auch erhebliche Sonderleistungen erbracht, wie z. B. bei einem Betrieb eines Parkplatzes mit unternehmerischer Organisati...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Parkplatz (für Kurzparker)

Der Betrieb eines entgeltpflichtigen Parkplatzes für Kurzparker entspricht dem Bild eines Gewerbebetriebs und führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu gewerblichen Einkünften.[1]mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich und ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nutzung als Antennenstandort

Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort stellen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Beschlagnahme

Nutzungsentschädigungen für die Inanspruchnahme eines Grundstücks, z. B. für die Wohnungseinweisung von Obdachlosen, sind Einnahmen aus Vermietung und ­Verpachtung.[1] Das Gleiche gilt für Nutzungsentschädigungen für die Überspannung eines Grundstücks mit Hochspannungsleitungen aufgrund eines behördlichen Besitzeinweisungsbeschlusses.[2]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Rückabwicklung eines Erwerbsvorgangs

Nach der Rückabwicklung eines Erwerbsvorgangs ist die in den Vorjahren gewährte lineare AfA bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wieder hinzuzurechnen.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe, die ein Architekt oder Bauunternehmer wegen verspäteter Fertigstellung des Gebäudes zahlt, ist Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie den eintretenden Mietausfall ausgleichen soll. Eine Vertragsstrafe, die sich nach dem Minderwert eines nicht vertragsmäßig gelieferten Wirtschaftsguts bemisst, kann zur Minderung der Anschaffungskosten führen.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Instandhaltungsrücklage

Beim vermieteten Wohneigentum gehören die Zinsen, die aus der verzinslichen Anlage der Instandhaltungsrücklage erzielt werden, nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Kaufpreisminderungen

Kaufpreisminderungen wegen bestehender Nutzungsrechte von Dritten, die auch nach Übertragung des Objekts noch laufen[1], führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mieterkaution

Die Überweisung der Mietkautionszahlung an den Vermieter führt noch nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Erst soweit der Vermieter die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehält, ist sie bei diesem als Einnahme zu erfassen. Reparaturen, die mit Mitteln der einbehaltenen Kaution durchgeführt werden, führen grundsätzlich zu Werbungskosten.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietzuschüsse

Mietzuschüsse, die keine Mieterzuschüsse sind, führen im Kalenderjahr des Zuflusses zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie eine Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks darstellen, z. B. ein Zuschuss als Gegenleistung für eine Mietpreisbindung oder Nutzung durch einen bestimmten Personenkreis; § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ist zu beachten.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Naturalunterhalt

Eine Wohnungsüberlassung unter gleichzeitiger Verminderung des Barunterhalts an den Unterhaltsberechtigten führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nutzungsüberlassung an unterhaltsberechtigtes Kind des Ehegatten

Wer dem unterhaltsberechtigten Kind seines Ehegatten eine Wohnung unentgeltlich überlässt, erzielt auch dann keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er damit zugleich die Unterhaltspflicht seines Ehegatten dem Kind gegenüber erfüllt.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Prozesszinsen

Prozesszinsen, die für Steuern gezahlt werden, welche in Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften stehen, z. B. die Grunderwerbsteuer, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, nicht aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Enteignung

Das Entgelt für den Ausgleich des Vermögensverlusts ist keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.[1] Zinsen für eine Enteignungsentschädigung sind Einnahmen aus Kapitalvermögen.[2]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Umsatzsteuer

Bei Option für die Umsatzsteuer[1] gehören die den Mietern in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2] Entsprechendes gilt für einen Überschuss der Vorsteuern über die Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen.mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Giebelmauer

Errichtet der Steuerpflichtige eine Giebelmauer auf der Grenze, ist die Entschädigung, die er dafür vom Nachbarn erhält, keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, sondern Entgelt für einen Vorgang auf der privaten Vermögensebene. Die Entschädigungsleistung mindert jedoch die Herstellungskosten. Das Gleiche gilt, wenn die Giebelmauer nicht auf der Grenze, sondern ganz au...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Instandhaltungszuschüsse durch Mieter

Ersetzt oder bezuschusst der Mieter Instandhaltungsaufwendungen des Vermieters an der Mietsache, führt dies zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung des Vermieters. Hat ein Mieter Kosten getragen, die als Erhaltungsaufwand zu behandeln sind, sind aus Vereinfachungsgründen nur die eigenen Kosten des Vermieters als Werbungskosten zu berücksichtigen.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vorkaufsrecht

Die Gegenleistung für die Einräumung eines Vorkaufsrechts gehört ebenso wie das Veräußerungsentgelt nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Objektmittel

Zuwendungen für eine Objektförderung aus städtebaulichen Gründen führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn diese nicht als Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks erteilt werden.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietausfallversicherung

Einnahmen aus einer Mietausfallversicherung führen als Ersatz für entgangene oder entgehende Mieteinnahmen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Denn auch dieser Vorteil ist durch die Vermietungstätigkeit veranlasst. Ohne Bedeutung ist insoweit, dass die Leistung des Dritten aufgrund eines selbstständigen Rechtsverhältnisses erbracht wird.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt

Die Wohnungsüberlassung unter gleichzeitiger Verminderung des Barunterhaltes führt nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, denn es fehlt an einem entgeltlichen, auf die Nutzung der Wohnung gerichteten Rechtsverhältnis, wenn die Nutzungsüberlassung in die Berechnung von Unterhalt einbezogen wurde.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Aufhebung eines Kaufvertrags

Bei Rückabwicklung kann ein nicht zurückgezahlter Kaufpreisanteil Einnahme aus Vermietung und Verpachtung sein.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietzuschussdarlehen

Ein von einem privaten Dritten gewährtes Mietzuschussdarlehen kann zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen. Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen es an den typischen Merkmalen eines Darlehens fehlt.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen wegen Deichbaues

Eine Entschädigung, die ein Grundstückseigentümer für die Duldung einer Deichanlage von der Hochwasserschutzbehörde erhält, führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Entschädigungen

Entschädigungen sind nicht steuerbare Vermögenszuflüsse, wenn sie als Vermögensentschädigung gezahlt werden. So stellt z. B. eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z. B. Loggia, Balk...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Erbbaurecht

Der vom Erbbauberechtigten gezahlte Erbbauzins führt beim Grundstückseigentümer zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Wird bei einer Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren statt laufender Erbbauzinsen im Voraus ein kapitalisierter Einmalbetrag gezahlt, ist dieser auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen.[2] Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Er...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Substanzausbeuteverträge

Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) grundsätzlich als Pachtverträge beurteilt und Einnahmen daraus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt. Nur in besonderen Ausnahmefällen können danach Ausbeuteverträge als Veräußerungsvorgänge angesehe...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Zuschüsse

Die Zuschüsse sind nur dann als Einnahme i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn sie als Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks zu beurteilen sind, wobei grundsätzlich unerheblich ist, ob der Mieter oder ein Dritter die Gegenleistung erbringt.[1] Sie können z. B. bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Umlagen

Umlagen, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt, sind durch das jeweilige Mietverhältnis veranlasst und gehören zu den Einnahmen bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung.[1] Für die steuerrechtliche Beurteilung dieser Zahlungen als Einnahmen ist unbeachtlich, dass damit ein entsprechender Aufwand des Vermieters abgegolten wird und Überzahlung...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Wohnrechtsbestellung

Beim Eigentümer ist das für die Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts gezahlte Entgelt im Jahr des Zuflusses als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Die Übertragung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt entgegen der frühe...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Aufwendungsdarlehen

Aufwendungsdarlehen, die Bauherren nach § 88 des II. Wohnungsbaugesetzes gewährt werden und durch die die laufenden Belastungen aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst gemindert werden sollen, haben auf die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keinen Einfluss. Die laufend ausgezahlten Darlehensbeträge sind keine Einnahmen, die Tilgungsleistungen nach Ablauf ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nutzungsentschädigungen

Die Zahlung einer Nutzungsentschädigung als Ausgleich für die Inanspruchnahme eines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Nutzungsvergütungen sind auch dann als Einnahmen zu erfassen, wenn sie für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke geleistet werden.[2]...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Gebäudefeuerversicherung

Brennt das vermietete Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine AfaA in Anspruch, führen Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, soweit ihm die Zahlungen steuerlich zurechenbar sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Versicherung zum Zeitwert oder ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Dingliches Wohnrecht

Die entgeltliche Bestellung eines zeitlich begrenzten dinglichen Wohnrechts führt beim Eigentümer zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1] Die Übertragung eines Grundstücks[2] gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt keine entgeltliche Überlassung des Wohnrechts,...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Verzicht auf dingliches Recht

Ist der Steuerpflichtige als Grundstückseigentümer Inhaber eines dinglichen Rechts an einem Nachbargrundstück, dessen Bebaubarkeit dadurch eingeschränkt wird, und verzichtet er gegen Entgelt endgültig auf dieses Recht, so gehört das Entgelt nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Es handelt sich hierbei um eine nich...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Versicherungsleistungen

Mietgarantie- und Versicherungsleistungen werden als Surrogate den Mieteinnahmen zugerechnet, da sie die entgangenen Mieteinnahmen ersetzen sollen.[1] Entschädigungszahlungen der Gebäudeversicherung sind ausnahmsweise nur dann als nachträgliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, soweit sie den Wertverlust ausgleichen, der zuvor in Form von AfaA als Werbung...mehr