Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Wirtschaftsgüter i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b einer REIT-AG

. . ., die anderen als den in Nummer 6 Buchstabe b, soweit es sich um Einkünfte einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes handelt, . . . Rz. 325 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungshintergrund. Die Erstreckung der Nachweispflicht auf bestimmte Wirtschaftsgüter einer inländischen steuerbefreiten REIT-AG (Gesellschaft i.S. des § 16 REITG) ist erst durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme zur Ausnahme, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt; gilt jedoch nur für Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 236 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Wegen der Nachweispflicht des Stpfl. wird auf Anm. 137 verwiesen. Im Übrigen ist die Ausnahmeregelung weitgehend § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Buchst. b nachgebildet. Die ausländische Gesellschaft muss einen Geschäftsbetrieb gewerbsmäßiger Vermietung oder Verpachtung unterhalten. Im Vergleich zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. b ist hier ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 6 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 152 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. § 20 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 6 kann von einzelnen natürlichen Personen verwirklicht werden. Allerdings ist in allen drei Alternativen schwer vorstellbar, dass die Einkünfte i.S. der Vorschrift durch ein DBA steuerfrei gestellt werden. Einkünfte für die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten

Rz. 155 [Autor/Stand] Abgrenzung zum Gewerbebetrieb. Der Unterscheidung zwischen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Einkünften aus Gewerbebetrieb, der im Rahmen der Ertragbesteuerung große praktische Bedeutung zukommt, ist ein entsprechendes Gewicht im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 nicht beizumessen.[2] Denn die Unterscheidung ist im Ertragsteuerrecht vor allem bei d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Gebäudeabschreibungen und Erhaltungsaufwendungen

Rz. 23 Beim Nießbrauch (bzw. Wohnungsrecht) ist für die Frage, wer Abschreibungen in Anspruch nehmen kann, u. a. zwischen Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauch zu unterscheiden. Einzelheiten zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – insb., wer welche AfA-Berechtigung hat – klärt das BMF...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.1.1. Nutzungsüberlassung für betriebliche Zwecke

Rz. 126 Gewerblich tätige Vermieter wie Immobilienhändler und -makler, Bauträger und Bauunternehmer sowie bei bestimmten Architektenleistungen sind ebenfalls nicht verschont, selbst wenn die Vermietung lediglich Nebenzweck der gewerblichen Betätigung ist. Sie unterliegen den gleichen Restriktionen wie "normale" Vermieter. Um die Verschonung nutzen zu können, müssen der Haupt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und seine rechtsdogmatische Begründung

Rz. 850 Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen hat eine über 100 Jahre alte Tradition und gehört zu den ältesten Steuerinstituten des Einkommensteuerrechts. Entwickelt wurde es im Rahmen der Leibgedinge bei Hofübergaben. So erfasste bereits § 15 Abs. 1 PreußEStG 1891 neben Leibrenten auch Altenteile als wiederkehrende Bezüge und ließ – korrespon...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die niedrig bewertet sind und nicht stammen aus:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.9 Einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren

Die Beratungsbefugnis wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Mitglied Überschusseinkünfte bezieht, die einheitlich und gesondert festgestellt werden, z. B. aus der Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft oder aus einem Gemeinschaftsdepot. Auch hier ist die Höhe der anteiligen Einnahmen aus der Beteiligung maßgeblich. Wenn die Grenzen von 18.000 EUR/36.000 EUR nicht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Bewertungsvorschriften nach dem BewG haben in der steuerlichen Praxis eine vielfältige Bedeutung. So ermitteln sie die Grundlagen sowohl für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grundsteuer sowie die Grunderwerbsteuer als auch für andere Steuerarten, so z. B. für die Einkommensteuer, wenn es um das Kapitalisieren von Renten geht. Es wird zwischen der Einheitsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. FinMin. NRW, Erl. v. 9.3.1975 — S 1354 - 1 - VB 2 (betr. Aufwertungsgewinne und Belastungsberechnung)

Rz. 2 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Ertragsteuerbelastung einer ausländischen Gesellschaft, die unter Teilnahme am allgemeinen Verkehr einen qualifizierten Geschäftsbetrieb des Handels, der Dienstleistungserbringung oder der Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen unterhält, ist es nicht zu beanstanden, wenn Ausgleichsposten, die nach den Vorschriften des S...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] 2. Gesetzesleitsatz: Zugerechnet werden nur Einkünfte, die im Staat der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 30 v.H. oder weniger unterliegen. Begründung Die Zurechnung setzt nach ihrem Sinn und Zweck voraus, daß die Einkünfte bei der ausländischen Gesellschaft nur einer geringen Besteuerung unterliegen. 3. Gesetzesleitsatz: Die Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Kurzfristige Beherbergung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 234 [Autor/Stand] Nicht zu den Wohnzwecken zählt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung (z. B. Hotels und Ferienwohnungen). Die ertragsteuerliche Behandlung beim Überlassenden ist nicht von Belang. So spielt es keine Rolle, ob der Überlassende aus der Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder aus Gewerbebetrieb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Gemischte Nutzung

Tz. 114 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Werden ein Wirtschaftsgut in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Vereins/Verbandes (ideeller Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) genutzt, muss zunächst geprüft werden, ob eine ausschließliche und unmittelbare Zuordnung des Wirtschaftsgutes zu einem der genannten Täti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 50 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die GuV-Posten nach § 275 HGB sind für die steuerliche Deklaration ebenfalls zu untergliedern. So ist bspw der GuV-Posten "Umsatzerlöse", der nach § 277 Abs 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen abzgl USt und Erlösschmälerungen beinhaltet und nach § 27...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikaler Verlustausgleich

Tz. 6 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verluste, die in verschiedenen Einkunftsarten entstanden sind, können (seit dem 01.01.2004) grundsätzlich uneingeschränkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (sog. vertikaler Verlustausgleich). Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) wegen Förderung steuerbegünstigter Z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Inländisches Grundvermögen (§ 121 Nr. 2)

Rz. 18 Zum inländischen Grundvermögen gehört das in der Bundesrepublik belegene Grundvermögen (§ 121 Nr. 2 BewG) eines beschränkt Steuerpflichtigen. Zur Bestimmung des inländischen Grundvermögens finden die §§ 176 ff. BewG uneingeschränkt Anwendung. Hierunter fallen nicht nur unbebaute, sondern auch bebaute bzw. sich im Zustand der Bebauung befindende Grundstücke, sonstige B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 13 S 3 AO ist Vermögensverwaltung idR gegeben, wenn Vermögen genutzt, zB KapV verzinslich angelegt wird. Anders als zB § 14 AO, der bei der Definition eines stpfl wG die Vermögensverwaltung ausdrücklich ausklammert, enthält § 4 KStG keine entspr Regelung. Das Absehen von der Besteuerung der Vermögensverwaltung der jur Pers d öff Recht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.1 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im Privatbereich

Rz. 829 Einkommensteuerliche Auswirkung von teilentgeltlichen Vermögensübertragungen von Privatvermögen kommen lediglich i. R.d. §§ 17, 20 Abs. 2 und 22 i. V. m. § 23 EStG in Betracht. Hinsichtlich der Ermittlung des Abschreibungsvolumens bei vermieteten Grundstücken ist auch partiell § 21 EStG berührt. Rz. 830 Liegt die Gegenleistung unter dem Verkehrswert des übertragenen V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 179 [Autor/Stand] Funktionale Betrachtungsweise und Nr. 2. Aus Gründen der funktionalen Betrachtungsweise (vgl. Rz. 121 ff.) umfasst die produzierende Tätigkeit im Rahmen von § 8 Abs. 1 Nr. 2 vor allem die sich anschließende Veräußerung der hergestellten Produkte.[2] Der Vertriebsgewinn wird also nicht gesondert dem § 8 Abs. 1 Nr. 4 zugeordnet (s.a. Rz. 176). Werden die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den für die Annahme ei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.6 Einem inländischen Gewerbebetrieb überlassene Wirtschaftsgüter (§ 121 Nr. 6)

Rz. 56 Zum Inlandsvermögen gehören auch Wirtschaftsgüter eines beschränkt Steuerpflichtigen, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet werden. § 121 Nr. 6 BewG erfasst somit alle Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb dienen, jedoch einem Dritten, d. h. nicht dem Betriebsinhaber gehören; ansonsten wären sie b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.1 Ertragsteuerliche Behandlung von Nießbrauchsrechten

Rz. 95 Beim Zuwendungsnießbrauch als Fall des § 23 ErbStG sind neben den erbschaftsteuerlichen auch die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Relevanz. Auf diese soll an dieser Stelle näher eingegangen werden. Rz. 96 Das BMF hat in seinem Schreiben vom 30.09.2013 (BStBl I 2013, 1184) zur Behandlung von Nutzungsrechten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beginn des Versuchs mit Abgabe unrichtiger Erklärungen?

Rz. 705 [Autor/Stand] Dafür, dass der Versuch der Steuerhinterziehung durch aktives Tun mit Einreichung der Steuererklärung oder sonstigen Angaben beginnt, spricht, dass der Täter dann seinerseits i.d.R. alles getan hat, was aus seiner Sicht zur Tatbestandserfüllung notwendig ist, und das Geschehen aus der Hand gegeben hat.[2] Das ist nur dann anders, wenn er davon ausgeht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Energieerzeugung

Rz. 176.2 [Autor/Stand] Erzeugung von Energie. Energie stellt zivilrechtlich keine Sache dar, weshalb der Begriff in § 8 Abs. 1 Nr. 2 gesondert aufgezählt wird.[2] Unter Erzeugung von Energie ist die Produktion von Energie durch die herkömmlichen Energieträger zu verstehen. Aktiv ist deshalb die Tätigkeit der Kernkraft-, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke oder im Bereich d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Tz. 27 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG unterwirft die Vermietung der in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz, nachdem § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG deren Lieferung bereits dem ermäßigten Steuersatz unterwirft. Der maßgebliche Begriff in Nr. 2 ist derjenige der "Vermietung", der sich nach dem zivilrechtlichen Vermietungsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 1235 [Autor/Stand] Der Verdacht eines nur zum Schein, aber nicht tatsächlich durchgeführten Rechtsverhältnisses kann insbesondere bei Rechtsverhältnissen zwischen Angehörigen entstehen, da im Familienverbund ein "natürlicher" Interessengegensatz der Vertragsparteien fehlt und somit zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu steuerlichen Zwecken missbraucht werden können...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 6 Nachträgliche Minderung der Bemessungsgrundlage

Mindert sich die Bemessungsgrundlage in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Jahr aufgrund der Bewilligung eines Zuschusses, bleiben die AfA-Sätze nach § 7 Abs. 5 EStG weiterhin maßgebend. Infolge der "zu hohen" AfA in den Jahren vor der Bewilligung des Zuschusses kann sich der Abschreibungszeitraum auf weniger als 25 bzw. 40 Jahre verkürzen. Hinweis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 1 Befristete Wiedereinführung einer degressiven Afa für Wohngebäude nach § 7 Abs. 5a EStG n. F.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG wurde für Wohngebäude, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, zwischenzeitlich abgeschafft. Die Regelung zur degressiven Abschreibung bei Mietwohngebäuden konnte allerdings im bisherigen Umfang noch in Anspruch genommen werden, wenn in Herstellungsfällen der Bauantra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] § 8 Einkünfte als Zwischengesellschaft Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die sie nicht aus werbender Tätigkeit bezieht, wenn diese Einkünftemehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mehrere Falschangaben im zeitlich gestreckten Verfahren

Rz. 873 [Autor/Stand] Eine Tat (eine Gesetzesverletzung) liegt auch dann vor, wenn der Täter einen noch nicht fehlgeschlagenen Versuch der Steuerhinterziehung vom Festsetzungs- über das Einspruchs- ggf. bis zum finanzgerichtlichen Verfahren mit dem Ziel fortsetzt, dieselbe Steuer zu verkürzen, und zwar auch dann, wenn die späteren Täuschungshandlungen auf einem neuen Entschl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 623 [Autor/Stand] Bei der Begehungsform des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 211 ff.) muss der Täter wissen und wollen (zur Abgrenzung zur Fahrlässigkeit s. Rz. 610 ff.), dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, diese Angaben steuerlich erhebliche Tatsachen betreffen, er diese Angaben den FinB oder anderen Behörden gegenüber macht, durch seine Handlung Steuern verk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Herstellung

Rz. 167 [Autor/Stand] Herstellungsbegriff. Unter dem Begriff "Herstellung von Sachen" ist der Vorgang zu verstehen, durch den eine vorher nicht vorhandene Sache entsteht.[2] Auf die Art und Weise, wie die Sache hergestellt wird, kommt es nicht an. Damit fällt unter den Begriff der gesamte Bereich der Urproduktion (Selbsterzeugung) sowohl im industriellen als auch im handwerk...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.3 Fälle einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung:

Tz. 122 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine enge wechselseitige technisch-wirtsch Verflechtung hat der BFH zB in folgenden Fällen angenommen: Der Überdruck in einem Heizkraftwerk wird durch Erwärmung des Wassers in einem Badebetrieb ausgeglichen (s Beschl des BFH v 16.01.1967, BStBl III 1967, 240). Ein Wasserturm dient dem doppelten Zweck, das aus der Quellfassung kommende Wasser ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.5 Fälle, in denen nach der Rechtsprechung eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung nicht vorliegt

Tz. 129 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH hat das Vorliegen einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung zwischen dem BgA "Kur- und Verkehrsverwaltung" und dem BgA "Ratskellerverpachtung" abgelehnt (s Urt des BFH v 12.07.1967, BStBl III 1967, 679). Nach einem weiteren Urt (s Urt des BFH v 24.10.1961, BStBl III 1961, 552) können – mangels des erforderlichen Zus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Bewachungskosten

Werbungskosten bilden Aufwendungen für einen Wach- und Schließdienst bei einer zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilie sind als Werbungskosten abzugsfähig.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Arbeitszimmer

Bei einem Raum, von dem aus ausschließlich die Verwaltung eines oder mehrerer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Gebäudes/Gebäuden betrieben wird, ist wie folgt zu differenzieren. Handelt es sich bei diesem Raum um ein häusliches Arbeitszimmer und erzielt der Steuerpflichtige nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, d. h. das Arbeitszim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Vorab entstandene Werbungskosten

Auch bereits vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten[1] abgezogen werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung besteht. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände fes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Instandhaltungsrückstellungen

sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht zulässig.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Zweitwohnungsteuer

Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungsteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung und Verpachtung – ABC

Zusammenfassung Überblick Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch diese veranlasst sind. Sie müssen (objektiv) mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und (subjektiv) zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werd...mehr