Vermietung und Verpachtung




Hochhaus
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Steuertipp zu Erhaltungsaufwendungen

Verteilung größerer Aufwendungen bei Übertragung einer vermieteten Immobilie

Die Einkommensteuerdurchführungsverordnung enthält ein Wahlrecht: Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die im Zeitpunkt der Leistung des Erhaltungsaufwands nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, können auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Der BFH entschied aktuell einen Fall, bei dem die Immobilie verschenkt wurde und der Verteilungszeitraum noch nicht abgeschlossen war.












Laptop groß im Vordergrund auf Schreibtisch - dahinter Ablagekörb
Laptop groß im Vordergrund auf Schreibtisch - dahinter Ablagekörb
BFH Pressemitteilung

Kein Abzug für häusliches Arbeitszimmer bei gemischt genutzten Räumen

Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus. Dies hat der Große Senat des BFH entschieden.