Einkünftequalifikation für Zinseinnahmen

Sachverhalt:
Ein geschlossener Immobilienfonds erzielte als vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinseinnahmen. Mit dem Finanzamt entstand Streit, ob die Zinserträge zu den Kapitalerträgen nach § 20 EStG oder zu den Vermietungseinkünften nach § 21 EStG gehören.
Entscheidung:
Das Finanzgericht bestätigt die Zurechnung aller Einkünfte zu den Vermietungseinkünften nach § 21 EStG. Maßgebend hierfür ist, dass § 20 Abs. 8 EStG die speziellere Konkurrenzregelung (lex specialis) gegenüber § 21 Abs. 3 EStG ist und diese Norm die Einkünfte den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuweist.
Im Übrigen ist auf die wirtschaftliche Zuordnung der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Vermögensmassen abzustellen. So kann der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Veranlassung einer Geldanlage die Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen sein, insbesondere wenn das maßgebende Kapitalvermögen von der operativen Vermietungstätigkeit getrennt wird und nicht der laufenden Bewirtschaftung der Vermietungsobjekte dient. Wird hingegen eine Liquiditätsreserve vorrangig gehalten, um eine geordnete Vermietung und Verpachtung aufrecht zu erhalten, kann die damit verbundene Bereitstellung von ständig verfügbarer Liquidität der wirtschaftliche Schwerpunkt sein und der Erzielung von Zinseinkünften vorgehen. Letztlich ist eine auf den Einzelfall bezogene Betrachtung erforderlich, nach welcher im Urteilsfall die Erzielung von Zinseinnahmen nicht derart im Vordergrund stand, dass sie die wirtschaftliche Beziehung zur Vermietungstätigkeit verdrängt hätte.
Praxishinweis:
Die zutreffende Abgrenzung war früher steuerlich nahezu irrelevant. Doch mit Einführung der Abgeltungsteuer hat die zutreffende Zuordnung zu den Einkunftsarten eine erhöhte Bedeutung erlangt. Das Urteil des Finanzgerichts wurde rechtskräftig.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 6.1.2015, 6 K 6190/12, Haufe Index 7650581
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
1.515
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
931
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
817
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
783
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
641
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
603
-
Grundsteuer in Bayern - Finanzgericht versagt AdV-Anträge
534
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
529
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
526
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
521
-
Rückwirkende Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen ab März 2020
07.02.2025
-
Bewertung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer
06.02.2025
-
Alle am 6.2.2025 veröffentlichten Entscheidungen
06.02.2025
-
GmbH-Geschäftsführer auch bei Beteiligung an Holding sozialversicherungspflichtig
05.02.2025
-
Keine unzulässige Doppelbesteuerung bei gesetzlichen und privaten Altersrenten
05.02.2025
-
Kindergeldanspruch bei Sprachkurs und Warten auf Freiwilligenplatz
04.02.2025
-
Betriebsausgabenabzug für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding
03.02.2025
-
Fahrtkosten eines Teilzeitstudierenden zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort
03.02.2025
-
Ausbuchung einer Forderung ohne generellen Forderungsverzicht
03.02.2025
-
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
03.02.2025